Ich berate Sie in allen Angelegenheiten der Vermögensnachfolge vor und nach Eintritt des Erbfalls. Dies umfasst beispielsweise die Regelung von Vermögensverhältnissen für den Erbfall durch letztwillige Verfügungen oder die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch nach Eintritt eines Erbfalles beratend und prozessierend tatkräftig zur Seite.
Gemeinsam mit den anderen Partnern meiner Sozietät biete ich Ihnen auch umfassende Fachkenntnisse in den angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
Als im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt nehme ich mir Zeit für meine Mandanten, um ihre Motivationen, Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und so individuell maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Mir ist an einer umfassenden und fachkundigen, gleichzeitig aber verständlichen Beratung gelegen. So kann Für und Wider möglicher Handlungs- und Gestaltungsoptionen sorgfältig abgewogen und die richtige Entscheidung getroffen werden.
Meine Schwerpunkte im Erbrecht sind weitläufig und umfassen unter anderem folgende Bereiche:
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
- Vorweggenommene Erbfolge und lebzeitige Schenkungen
- Unternehmensnachfolge und generationsübergreifende Vermögensnachfolge
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Beratung und Vertretung nach dem Erbfall (Nachlassauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche)
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht? Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Rechtsberatung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!