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Kurzprofil

Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart-Degerloch biete ich Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum in allen Fragen des Erbrechts. Ich berate Sie beispielsweise bei der Planung Ihres Nachlasses und kläre Sie über alle wichtigen erbrechtlichen Fragen auf. Auch bei bereits entstandenen Erbstreitigkeiten können Sie sich auf meine Expertise verlassen.

In allen Fragen der Nachfolgeregelung – wozu auch evtl. Schenkungen zu Lebzeiten zu zählen sind – berate ich Sie umfassend, egal ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind. Grundlegende Fragen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrechtes werden dabei stets in den Blick genommen. Wichtig ist es mir, mit Ihnen ein ganzheitliches und Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen entsprechendes Nachfolgekonzept zu entwickeln und dieses dann auch rechtssicher für Sie umzusetzen. Tradierte Standardlösungen (wie etwa die Übertragung einer Immobilie unter Vorbehalt eines Nießbrauchs nur deswegen, weil dies „schon immer“ so gemacht wurde) sind da oft nicht geeignet, auch Ihre ganz individuellen Bedürfnisse zu treffen. Als nahezu ausschließlich im Erbrecht tätiger Anwalt verstehe ich den Wert meiner Tätigkeit für Sie darin, Ihnen mehr als nur den Standard für die Lösung Ihres individuellen Falles bieten zu können. Diese Lösungen müssen zudem in der Praxis auch funktionieren und nicht nur in der juristischen Theorie, was nur der Berater bieten kann, der wie ich über viele Jahre praktische Erfahrung im Erbrecht verfügt, und somit die Fälle kennt, die in der Praxis oft zum Streit führen.

Und sollte nach dem Erbfall einmal eine Auseinandersetzung für Sie zu lösen sein, dann ist folgendes meine Devise:
Um Ihnen teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu ersparen, gebe ich Ihnen stets eine realistische Einschätzung über Ihre Chancen und Risiken. In erster Linie versuche ich einvernehmliche Lösungen zu vermitteln, mit denen beide Seiten leben können, da dies im Falle von Erbstreitigkeiten meist der vernünftigere Weg für alle Beteiligten ist. Streitige Auseinandersetzungen im Erbrecht vor Gericht auszutragen ist nämlich in der Regel nicht nur mit großen emotionalen Belastungen verbunden, sondern auch sehr teuer – aufgrund der oft hohen Gegenstandswerte. Letzteres wissen auch die Rechtsschutzversicherungen, weshalb die Kostenübernahme für solche Streitigkeiten dort regelmäßig ausgeschlossen wird. Sollte eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht aber trotzdem einmal unvermeidlich sein, werde ich selbstverständlich auch dort meine langjährige Erfahrung einbringen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Vertrauen Sie auf meine langjährige Expertise als Fachanwalt für Erbrecht und vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Stuttgart-Degerloch. Für einen Termin zur Erstberatung darf ich Ihnen als Anwalt maximal den Betrag von 226,10 EUR in Rechnung stellen. Ich freue mich darauf Sie persönlich kennenzulernen!
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Ausbildungen & Berufserfahrung

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  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt
  • 1995 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald (1995 – 1997) und Tübingen
  • Referendariat in Stuttgart
  • 2002 – 2003 Rechtsanwalt in der Sozietät Kullen – Müller – Zinser, Sindelfingen
  • 2004 Gründung der Kanzlei Möhrle – Käferle – Wandel – Knieß, Stuttgart
  • 2007 Teilnahme am Testamentsvollstreckerlehrgang (DVEV)
  • 2014 Fachanwalt für Erbrecht
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Mitgliedschaften

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  • Deutscher AnwaltVerein
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

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