Feststellung der Erbmasse
Der Nachlassverwalter kümmert sich darum, dass der gesamte Nachlass erforscht wird und eine umfassende Nachlassaufstellung stattfindet. Dabei wird er dann berufen, die Erbmasse genau festzustellen, alle Gegenstände, Immobilien und Finanzen aufzulisten, um einen genauen Überblick über die gesamte zu verteilende Erbmasse zu erhalten. Hierbei kann dies besonders dann von großer Bedeutung sein, wenn der verstorbene Erblasser z. B. einen gemeinsamen Haushalt mit seinem Ehepartner führte.
Dabei ist nicht immer gleich ganz eindeutig zu klären, was nun in die Erbmasse zu rechnen und was Eigentum des überlebenden Ehepartners ist. Hierbei bietet es sich vor allem auch für den Ehepartner an, einen Nachlassverwalter zu bestellen, um sicherzugehen, dass seine Besitztümer nicht fälschlicherweise mit in den Nachlass einbezogen werden.
Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten
Außerdem umfassen die Aufgaben auch die Anlage eines Verzeichnisses über alle Nachlassverbindlichkeiten, wie z. B. Steuerschulden, Kredite und sonstige offene Zahlungen. Ferner wird er dann dafür sorgen, dass diese Nachlassverbindlichkeiten eben auch aus dem Nachlass getilgt werden. Der Nachlassverwalter erwirkt dann in aller Regel, dass die offenen Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass möglichst vollständig beglichen werden. Dabei handelt er nicht nur im Interesse der Nachlassgläubiger, sondern auch im Sinne der Miterben, denn im Erbrecht gilt die sogenannte Erbenhaftung.
Für den Fall also, dass die erbberechtigten Verwandten das Erbe annehmen, so übernehmen sie damit auch automatisch die vom Erblasser zu Lebzeiten gemachten Schulden, mögliche Kreditverträge und andere Verbindlichkeiten. Dabei müssen sie, sollte der Nachlass nicht genügen, im Zweifel auch mit dem eigenen privaten Vermögen haften. Indem der Nachlassverwalter also mit der festgestellten Erbmasse verbleibende Verbindlichkeiten weitestgehend ablösen lässt, kann er so auch die privaten Vermögen erbberechtigter Personen entlasten.
Für den Fall, dass nach Befriedigung aller Verbindlichkeiten noch Vermögen verbleibt, wird er dieses an die rechtmäßigen Miterben verteilen. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, nimmt der Nachlassverwalter den Nachlass in seinen Besitz und verfügt über ihn. Hierbei ist er verpflichtet, die Verwaltung im Sinne der erbberechtigten Personen und Gläubiger durchzuführen.