Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Video erklärt die erfahrene Rechtsanwältin für Erbrecht Kerstin Bontschev, welche Auswirkungen Schenkungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil haben können und warum frühzeitige Vermögensplanung im Erbrecht entscheidend ist. Sie erläutert, welche Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigten zustehen, wie Schenkungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden und welche Rolle die sogenannte Abschmelzungsregelung spielt.
Darüber hinaus zeigt die Erbrechtsexpertin auf, wie Familienvermögen durch rechtssichere Schenkungsverträge geschützt werden kann und weshalb transparente Regelungen dabei helfen, spätere Konflikte und Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.
Schenkungen vor dem Tod: Was passiert mit dem Pflichtteil?
Viele Eltern denken darüber nach, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder oder Dritte zu verschenken. Oft geschieht dies, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen oder um den späteren Pflichtteil ungeliebter Erben zu reduzieren. Doch wer glaubt, durch rechtzeitiges Verschenken den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch komplett aushebeln zu können, irrt sich.
Hier erfahren Sie, wie sich Schenkungen auf den Pflichtteil auswirken, welche Rechte Enterbte haben und wie Erblasser ihr Vermögen richtig schützen.
Können Schenkungen den Pflichtteil ausschließen?
Der Gesetzgeber hat klare Riegel vorgeschoben, um zu verhindern, dass ein Nachlass durch Schenkungen faktisch auf null reduziert wird und pflichtteilsberechtigte Kinder am Ende leer ausgehen. Der Pflichtteil, bei dem es sich immer um einen reinen Geldanspruch handelt, lässt sich nicht einfach wegschenken. Stattdessen werden Schenkungen, die der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod getätigt hat, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.
Die 10-Jahres-Frist und das „Abschmelzungsmodell“
Für Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre gilt das sogenannte Abschmelzungsmodell. Das bedeutet: Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, reduziert sich der Wert, der für den Pflichtteil herangezogen wird, um 10 Prozent.
Ein Berechnungsbeispiel: Wenn eine Immobilie im Wert von 1 Million Euro verschenkt wird und der Erblasser 8 Jahre später stirbt, sind bereits 80 % des Wertes „abgeschmolzen“ (8 Jahre x 10 %). Somit gelten 800.000 Euro als verbraucht, aber die verbleibenden 200.000 Euro werden noch in die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einbezogen.
Starke Rechte für Pflichtteilsberechtigte: Der Auskunftsanspruch
Wer als pflichtteilsberechtigt vom Nachlassgericht angeschrieben wird, weiß oft gar nicht, wie hoch das Vermögen des Verstorbenen tatsächlich war – besonders, wenn der Kontakt lange abgebrochen war.
Um den Pflichtteil berechnen zu können, stattet das Gesetz Berechtigte mit einem starken Auskunftsrecht aus. Dies umfasst:
- Die Einsicht in Konto- und Grundbuchauszüge.
- Auskunft über alle getätigten Schenkungen.
- Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.
Bei großen Zweifeln kann sogar ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert werden. Hierbei ermittelt der Notar als Amtsperson selbstständig bei Banken und Behörden den Bestand des Nachlasses. Dieser Vorgang ist sehr genau, kann allerdings zwischen einem und anderthalb Jahren dauern. Bleiben Auskünfte aus, kann der Anspruch als erste Stufe auch über eine Auskunftsklage gerichtlich durchgesetzt werden.
Achtung, Verjährungsfrist!
Ein wichtiger Faktor bei Erbschaftsstreitigkeiten ist die Zeit: Ansprüche auf den Pflichtteil verjähren innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung. Die Frist beginnt in der Regel zu laufen, sobald der Berechtigte offiziell – etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts – vom Todesfall und seinem Anspruch erfährt.
Tipps für Erblasser: Vermögen schützen und Streit vermeiden
Wer sein Vermögen frühzeitig übertragen möchte, sollte sich umfassend rechtlich und steuerlich beraten lassen, idealerweise so früh wie möglich. Dabei geht es nicht nur um die Ersparnis von Erbschaftssteuer, sondern auch um den Schutz des Vermögens („Protection of Assets“).
Wichtige Schutzmaßnahmen für Schenkende:
- Rückforderungsrechte eintragen: Bei Immobilienübertragungen können Rückforderungsrechte im Grundbuch verankert werden. Fällt das beschenkte Kind beispielsweise in die Insolvenz, fällt die Immobilie automatisch an die Eltern zurück und wird nicht Teil der Insolvenzmasse.
- Transparenz schaffen: Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, sollten Eltern Transparenz in der Familie walten lassen. Erklärende Begleitschreiben zu Testamenten und Schenkungsverträgen helfen den Kindern nach dem Tod, die Entscheidungen der Eltern nachzuvollziehen und Konflikte zu vermeiden.