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Kurzprofil

Vorbereitung und Begleitung der Rechtsnachfolge im Todesfall oder bereits „unter Lebenden“ sind wichtige Pfeiler meines Tätigkeitsschwerpunktes. Gerade die Vermeidung späterer Streitigkeiten durch testamentarische Regelung oder Vorkehrungen im Wege der Bevollmächtigung ist Ziel meiner Beratungstätigkeit. Die umsichtige Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag kann aus erbrechtlicher sowie aus erbschaftssteuerrechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung sein. Ich analysiere Ihre Situation und finde mit Ihnen gemeinsam den Weg, Ihre Rechtsnachfolge bestmöglich zu regeln.

Neben der beratenden und gestaltenden Tätigkeit vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade Auseinandersetzungen unter Miterben können zeit- und kraftraubend sein und viel Geld kosten. Mir ist es in vielen Fällen gelungen, einen guten Ausgleich zwischen den Beteiligten zu erreichen, ebenso häufig aber auch, die Interessen meiner Mandanten erfolgreich streitig durchzusetzen.

Ich habe zudem den Lehrgang zum zertifizierten Testamentsvollstrecker erfolgreich absolviert. Die Testamentsvollstreckung, die zu Lebzeiten der Erblasserin oder des Erblassers angeordnet werden muss, ist ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung des letzten Willens und vermeidet in der Regel Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ich strebe hier zeitnah die Zertifizierung durch die AGT an: Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) hat für die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers eindeutige Zertifizierungsrichtlinien entwickelt, die einen hohen Standard der Ausbildung, beruflicher Erfahrung, Versicherungsschutz und Fortbildung voraussetzen. Dies ist insofern wichtig, als sich grundsätzlich „jeder“ als Testamentsvollstrecker bezeichnen darf, ohne auf juristische oder sonstige berufliche Qualifikation verweisen zu können. Die Zertifizierung bedeutet für Sie als Mandantin oder Mandant, dass Sie sich auf meine Qualifikation verlassen können. Lassen Sie uns über die Gestaltungsmöglichkeiten sprechen.

Im Erbrecht blicke ich auf mehr als 15 Jahre Erfahrung zurück.
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Ausbildungen & Berufserfahrung

  • Jahrgang 1972.
  • Studium der Rechtswissenschaften von 1991 bis 1996 an der Universität Konstanz sowie an der University of Wales in Aberystwyth.
  • Absolvierung des juristischen Referendariats in Berlin.
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1999.
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt in Einzelkanzlei, Sozietät und Bürogemeinschaft.
  • Seit 2005 nebenamtlicher Prüfer für das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg im I. und II. Juristischen Staatsexamen.
  • Seit 2005 Leitung von Arbeitsgemeinschaften für die Referendarabteilung des Kammergerichts und die Rechtsanwaltskammer Berlin.
  • Erstellung von Ausbildungsmaterialien für die Referendarausbildung.
  • Umfangreiche Vortragstätigkeit zu juristischen Themen.
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Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Berliner Anwaltsverein

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