Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf dem spanischen Erbrecht. Hier begleitet sie Mandanten bei der Annahme und Abwicklung von Erbschaften nach spanischem Recht und bietet Expertise im deutsch-spanischen Rechtsverkehr. Durch ihr fundiertes Wissen im deutschen und spanischen Erbrecht und ihr tiefes Verständnis für komplexe familiäre Situationen bei Trennungen und Scheidungen kann Dr. Schmidt auch anspruchsvolle grenzüberschreitende Erbangelegenheiten kompetent bearbeiten.
Ihre mehrsprachigen Beratungsleistungen in Deutsch, Spanisch und Englisch ermöglichen es ihr, Mandanten in internationalen Erbschaftsfragen zielgerichtet zu vertreten und dabei die individuellen Bedürfnisse jedes Falls in den Mittelpunkt zu stellen.