An unserem Kanzleistandort in Karlsruhe berate ich Unternehmerfamilien und Privatpersonen auf dem Gebiet des Erbrechts. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der Gestaltungsberatung. Ich unterstütze bei der Nachlassplanung, der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge berate ich zu Schenkungs- und Übertragungsverträgen sowie der Gründung von vermögensverwaltenden Familiengesellschaften.
Eine Vielzahl meiner Mandanten hat einen unternehmerischen Hintergrund. Für diese gestalte ich an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht ihre individuelle Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Sie haben erbrechtliche Fragen? Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung in unserer Kanzlei in Karlsruhe. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.