Außerdem bin ich Fachanwalt für Familienrecht. Diese zusätzliche Spezialisierung erlaubt es mir, erbrechtliche Fragestellungen im Kontext familiärer Strukturen zu betrachten und rechtliche Strategien ganzheitlich abzustimmen – insbesondere bei komplexen Nachlasssituationen.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der vorausschauenden Nachlassplanung. Durch eine rechtssichere Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich spätere Auseinandersetzungen oft vermeiden. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, vertrete ich die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten konsequent – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei lege ich Wert auf klare Kommunikation, eine durchdachte Strategie und nachhaltige Lösungen.