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Kurzprofil

Als Fachanwalt für Erbrecht in Nürnberg berate und vertrete ich Sie umfassend in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten. Mein Schwerpunkt liegt sowohl in der vorausschauenden Nachlassgestaltung – etwa durch die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen – als auch in der Lösung und Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen im Streitfall. Dabei lege ich besonderen Wert auf rechtssichere, individuell passende Gestaltungen, die künftige Konflikte vermeiden und den letzten Willen zuverlässig absichern.

Dank meiner Spezialisierung im Erbrecht sowie langjähriger praktischer Erfahrung kann ich auch komplexe Sachverhalte fundiert einschätzen und zielgerichtet begleiten. Ob es um Pflichtteilsansprüche, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Nachfolge in Familienunternehmen geht – ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit juristischer Präzision und einem klaren Blick für praktikable Lösungen zur Seite.

Darüber hinaus bin ich auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese zusätzliche Expertise ermöglicht es mir, Mandanten insbesondere an den Schnittstellen von Erbrecht, Unternehmensnachfolge und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen umfassend zu beraten.
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Ausbildungen & Berufserfahrung

  • 2025 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Penzkofer in Nürnberg
  • 2024 Fachanwalt für Erbrecht
  • 2020 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 2018-2024 Partner in einer mittelständischen Kanzlei
  • 2017 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • 2012 Zulassung zur Anwaltschaft
  • 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2010 Referendariat OLG Nürnberg
  • 2009 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 2004 bis 2009 Jurastudium in Regensburg, Schwerpunkt Kapitalgesellschaftsrecht, Unternehmenssanierung
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Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Nürnberg
  • Deutscher Anwaltverein
  • Deggendorfer Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
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