Ich habe das Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen 1980 mit dem ersten Staatsexamen beendet. Nach dem Referendariat beim Landgericht Stuttgart absolvierte ich 1982 die zweite juristische Staatsprüfung. Seit 1983 bin ich als Rechtanwalt zugelassen. Nach Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht und erfolgreichem Abschluss wurde ich im Jahr 2006 zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.