In Patchwork-Familien treffen häufig eigene Kinder, Stiefkinder und neue Partner aufeinander. Doch wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? Und wie lässt sich verhindern, dass einzelne Familienmitglieder ungewollt leer ausgehen?
Im Gespräch erklärt Christina Brammen, Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht in Bochum, welche gesetzlichen Erbregeln für Patchwork-Familien gelten, welche Rechte Stiefkinder haben und warum eine frühzeitige Nachlassplanung besonders wichtig ist.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Verwandtschaft. Gesetzlich erben insbesondere der Ehepartner und die eigenen Kinder. Stiefkinder haben dagegen kein gesetzliches Erbrecht, sofern sie nicht adoptiert wurden. Gerade in Patchwork-Familien kann es deshalb entscheidend sein, welcher Partner zuerst verstirbt.
Ja. Wenn Stiefkinder erben sollen, können sie ausdrücklich im Testament eingesetzt werden. Die Einsetzung der Stiefkinder als Erben kann bei einem größeren Vermögen sogar steuerlich sinnvoll sein.
Man kann Ehepartner oder eigene Kinder testamentarisch von der Erbfolge ausschließen. Allerdings stehen ihnen dann Pflichtteilsansprüche zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegenüber den Erben geltend zu machen.
Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, beispielsweise die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft im Einzel- oder gemeinschaftlichen Testament. Wichtig ist vor allem, eindeutig festzulegen, welche Kinder erben sollen. Gerade wenn beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen haben, sollten diese konkret bezeichnet werden.
Ein häufiger Fehler sind unklare Formulierungen im Testament. Wenn beispielsweise nur von „unseren Kindern“ gesprochen wird, kann später unklar sein, ob damit gemeinsame Kinder oder auch Kinder aus früheren Beziehungen gemeint sind.
Konflikte entstehen außerdem häufig, wenn sich einzelne Kinder benachteiligt fühlen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die geplante Nachlassregelung frühzeitig innerhalb der Familie zu besprechen.
Ein Berliner Testament kann durchaus sinnvoll sein, sollte aber nicht ungeprüft übernommen werden. Der überlebende Ehepartner kann nach dem ersten Todesfall an die getroffenen Regelungen gebunden sein. Gerade in Patchwork-Familien sollte deshalb geprüft werden, ob beispielsweise Öffnungsklauseln sinnvoll sind, falls sich die familiäre Situation später verändert.
Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Soll der Partner abgesichert werden, muss daher aktiv vorgesorgt werden, durch eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder ein Testament. Wollen beide Partner gemeinsam eine Regelung treffen, steht ihnen der Erbvertrag zur Verfügung, der notariell geschlossen wird.
Am besten möglichst früh. Entscheidend ist zunächst die Frage, was überhaupt gewünscht ist: Sollen alle Kinder gleichbehandelt werden? Soll das Vermögen jeweils bei den eigenen Kindern bleiben? Oder soll zunächst der Partner umfassend abgesichert werden?
Gerade bei Patchwork-Familien gibt es keine Standardlösung. Familienrechtliche Fragen, etwa zum Güterstand oder zu einem Ehevertrag, können zudem Auswirkungen auf das spätere Erbrecht haben. Deshalb sollte die konkrete familiäre und finanzielle Situation individuell betrachtet werden.
Sie haben ein persönliches Anliegen in Bezug auf die Erbfolge oder Nachlassplanung in einer Patchwork-Familie und möchten dieses frühzeitig klären, um spätere Erbstreitigkeiten vermeiden zu können? Rechtsanwältin Brammen in Bochum unterstützt Sie gerne mit juristischer Erfahrung & Expertise bei Ihrem Rechtsproblem.
Kontaktieren Sie die Kanzlei für ein klärendes Erstgespräch – Rechtsanwältin Christina Brammen verhilft Ihnen gerne zu Ihrem Recht! Mehr Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Christina Brammen auf erbrechtsinfo.com.
Dieser Fachbeitrag auf erbrechtsinfo.com wurde von deutschen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.
Wenn Sie dieses YouTube/Vimeo Video ansehen möchten, wird Ihre IP-Adresse an Vimeo gesendet. Es ist möglich, dass Vimeo Ihren Zugriff für Analysezwecke speichert.
Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung