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Testament für Menschen mit Behinderung: Was ist zu beachten?

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Als Eltern oder Angehörige eines Menschen mit Behinderung steht das persönliche und finanzielle Wohlergehen Ihres Kindes an erster Stelle. Ein herkömmliches Testament reicht in diesen Konstellationen jedoch meist nicht aus, um den Nachlass dauerhaft abzusichern. Ohne spezielle rechtliche Anordnungen droht der Zugriff von Sozialhilfeträgern oder Gläubigern auf das Erbe, was bis zum erzwungenen Verkauf von Familienimmobilien führen kann.
 
Als Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau verfügt Rechtsanwalt Artur Korn über mehr als 10 Jahre Erfahrung und hat bereits über 200 Erbrechtsfälle begleitet. Er setzt sich dafür ein, Ihr Vermögen über Generationen hinweg zu schützen und die Lebensqualität Ihres Angehörigen nachhaltig abzusichern.
 

Warum ist ein „Testament für Erben mit Behinderung“ so wichtig?

Rechtsanwalt Artur Korn spricht bewusst vom „Testament für Erben mit Behinderung“, da diese Bezeichnung den eigentlichen Zweck präzise auf den Punkt bringt. Mit einer maßgeschneiderten letztwilligen Verfügung verfolgen Sie drei wesentliche Ziele:
 
  1. Lebensqualität und Wohlbefinden sichern: Aus den Erträgen des Nachlasses werden zusätzliche Zuwendungen und Förderungen finanziert, die von der regulären Sozialhilfe nicht abgedeckt werden.
  2. Familienvermögen schützen: Der Zugriff von Sozialhilfeträgern oder Gläubigern auf den Nachlass wird rechtlich wirksam unterbunden, sodass das erarbeitete Vermögen nicht vorzeitig aufgebraucht werden muss.
  3. Nachlass gezielt weitergeben: Nach dem Ableben des Erben mit Behinderung geht das Vermögen ungeschmälert an die von Ihnen bestimmten Nacherben (z. B. Geschwisterkinder oder karitative Einrichtungen) über.

Die rechtlichen Bausteine des Schutzkonzepts

Um einen rechtssicheren Schutz gegenüber dem Sozialamt aufzubauen, muss das Testament eine von der Rechtsprechung anerkannte rechtliche Struktur aufweisen:
 
  • Vor- und Nacherbschaft bzw. Vor- und Nachvermächtnislösung: Der Angehörige mit Behinderung wird zeitlich befristet als Vorerbe bzw. Vorvermächtnisnehmer eingesetzt. Er erhält Erträge aus dem Vermögen, ist jedoch in seiner Verfügungsmacht rechtlich beschränkt, sodass kein direkter Zugriff auf das Hauptvermögen möglich ist.
  • Testamentsvollstreckung: Ein (vorzugsweise professioneller) Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass. Er stellt sicher, dass dem Erben Zuwendungen ausschließlich im sozialhilferechtlich zulässigen Rahmen zukommen – beispielsweise zu Geburtstagen, Festen oder für spezielle Therapien.
  • Vermeidung der Pflichtteilsproblematik: Die Erbquote muss so berechnet werden, dass sie über dem Pflichtteil liegt. So wird verhindert, dass ein gesetzlicher Betreuer die Vorerbschaft ausschlagen muss und der Pflichtteil durch den Sozialhilfeträger abgeschöpft werden kann.

Wann sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen?

Einfache Online-Muster reichen in der Regel nur bei sehr überschaubaren Familienverhältnissen ohne Immobilien oder Sondervermögen aus. Sobald Ihr Fall komplexer wird, ist eine individuelle juristische Begleitung unverzichtbar.
Eine fundierte Beratung durch Rechtsanwalt Artur Korn empfiehlt sich insbesondere bei:

  • Vorhandensein von Immobilienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen.
  • Geschwisterkindern oder komplexen Familienstrukturen wie Patchwork-Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
  • Auslandsvermögen oder Familienmitgliedern im Ausland.

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Rechtssicherheit schafft Beruhigung. In einem persönlichen Erstberatungsgespräch erfasst Rechtsanwalt Artur Korn Ihre familiäre und finanzielle Situation und erarbeitet eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Testament.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf erbrechtsinfo.com wurde von deutschen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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