Sollte ein Verwandter oder Freund verstorben sein, begleiten wir sowohl Erben bei der Erbauseinandersetzung als auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Ebenso vertreten wir Pflichtteilsberechtigte bei Auskunfts- und Leistungsansprüchen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der vorweggenommen Erbfolge, bei der wir Sie gerne zur steueroptimierten Übergabe von Vermögenswerten zu Lebzeiten beraten.
Rechtsanwalt Robert Leidel ist Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht. Durch diese Dreifachqualifikation verfügt er über besondere Expertise sowohl im klassischen Erbrecht als auch in der rechtlichen Beratung von Unternehmern und Gesellschaften. Dies gilt insbesondere für die Unternehmensnachfolge, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Vermögensübertragung sowie für rechtliche Fragestellungen an der Schnittstelle von Digitalisierung, IT und Unternehmensstruktur.