Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Interview erläutert der Rechtsanwalt Robert Leidel die komplexen Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge und der Auszahlung von Pflichtteilen.
Da Pflichtteilsansprüche stets in bar zu begleichen sind, müssen Erben oft Kredite aufnehmen, um einen Verkauf des Betriebs zu verhindern. Der Experte betont, dass der Unternehmenswert meist über das Ertragswertverfahren ermittelt wird, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Um die Existenz des Familienunternehmens zu sichern, wird eine frühzeitige vorausgestaltende Planung empfohlen, etwa durch notarielle Pflichtteilsverzichte oder schrittweise Schenkungen.
Zudem warnt Leidel vor emotionalen Hürden beim Loslassen und rät zu einer engen Abstimmung zwischen Anwalt und Steuerberater. Eine rechtzeitige Strategie hilft nicht nur, Liquiditätsengpässe zu vermeiden, sondern optimiert auch die Erbschaftsteuer.
Muss Ihr Familienunternehmen im Erbfall verkauft werden? So schützen Sie Ihr Lebenswerk vor Pflichtteilsansprüchen
Wenn Unternehmer ihre Nachfolge nicht rechtzeitig regeln, droht im Todesfall oft eine existenzielle Gefahr für den Betrieb: Pflichtteilsberechtigte Angehörige fordern ihren Anteil ein, und plötzlich fehlt dem Erben die notwendige Liquidität. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Pflichtteile berechnet werden, ob ein Zwangsverkauf droht und mit welchen rechtlichen Strategien Sie Ihr Lebenswerk absichern können.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Zum engen Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören grundsätzlich die Kinder, der Ehegatte und gegebenenfalls die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt dabei immer genau die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Das Bewertungsproblem: Wie viel ist das Unternehmen eigentlich wert?
Um auszurechnen, wie viel Geld den Pflichtteilsberechtigten zusteht, muss zunächst der Wert des Unternehmens ermittelt werden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) kommt hierbei klassischerweise das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Bei dieser Methode blickt man drei bis fünf Jahre in die Vergangenheit auf die Gewinnzahlen, um eine Prognose für die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zu erstellen. Anhand dieses errechneten Wertes wird dann die Quote des Pflichtteils berechnet.
Muss das Unternehmen für die Auszahlung verkauft werden?
Die gute Nachricht für den Unternehmenserben: Er kann von den Pflichtteilsberechtigten nicht zum Verkauf des Unternehmens gezwungen werden.
Die große Herausforderung ist jedoch, dass der Pflichtteil zwingend in bar (also in Geld) ausbezahlt werden muss. Es ist rechtlich nicht möglich, dem Pflichtteilsberechtigten zur Begleichung einfach einen Unternehmensanteil zu überschreiben. Da das Kapital meist im Unternehmen gebunden ist, bleibt dem Erben in der Praxis oft nichts anderes übrig, als einen privaten Bankkredit aufzunehmen, um die restliche Familie auszubezahlen.
So schützen Sie Ihr Familienunternehmen: Die vorweggenommene Erbfolge
Wenn Sie gar nichts regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Um finanzielle Belastungen und Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie auf die vorweggenommene Erbfolge setzen. Hier gibt es mehrere bewährte Gestaltungsspielräume:
- Abfindung gegen Pflichtteilsverzicht: Sie können sich schon zu Lebzeiten mit dem Kind, das nicht ins Unternehmen einsteigen soll, einigen: Sie zahlen ihm heute eine bestimmte Summe Geld, und im Gegenzug verzichtet das Kind offiziell auf seinen Pflichtteil am Unternehmen.
- Schrittweise Übertragung & Steuerfreibeträge nutzen: Um Erbschaftssteuer zu sparen, können Sie das Unternehmen (z.B. GmbH-Anteile) schrittweise an Ihren Wunschnachfolger verschenken. Jedes Kind hat einen erbschaftssteuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle 10 Jahre neu entsteht.
- Die große Nießbrauch-Falle vermeiden: Viele Unternehmer verschenken ihre Anteile, behalten sich aber durch einen Nießbrauch weiterhin alle Stimmrechte und Gewinne vor. Die Rechtsprechung ist hier streng: Wer den Geschäftsanteil wirtschaftlich nicht wirklich hergibt, dessen Schenkung wird im Erbfall voll in die Pflichtteilsberechnung einbezogen – selbst wenn die Schenkung schon Jahrzehnte zurückliegt.
Der menschliche Faktor: Rechtzeitig loslassen
Einer der größten Fehler bei der Unternehmensnachfolge ist weniger rechtlicher Natur, sondern psychologisch: das fehlende Loslassen. Viele Unternehmer haben 30 oder 40 Jahre Herzblut in ihre Firma gesteckt und tun sich schwer, die Verantwortung abzugeben.
Es ist überaus ratsam, dem Nachwuchs frühzeitig Verantwortung zu übertragen, beispielsweise indem der Seniorchef als Prokurist in die zweite Reihe tritt und seinen Kindern die Geschäftsführung überlässt. So können die Nachfolger wachsen und aus eigenen Fehlern lernen, während die Expertise des Alteigentümers im Hintergrund erhalten bleibt.
Fazit: Wann sollten Sie mit der Planung beginnen?
Warten Sie nicht zu lange. Viele Unternehmer suchen erst mit über 60 Jahren rechtlichen Rat, was für strategische Übergaben durch die 10-Jahres-Fristen oft schon reichlich spät ist. Spätestens wenn Sie Mitte 50 sind oder sich zum ersten Mal Gedanken über die Nachfolge machen, sollten Sie aktiv werden.
Für ein optimales Nachfolgekonzept sollten Sie auf eine Synergie aus zwei Experten setzen: Einen Rechtsanwalt, der die rechtliche und erbrechtliche Seite absichert, und einen Steuerberater, der das Zahlenwerk des Unternehmens genau kennt.