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Die Betreuungsverfügung – Infos, Inhalte & mehr

Durch eine Betreuungsverfügung kann man festlegen, wer für den Fall, dass man eine rechtliche Betreuung benötigt, als Betreuer eingesetzt werden soll oder wer auf keinen Fall für diese Aufgabe in Frage kommt. Dabei ist dann ein Betreuungsgericht verpflichtet, die jeweilige Person zu überprüfen, um die Eignung zu bestätigen. Für den Fall, dass keine Betreuungsverfügung vorliegt, wird das Betreuungsgericht bei Bedarf eine geeignete Person auswählen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen alles Wichtige zur Betreuungsverfügung zusammenstellen und Ihnen auch aufzeigen, worauf hierbei zu achten ist.

Inhaltsverzeichnis

Wofür braucht man eine Betreuungs­verfügung?

Jeder Mensch kann sich irgendwann einmal in einer Situation befinden, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann. Hierbei kann dies z. B. nach einem Schlaganfall oder auch einem Unfall der Fall sein. 

Aber auch und gerade dann müssen oftmals wichtige Entscheidungen getroffen werden, wie z. B. ob man in ein Pflegeheim kommt oder ob eine bestimmte Operation durchgeführt werden soll. Für den Fall, dass man diese Entscheidungen nicht mehr selber treffen kann, muss es eine rechtliche Vertretung geben, die diese Entscheidungen dann für den Betroffenen tätigen kann. 

Dabei wird immer dann von einem Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, wenn der Betroffene keine eigene Betreuungsverfügung erstellt hat.  Hingegen wird ein Betreuungsgericht die persönlichen Wünsche und Verfügungen berücksichtigen, wenn eine derartige Verfügung vorliegt. Hierbei legt man in dieser Verfügung zumeist fest, wer diese Betreuung übernehmen soll als Absicherung für den Fall, dass man einmal eine rechtliche Betreuung braucht.

Was wird genau in einer Betreuungsverfügung geregelt?

In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, von wem man betreut werden möchte, oder auch, von wem man auf keinen Fall betreut werden möchte. Außerdem kann man auch festlegen, wie man betreut werden möchte. Dabei kann es sich z.B. um Wünsche handeln, wie man wohnen möchte oder welche medizinischen Eingriffe im Zweifelsfall vorgenommen werden sollen oder auch nicht. Hierbei ist es jedoch immer wichtig, dass man die eigenen Wünsche möglichst präzise formuliert. An diese muss sich ein Betreuer dann auch halten. Grundsätzlich kontrolliert auch ein Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung sowie den Betreuer. Ferner kann man eine Betreuungsverfügung auch noch verfassen, wenn man selbst nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Hierbei ist dies ein großer Vorteil gegenüber einer Vorsorgevollmacht, die man bei einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit eben nicht mehr verfassen kann.

Die Auswahl eines geeigneten Betreuers

Eine Betreuungsverfügung kann immer dann eine sinnvolle Sache sein, wenn ist ein Verfügender niemanden kennt, dem er eine Vorsorgevollmacht in einem oder auch mehreren Bereichen übertragen möchte. Hingegen hat er aber Personen in seinem Umfeld, die eine Verwaltung seiner Angelegenheiten im Betreuungsfall unter Aufsicht des Betreuungsgerichts übernehmen können und wollen. Hierbei müssen dann diese Personen dann genau über die eigenen Vorstellungen informiert werden und sie müssen damit einverstanden sein, die Aufgabe zu übernehmen. Außerdem sollte man auch für den Fall, dass der gewählte Betreuer verhindert ist, eine Ersatzperson benennen.

Eine Betreuungsverfügung kann auch dann Sinn machen, wenn es Personen gibt, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Hierbei kann dies besonders bei Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen sinnvoll sein, mit denen sich der Ersteller zerstritten hat oder für den Fall, dass er ihnen diese notwendigen Entscheidungen nicht zutraut. Denn auch das Betreuungsgericht zieht bei der Bestimmung eines Betreuers zumeist zunächst einmal die nächsten Angehörigen in Betracht.

Generell kann ein Betreuungsgericht im Betreuungsverfahren nur dann eine Betreuungsperson aus der Verfügung ablehnen, wenn die Auswahl dem Wohl des Betroffenen nicht dienlich ist oder der Betroffene selbst an seiner Entscheidung nicht mehr festhalten will. Hierbei wird dann in einer persönlichen Anhörung festgestellt, dass der Betroffene eine andere Person für seine Betreuung wünscht.

Formales zur Betreuungsverfügung

Grundsätzlich sollte man beim Abfassen einer Betreuungsverfügung einiges beachten. Generell kann eine Betreuungsvollmacht selbst erstellt werden und kann auch handschriftlich verfasst werden, was die Fälschungsgefahr deutlich reduziert. Hierbei ist jedoch eine gute Lesbarkeit entscheidend. Ferner kann man auch Vordrucke für eine Betreuungsvollmacht benutzen, die man sowohl im Internet als auch beim zuständigen Betreuungsgericht erhalten kann. Grundsätzlich muss jedoch eine Betreuungsvollmacht immer eigenhändig unterschrieben werden und mit Ort und Datum versehen werden. Für den Fall, dass man zu einem späteren Zeitpunkt Ergänzungen oder auch Streichungen vornimmt, müssen auch diese mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.

Wie bewahrt man eine Betreuungsverfügung am besten auf?

Wichtig zu wissen ist, dass eine Betreuungsverfügung nur im Original gültig ist und dieses Original im Betreuungsfall unverzüglich dem Betreuungsgericht zur Verfügung stehen muss. Deshalb sollte die originale Betreuungsverfügung entweder einer Vertrauensperson übergeben werden oder an einem gut auffindbaren Platz aufbewahrt werden, damit diese im Ernstfall dann auch schnell das Betreuungsgericht erreicht. Ferner kann die Verfügung auch bei Banken, dem Amts- bzw. Betreuungsgericht, dem Zentralen Vorsorgeregister und auch bei Notaren, Rechtsanwälten oder beim gewünschten Betreuer hinterlegt werden.

Außerdem ist es auch immer sinnvoll, eine Kopie der aktuellen Verfügung, mit dem Hinweis, wo sich das Original befindet, bei sich selbst aufzubewahren. Zusätzlich kann man auch z. B. im Geldbeutel ein Hinweiskärtchen mit sich führen, das über die Existenz einer Betreuungsverfügung informiert und dabei auch den Hinterlegungsort preisgibt.

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Wie sollten die Inhalte der Verfügung formuliert werden?

Es empfiehlt sich immer, dass der Verfügende seine Wünsche an den ausgewählten Betreuer in der Verfügung sehr detailliert beschreibt. Hierbei kann es sich sowohl um seine Vorstellungen zum Umgang mit seiner Person handeln als auch zu seinem Aufenthalt (Pflegeheim oder Pflege zuhause z. B.), zur Verwaltung seines Vermögens und seiner Finanzen, zu medizinischen Entscheidungssituationen oder auch zu seinem digitalen Nachlass. Dabei sollten die ausführlichen Wünsche an den eigenen Betreuer immer schriftlich in einem Anhang der Betreuungsverfügung beigefügt werden.

Sowohl das Betreuungsgericht als auch der Betreuer sind dazu verpflichtet, die Wünsche des Verfügenden zu berücksichtigen. Dabei gilt dies jedoch nur insoweit, wie die Verfügungen tatsächlich zum Wohl des Verfügenden beitragen, sie dem Betreuer zuzumuten sind oder der Verfügende selbst erkennen lässt, dass er nicht mehr an diesen Verfügungen festhalten möchte.

Einen Arzt hinzuziehen

Wenn man einer juristischen Anfechtung der Betreuungsverfügung vorbeugen will, ist es empfehlenswert, einen Arzt einzusetzen, der die unzweifelhafte Einsichtsfähigkeit des Verfassers der Betreuungsverfügung mit Unterschrift und Datum bestätigt. Außerdem wird auch empfohlen, die Betreuungsverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und auch bei Bedarf zu ändern sowie diese dann erneut mit Ort und Datum zu unterschreiben. Ferner sollte man auch die Bestätigung der Einsichtsfähigkeit des Verfassers von einem Arzt regelmäßig erneut bestätigen lassen.

Macht eine notarielle Beglaubigung bei der Betreuungsverfügung Sinn?

Normalerweise ist eine notarielle Beurkundung nicht nötig bei einer derartigen Verfügung, da die Erstellung einer gültigen Betreuungsverfügung nicht die Geschäftsfähigkeit voraussetzt. Jedoch kann es durchaus sinnvoll sein, einen rechtskundigen Rat in diesen Angelegenheiten einzuholen. Allerdings kann eine Beglaubigung der Betreuungsverfügung durch einen Notar deshalb zweckmäßig sein, da hiermit bestätigt wird, dass der Verfügende seine Unterschrift auch wirklich eigenhändig geleistet hat. Hierbei ist dies besonders dann zu empfehlen, wenn die Verfügung bereits aufgrund von schon bestehenden oder sich bereits anbahnenden körperlichen oder geistigen Einschränkungen erstellt wird.

Die Kosten für eine Betreuungsverfügung

Generell kostet eine Beglaubigung der Formulare bei der Betreuungsbehörde 10 €. Hingegen kostet eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift mindestens 20 bis maximal 70 € (siehe Anlage 1 GNotKG). Entsprechend ist eine vollständige Beglaubigung der Urkunde teurer und hierbei richten sich die Kosten nach dem Geschäftswert, der dann individuell festgelegt werden muss.

Registrierung der Betreuungsverfügung im zentralen Vorsorgeregister

Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann man die Kenndaten einer Betreuungsverfügung registrieren lassen. Allerdings werden beim Vorsorgeregister keine Inhalte der Verfügung hinterlegt. Hierbei kostet je nach Art der Übermittlung und des Umfangs eine Registrierung zwischen 13 und 18,50 €.

Vor- und Nachteile einer Betreuungsverfügung im Überblick

VorteileNachteile
Das Betreuungsgericht und der Betreuer müssen versuchen, die Wünsche aus der Betreuungsverfügung zu erfüllen.Das Gericht muss sich nicht an die Betreuungsverfügung halten. Sie ist eine Art Empfehlung. Das Gericht versucht aber, sich an die Wünsche aus der Verfügung zu halten.
Sie können all Ihre Wünsche festhalten, die vom Gericht und Ihrem Betreuer beachtet werden müssen.Waren Sie bei Ausstellung der Betreuungsverfügung nicht voll geschäftsfähig, kann es Streit geben. Besser ist es also, Sie schreiben die Betreuungsverfügung, wenn Sie noch geschäftsfähig sind.
Sollten Sie einen rechtlichen Betreuer bekommen, kontrolliert das Gericht den Betreuer und die Erfüllung Ihrer Wünsche aus der Betreuungsverfügung.
Selbst wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind, können Sie eine gültige Betreuungsverfügung ausstellen.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei einer Betreuungsverfügung helfen?

Die meisten Menschen haben keine Erfahrung und auch keine konkreten Vorstellungen, wie sie eine Betreuungsverfügung aufsetzen können. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu suchen, der seinem Mandanten genau erklären kann, worauf es bei einer Betreuungsverfügung oder auch Vorsorgevollmacht ankommt. Dabei kann er seinen Mandanten dann auch wirksam unterstützen, dass er seine persönlichen Vorstellungen und Wünsche in allen Vorsorgedokumenten rechtlich wirksam und verbindlich regeln kann.

Ferner kann ein Anwalt natürlich auch bei der Auswahl einer geeigneten Vertrauensperson helfen, die der Aufgabe als Bevollmächtigter gewachsen ist. Dabei kommt es neben Vertrauen eben auch darauf an, dass diese die Bereitschaft mitbringen im Ernstfall für den Mandanten da zu sein und in seinem Sinne zu entscheiden. Für den Fall, dass man keine geeigneten Verwandten hat, die man bevollmächtigen kann, sollte man das Problem mit dem entsprechenden Anwalt besprechen. Dabei kann auch durchaus ein Anwalt selbst als bevollmächtigte Vertrauensperson in Frage kommen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Betreuungsverfügung.

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FAQ: Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. … Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt.
Wenn Sie eine Betreuungsverfügung erteilt haben, ist diese auch dann gültig, wenn man nicht mehr voll geschäftsunfähig ist. Nicht immer ist klar, ob jemand voll geschäftsfähig ist. Zum Beispiel, wenn man an Demenz erkrankt ist. Deshalb können Sie zu einem Arzt, Notar oder einer Ärztin, Notarin gehen und sich die Geschäftsfähigkeit bestätigen lassen.
Grundsätzlich gilt: Eine Betreuungsverfügung ist so lange gültig, bis sie durch den Aussteller widerrufen wird. Für den Widerruf ist ein formloses Schreiben ausreichend.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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