Dabei wird immer dann von einem Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, wenn der Betroffene keine eigene Betreuungsverfügung erstellt hat. Hingegen wird ein Betreuungsgericht die persönlichen Wünsche und Verfügungen berücksichtigen, wenn eine derartige Verfügung vorliegt. Hierbei legt man in dieser Verfügung zumeist fest, wer diese Betreuung übernehmen soll als Absicherung für den Fall, dass man einmal eine rechtliche Betreuung braucht.
Was wird genau in einer Betreuungsverfügung geregelt?
In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, von wem man betreut werden möchte, oder auch, von wem man auf keinen Fall betreut werden möchte. Außerdem kann man auch festlegen, wie man betreut werden möchte. Dabei kann es sich z.B. um Wünsche handeln, wie man wohnen möchte oder welche medizinischen Eingriffe im Zweifelsfall vorgenommen werden sollen oder auch nicht. Hierbei ist es jedoch immer wichtig, dass man die eigenen Wünsche möglichst präzise formuliert. An diese muss sich ein Betreuer dann auch halten. Grundsätzlich kontrolliert auch ein Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung sowie den Betreuer. Ferner kann man eine Betreuungsverfügung auch noch verfassen, wenn man selbst nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Hierbei ist dies ein großer Vorteil gegenüber einer Vorsorgevollmacht, die man bei einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit eben nicht mehr verfassen kann.
Die Auswahl eines geeigneten Betreuers
Eine Betreuungsverfügung kann immer dann eine sinnvolle Sache sein, wenn ist ein Verfügender niemanden kennt, dem er eine Vorsorgevollmacht in einem oder auch mehreren Bereichen übertragen möchte. Hingegen hat er aber Personen in seinem Umfeld, die eine Verwaltung seiner Angelegenheiten im Betreuungsfall unter Aufsicht des Betreuungsgerichts übernehmen können und wollen. Hierbei müssen dann diese Personen dann genau über die eigenen Vorstellungen informiert werden und sie müssen damit einverstanden sein, die Aufgabe zu übernehmen. Außerdem sollte man auch für den Fall, dass der gewählte Betreuer verhindert ist, eine Ersatzperson benennen.
Eine Betreuungsverfügung kann auch dann Sinn machen, wenn es Personen gibt, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Hierbei kann dies besonders bei Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen sinnvoll sein, mit denen sich der Ersteller zerstritten hat oder für den Fall, dass er ihnen diese notwendigen Entscheidungen nicht zutraut. Denn auch das Betreuungsgericht zieht bei der Bestimmung eines Betreuers zumeist zunächst einmal die nächsten Angehörigen in Betracht.
Generell kann ein Betreuungsgericht im Betreuungsverfahren nur dann eine Betreuungsperson aus der Verfügung ablehnen, wenn die Auswahl dem Wohl des Betroffenen nicht dienlich ist oder der Betroffene selbst an seiner Entscheidung nicht mehr festhalten will. Hierbei wird dann in einer persönlichen Anhörung festgestellt, dass der Betroffene eine andere Person für seine Betreuung wünscht.