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Patientenverfügung Deutschland – Inhalt, Kosten & mehr

Neben der Vorsorgevollmacht bietet auch die Patientenverfügung in Deutschland eine Möglichkeit, seinen letzten Willen zu äußern, auch wenn dies in der aktuellen Situation, aufgrund von Krankheit oder Unfall, nicht mehr möglich ist. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles zum Thema Patientenverfügung. Welche Form und welchen Inhalt muss sie  haben, wer kann eine verfassen und kann ich diese auch widerrufen?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung eines Menschen, die dann Anwendung findet, wenn ein Mensch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Willen frei zu äußern.

Die Erklärung dient also dazu, die medizinische Pflege und Behandlung einer Person für den Fall sicherzustellen, dass sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage ist, ihre Wünsche mitzuteilen und / oder urteilsunfähig ist. Dementsprechend bietet eine Patientenverfügung die Möglichkeit der vorgezogenen Selbstbestimmung für den Umstand, dass man, verursacht durch Unfall oder Krankheit, nicht mehr selbst bestimmt handeln kann.

Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?

In § 1901a BGB wird festgelegt, dass jeder einwilligungsfähige Volljährige eine Patientenverfügung errichten kann. Die Errichtung der Verfügung muss schriftlich erfolgen. Im Einzelfall muss geprüft werden, wann ein Patient als einwilligungsfähig zu gelten hat. Grundsätzlich gilt ein Mensch dann als einwilligungsfähig, wenn er in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidungen nicht nur zu erkennen, sondern auch angemessen zu beurteilen und zu handeln.

Die Einwilligungsfähigkeit wird von der Geschäftsfähigkeit unterschieden. Das bedeutet, dass in Einzelfällen auch Jugendliche unter 18 Jahren als einwilligungsfähig eingestuft werden können, seltener jedoch solche unter 16 Jahren. Ein Minderjähriger unter 14 Jahren gilt in der Regel nicht als einwilligungsfähig. Um im Einzelfall eine Entscheidung zu treffen, muss der betreffende Minderjährige auf seine geistige Entwicklung und Reife hin untersucht werden.

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Die Entscheidung für oder gegen eine Patientenverfügung ist keine leichte. Wer sich für eine derartige Verfügung entscheidet und sich festlegt, bestimmte Behandlungen abzulehnen, entscheidet sich im schlimmsten Fall gegen ein Weiterleben. Wer allerdings keine Patientenverfügung errichtet und durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, muss dann unter Umständen ein Weiterleben in Abhängigkeit und Fremdbestimmung führen.

Sicherlich braucht man keine Patientenverfügung und man ist auch nicht dazu verpflichtet, eine zu errichten. Allerdings sollte sich jeder Mensch die Zeit nehmen, über eine Patientenverfügung nachzudenken, sich mit möglichen Szenarien auseinanderzusetzen und sein Recht auf Selbstbestimmung bewusst wahrzunehmen oder abzulehnen. Leichtfertig sollte man hier jedenfalls keine Entscheidungen treffen, sondern genauestens darüber nachdenken, was für Konsequenzen bestimmte Verfügungen haben können.

Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe?

Auch für den Fall, dass ein Mensch keine Patientenverfügung besitzt, gibt es gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. In § 1901a Abs. 2 heißt es:

Bedenken Sie in jedem Fall...

Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Verfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt.

Weil die Ermittlung des mutmaßlichen Willens eines Menschen oftmals nicht einfach ist, viel Zeit in Anspruch nimmt und es zu Fehlschlüssen kommen kann, ist es jedoch empfehlenswert, sich selbst über seine Wünsche Gedanken zu machen und eine Patientenverfügung zu errichten. Kann der mutmaßliche Wille eines Menschen ohne Verfügung nicht ermittelt werden, so wird davon ausgegangen, dass der Patient allen ärztlich indizierten Maßnahmen zustimmt.

Welche Formvorschriften gibt es zu beachten?

Die Formvorschriften müssen streng eingehalten werden, damit eine Patientenverfügung auch gültig ist. Demnach muss diese Art von Verfügung schriftlich verfasst werden und muss eigenhändig mit vollem Namen unterzeichnet werden. Alternativ ist ein beglaubigtes Handzeichen von einem Notar vorgesehen.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Patientenverfügung selber zu schreiben bzw. generell eine Verfügung aufsetzten wollen, sollten Sie sich am besten von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Über die Anwaltssuche von Erbrechtsinfo.de finden Sie einen passenden Ansprechpartner in Ihrer Region und haben die Möglichkeit der kostenfreien Kontaktaufnahme.

Kann ich eine Patientenverfügung mündlich äußern?

Eine Patientenverfügung mündlich zu errichten, ist nicht möglich. Trotzdem werden mündliche Aussagen nicht außer Acht gelassen. Wenn keine Verfügung vorliegt, sind die behandelnden Ärzte dazu verpflichtet, den mutmaßlichen Patientenwillen in Erfahrung zu bringen. Bei der Ermittlung dieses mutmaßlichen Patientenwillens werden mündlich getroffene Aussagen zu Behandlungswünschen und Wertvorstellungen selbstverständlich berücksichtigt.

Wie formuliere ich eine schriftliche Verfügung?

Als medizinischer Laie kann man die Folgen einer medizinischen Behandlung oder der Unterlassung einer medizinischen Behandlung oftmals nicht einschätzen. Beim erstellen sollte sich daher jeder von Experten beraten lassen – entweder von einem Arzt oder kundigen Organisationen.

Besonders wichtig ist es auch, klare und eindeutige Formulierungen zu verwenden und auf Phrasen zu verzichten. Was ein Mensch beispielsweise unter einem „menschenunwürdigen Leiden“ versteht, ist stark individuell und für den behandelnden Arzt daher eine für die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung unbrauchbare Aussage. Es ist möglich, für verschiedene Situationen unterschiedliche Verfügungen für die Behandlung zu treffen oder eine Verfügung  nur für bestimme Fälle, beispielsweise die Sterbephase, zu errichten.

Wo bewahre ich meine Verfügung auf?

Weil es im Zweifelsfall schnell gehen muss, sollten Sie Ihr Original an einem gut zugänglichen Ort aufbewahren und die Menschen in Ihrem Umfeld über den genauen Aufbewahrungsort des Patientenverfügung Originals in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Patientenverfügung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht errichten, können Sie diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung bei privaten Organisationen zu hinterlegen. Beachten Sie aber hier, dass Krankenhäuser sich bei privaten Organisationen oftmals nicht über das Vorliegen einer Patientenverfügung informieren.

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Ist eine Patientenverfügung für den Arzt verbindlich?

Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, ist diese für den behandelnden Arzt bindend. Von dieser Regelung gibt es nur Ausnahmen, wenn in der Verfügung getroffene Regelungen gegen das geltende Gesetz verstoßen. Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass die Patientenverfügung durch Zwang oder Unwissen zustande gekommen ist, kann ebenso von der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung Abstand genommen werden. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Patientenverfügung nicht angezweifelt werden kann, lassen Sie Ihre Verfügung von einem Experten für Erbrecht prüfen und Ihre Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung offiziell feststellen.

Wer vertritt meinen letzten Willen, wenn ich selbst nicht entscheiden kann?

Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Behandlungswünsche für den Fall fest, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Trotzdem brauchen Sie jemanden, der dafür sorgt, dass die in Ihrer Verfügung getroffenen Entscheidungen auch umgesetzt beziehungsweise eingehalten werden. Sie haben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, eine Person zu bestimmen, die im Falle des Falls für Sie entscheidet. Diese beiden Möglichkeiten werden wir im Folgenden näher ausführen.

Betreuungsverfügung

Das Betreuungsgericht ist verpflichtet, einer Person, die nicht mehr selbst entscheiden kann, einen Betreuer zur Seite zu stellen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass dieser Betreuer eine Ihnen vertraute Person ist, können Sie eine sogenannte Betreuungsverfügung errichten. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrer Betreuungsperson über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen und Ihre Patientenverfügung gemeinsam durchgehen. Selbstverständlich ist der von Ihnen durch die Betreuungsverfügung beauftragte Betreuer dazu verpflichtet, Ihrem festgelegten Willen zu entsprechen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine von Ihnen ausgesuchte Person, festgelegte Aufgaben für Sie zu erledigen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Weil ein per Vorsorgevollmacht Beauftragter für Sie entscheiden kann und Ihren Willen vertritt, ist es wichtig, dass Sie der bevollmächtigten Person Ihr uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen.

Doch was ist der Unterschied von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Im Unterschied zur Patientenverfügung erhält der Bevollmächtigte in der Vorsorgevollmacht keine Anweisungen, wie er zu entscheiden hat. Die Betreuungsverfügung entfaltet hingegen erst dann Wirkung, wenn das Gericht es für nötig hält und den vorgeschlagenen Betreuer als solchen bestellt und die Einhaltung des Willens des Patienten überwacht.

Wenn Sie jemanden in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, ist diese Person keiner Kontrollinstanz unterstellt. Wenn Sie sich näher über die Verfügung und Vorsorgevollmacht informieren möchten oder eine Verfügung mit einer Betreuungsverfügung kombinieren möchten, sprechen Sie am besten mit einem Rechtsexperten für Erbrecht. Zur umfassenden Vorsorge kann dieser Ihnen auch bei Ihrer Nachlassplanung behilflich sein, Sie zur gesetzlichen Erbfolge und gewillkürten Erbfolge beraten und gegebenenfalls bei der Testament oder Erbvertrag Aufsetzung behilflich sein.

Wie sollte eine schriftliche Patientenverfügung aufgebaut sein?

Eine Patientenverfügung sollte nach einem bestimmten Muster aufgebaut sein. Kernbestandteile der Verfügung sind:

  • Eingangsformel
  • genaue Benennung der Situationen, in denen die Verfügung greifen soll
    Detaillierte Festlegung (Zustimmung bzw. Ablehnung) zu bestimmten medizinischen und pflegerischen Maßnahmen
  • Schlussformel
  • Datum und Unterschrift

Über diese Kernbestandteile hinaus sind weitere Punkte  empfehlenswert, die wir im folgenden Arbeitsbehelfen anführen:

  • Persönliche Wünsche zu begleitenden Personen und Behandlungsorten
  • Hinweise auf andere Vorsorgeverfügungen und eventuell beigefügte Erläuterungen im Anhang der Verfügung
  • Aussagen zur Organspende
  • Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen, die im Zweifelsfall der Entscheidungshilfe dienen

Warum ist es wichtig, der Verfügung eine persönliche Wertvorstellung beizufügen?

Es ist kaum möglich, in einer Patientenverfügung alle erdenklichen Szenarien und Behandlungen abzudecken und für alle Fälle im Voraus eine Entscheidung zu treffen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Ihre Verfügung eine persönliche Werteerklärung enthält, die die behandelnden Ärzte als Handlungsrichtlinie nutzen können. Eine Werteerklärung sollte neben den persönlichen Werten, Überzeugungen und Hintergrund auch die individuellen Erfahrungen, Vorstellungen von Lebensqualität und Ihre Haltung zu Abhängigkeit und dem Leben in Fremdbestimmung beinhalten.

Wann ist meine Patientenverfügung gültig?

Damit eine Patientenverfügung in jedem Fall gültig ist, sollten verschiedene Punkte erfüllt sein. Für die Gültigkeit ist maßgebend,

  • dass alle Formulierungen präzise erfolgen und medizinisch korrekt sind. Das gilt vor allem für Verfügungen, in denen es um die Entscheidung über Leben und Tod geht.
  • dass sie regelmäßig aktualisiert wird. Wenn eine Verfügung nicht mehr auf dem neuesten medizinischen Stand ist, verliert sie unter Umständen ihre Gültigkeit.
  • dass sie sofort verfügbar ist. Ist Ihre Verfügung nicht aufzufinden, entscheiden die Ärzte im Zweifelsfall für die Erhaltung des Lebens.
  • dass sie eigenhändig unterschrieben ist. Ohne Unterschrift ist die Gültigkeit nicht gegeben.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung ist solange gültig, wie sie auf dem neuesten medizinischen Stand ist und alle sonstigen Formvorschriften eingehalten werden. Es ist ratsam, seine Verfügung regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie immer noch dem eigenen Willen entspricht. Wenn Sie Verfügungen über Organspende treffen, ist die Gültigkeit sogar über den Tod hinausgegeben.

Wann wird die Verfügung ungültig?

Eine Patientenverfügung wird ungültig, wenn

  • sie zu ungenaue Formulierungen enthält
  • viele Jahre keine Aktualisierung stattgefunden hat
  • keine eigenhändige Unterschrift vorhanden ist
  • aktive Sterbehilfe gewünscht wird, die in Deutschland verboten ist
  • Sie nicht einwilligungsfähig sind.

Muss ich die Verfügung regelmäßig aktualisieren?

Um sicherzugehen, dass Ihre Verfügung Ihre Gültigkeit nicht verliert, sollten Sie alle ein bis zwei Jahre eine Erneuerung vornehmen. Wenn sich Ihr Wille nicht geändert hat, reicht es, wenn Sie die Verfügung erneuern, indem Sie sie schlicht mit einem neuen Datum versehen und neu unterschreiben. So zeigen Sie, dass Ihr Wille immer noch aktuell ist und sich nicht geändert hat.

Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Jeder Mensch hat das Recht, seine Patientenverfügung jederzeit wieder formlos zu widerrufen. Dieses Recht wird in § 1901a Abs. 1 Satz 3 BGB festgehalten. Hier heißt es: „Eine Verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“ Eine Verfügung widerrufen können Sie also ganz einfach dadurch, dass Sie sie beispielsweise zerreißen, wegwerfen oder durchstreichen.

Wie erhalte ich eine Patientenverfügung?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung gemeinsam mit einem Arzt zu errichten oder das Formular des Justizministeriums zu nutzen. Allerdings sollten Sie sich auch hier von einem Fachmann beraten lassen, um sicherzugehen, dass Sie keine Fehler machen, die die Gültigkeit beeinflussen.

Patientenverfügung Muster

Jeder, der darüber nachdenkt, eine Patientenverfügung zu errichten, sucht nach Vorlagen zum Ausdrucken, um sich näher zu informieren. Hier sollte man allerdings darauf achten, dass die Muster und PDFs häufig Fehler enthalten und unvollständig sind. Kontaktieren Sie also am besten einen Anwalt und lassen Ihre Patientenverfügung in jedem Fall prüfen.

Unterstützung durch einen Dienstleister

Es gibt online verschiedene Dienstleister, die mit Frage-Antwort-Systemen verschiedene Vorsorgepakete verkaufen. Am sichersten ist jedoch die persönliche Beratung durch einen Arzt beziehungsweise Fachmann, der Ihnen auch direkt Fragen beantworten und die Patientenverfügung mit Ihnen Schritt für Schritt durchgehen kann.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten fallen unterschiedlich aus. Wer sich beim Anwalt oder Notar beraten lassen möchte, muss mit einer Gebühr für die Erstberatung rechnen, die gesetzlich geregelt ist und einen Betrag von 226,10 Euro (inkl. MwSt.) nicht übersteigen darf. Für die Errichtung der Patientenverfügung an sich können Sie mit Ihrem Anwalt entweder eine Pauschale oder eine Vergütung nach Stunden vereinbaren. Möglich ist auch eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die sich normalerweise nach dem Gegenstandswert richtet. Für eine Patientenverfügung wird ein Auffanggegenstandswert von 5000 Euro beziffert, was eine Gebühr von 492,54 Euro (inkl. Auslagen und MwSt.) bedeuten würde.

Hilfreiche Tipps für die Patientenverfügung

Die Errichtung einer Patientenverfügung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich genau überlegen, was man möchte. Damit Sie möglichst gut vorbereitet sind, erhalten Sie nun noch vier wichtige Tipps zur Patientenverfügung.

Arztgespräch mit Hausarzt & gleichzeitige Ausfüllhilfe

Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt und lassen sich über alle Folgen Ihrer Entscheidungen medizinisch aufklären. Wenn Ihr Arzt Ihre Patientenverfügung mitunterschreibt, wird hierdurch außerdem Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigt. Allerdings kann dies auch ein Notar oder eine Person Ihres Vertrauens übernehmen.

Organspende zustimmen

Sie haben in einer Patientenverfügung die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Die Entscheidung ist gültig, auch wenn Sie keinen Organspendeausweis besitzen. Lassen Sie sich über die Möglichkeit der Organspende am besten auch von einem Arzt beraten.

Auf weitere Vorsorgeverfügungen hinweisen

Neben einer Patientenverfügung gibt es noch weitere Möglichkeiten, Vorsorgeverfügungen zu treffen. Im Verlauf des Artikels haben wir hierbei auf die sogenannte Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht hingewiesen. Sollten Sie weitere Vorsorgeverfügungen neben Ihrer Verfügung getroffen haben, so sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung unbedingt darauf hinweisen.

Zusammen mit der Vorsorgevollmacht registrieren lassen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verfügung gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister gegen eine Gebühr registrieren zu lassen. Krankenhäuser fragen das zentrale Register ab und erfahren so von Ihrer Patientenverfügung. Außerdem stellen Sie so sicher, dass das Betreuungsgericht keinen fremden Betreuer bestellt, sondern die von Ihnen ernannte Vertrauensperson.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Patientenverfügung
helfen ?

Will man für das eigene Alter, Krankheit oder einen Unfall Vorkehrungen treffen, die bestimmte medizinische Behandlungen betreffen, kann die Erstellung einer Patientenverfügung sinnvoll sein. Hierbei sollte man sich immer von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Dabei kann dieser zunächst einmal erklären, was eine Patientenverfügung leisten kann und wie sie sich gegen eine Vorsorgevollmacht und auch Betreuungsvollmacht abgrenzt. Ferner wird ein Anwalt für Erbrecht seinen Mandanten natürlich auch bei der Formulierung unterstützen und ihm raten, eine umfassende Aufklärung durch den eigenen Hausarzt vorab in Anspruch zu nehmen.

Außerdem wird er auch darüber informieren, wie eine Verfügung aktualisiert werden kann, wie man sie widerrufen kann und wie man sicherstellt, dass eine Verfügung rechtswirksam formuliert ist. Auch wird er darauf hinweisen, wie man eine Patientenverfügung aufbewahren sollte oder wie man sie in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht auch registrieren lassen Kann. 

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FAQ: Patientenverfügung

Grundsätzlich ist für die Verfügung keine notarielle Beglaubigung nötig. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass die Verfügung in jedem Fall eigenhändig unterschrieben werden muss. 

Eine bestimmte Gültigkeitsdauer ist für Verfügung nicht festgelegt. Sie ist also bis zu Ihrem Tod oder bis auf Widerruf gültig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verfügung regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht wird. 

Haben Sie Ihre Behandlungswünsche schriftlich fixiert, muss sich der Arzt daran halten. Wirksam ist eine Verfügung dann, wenn sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt.

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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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