Erbvertrag widerrufen
Anders als bei einem Testament hat ein Erblasser bei einem Erbvertrag keine Widerrufsmöglichkeit. Ein Erbvertrag ist eine Bindung zwischen mindestens zwei Vertragspartnern, die nicht einseitig widerrufen werden darf. Wenn Änderungen vorgenommen werden oder ein Erbvertrag widerrufen werden soll, müssen sich alle Vertragsparteien einig sein und den Widerruf gemeinsam verfügen.
Ausnahmen sind gegeben, wenn sich der Begünstigte schwerer Verfehlungen schuldig gemacht oder Auflagen nicht eingehalten hat. Allerdings kann der Erblasser auch hier nicht eigenmächtig darüber entscheiden, ob der Erbvertrag widerrufen werden kann. Wer einen derartigen Vertrag annullieren möchte, sollte die Hilfe einer unserer Rechtsanwälte für Erbrecht in Anspruch nehmen. Wählen Sie in unserer Anwaltssuche Ihren passenden Anwalt in Ihrer Region aus und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Pflichtteil und Pflichteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche bleiben von einem Erbvertrag grundsätzlich unberührt. Wie auch bei einem Testament muss beim Vertrag darauf geachtet werden, dass Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. Ein Erblasser darf also nicht über sein gesamtes Vermögen frei verfügen und es beliebig verteilen, sondern muss die Ansprüche von pflichtteilsberechtigten Erben beachten. Erbvertrag und Pflichtteil müssen also miteinander vereinbar sein. Pflichtteilsberechtigte Erben sind nach dem Erbrecht in Deutschland die Kinder eines Erblassers, der Ehepartner und – je nach Erbenkonstellation – die Eltern eines Erblassers. Wenn pflichtteilsberechtigte Erben beim Erbe übergangen werden, können sie den Vertrag anfechten.
Vertragserstellung durch einen Anwalt
Wer einen Erbvertrag errichten möchte, sollte dies nicht allein tun, sondern gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht (oder Notar). Dieser kann mit Ihnen gemeinsam die rechtlichen Möglichkeiten ausloten, verschiedene Optionen durchgehen und sicherstellen, dass der Vertrag in Ihrem persönlichen Interesse ist. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht sind, werden Sie hier auf Erbrechtsinfo.com fündig. Neben dem passenden Anwalt für Erbverträge finden Sie hier auch Experten zu anderen Erbrechtsthemen wie der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer und der gesetzlichen Erbfolge oder Nachlassverbindlichkeiten.
Erb- und Ehevertrag
Für Eheleute gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags für Eheleute. Bei dem Erb- und Ehevertrag setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein, ähnlich wie beim Berliner Testament oder dem Ehegatten Testament. Allerdings sollten Sie einen derartigen Vertrag unter Eheleuten nicht ohne Ihren Anwalt für Erbrecht aufsetzen, der Sie individuell und passgenau beraten und vor Formfehlern bewahren kann.
Erbvertrag bei Scheidung noch gültig?
Die Frage, ob ein Erbvertrag bei Scheidung noch gültig ist, ist nicht eindeutig zu beantworten. In der Regel behält ein Vertrag (wie auch ein Testament!) seine Gültigkeit auch im Falle einer Scheidung. Deswegen ist es immer ratsam, im Vertrag zu verfügen, dass der Vertrag zwischen Eheleuten im Falle einer Scheidung ungültig wird. So kann sichergestellt werden, dass das eigene Vermögen nach dem Tod nicht an die ungeliebte Exfrau oder den ungeliebten Exmann geht. Möchten die Vertragspartner allerdings, dass der Vertrag auch im Falle einer Scheidung seine Gültigkeit behält, kann selbstverständlich auch das verfügt werden.