Wer nicht sicher ist, ob Erbvertrag oder Testament die richtige Wahl ist, der sollte sich zunächst über die grundlegenden Unterschiede der beiden Formen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen informieren.
Nach dem Erbrecht in Deutschland ist der grundlegende Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag der, dass für ein Testament nur eine Person, für einen Erbvertrag jedoch mindestens zwei Personen benötigt werden.
Wer ein Testament errichten möchte und sich für das privatschriftliche eigenhändige Testament entscheidet, auf den kommen zudem keinerlei Testament Kosten zu. Ein Erbvertrag hingegen bedarf einer notariellen Beglaubigung – ein Erbvertrag ohne Notar ist also nicht möglich.
Zudem ist die Erbvertrag Bindungswirkung im Vergleich zum Testament sehr hoch: Ein Erbvertrag kann, wenn es nicht eindeutig anders verfügt wurde, nicht einseitig geändert oder aufgehoben werden.
Wer sich also für einen Erbvertrag entscheidet, signalisiert, dass die Erbfolge steht und nicht mehr geändert werden soll. Wer sich zwischen der Frage Erbvertrag oder Testament nicht entscheiden kann, kann grundsätzlich auch beides aufsetzen. Wichtig ist hier allerdings, dass das Testament dem Erbvertrag nicht zuwiderlaufen darf.