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Testament – Überblick über die Arten & Erstellung

Beim Testament erstellen wird der letzte Wille des Erblassers geregelt. Eine letztwillige Verfügung zu erstellen und den eigenen Nachlass rechtssicher an die Hinterbliebenen zu übertragen, damit beschäftigt man sich nicht gerne. Im folgenden ausführlichen Artikel zum Thema Testament in Deutschland erfahren Sie alles, was Sie rund um das Thema Testament und Testament Erstellung wissen müssen, welche Regelungen Sie im Einzelnen treffen können und worauf Sie beim Aufsetzen eines Testaments besonders achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der der künftige Erblasser festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Das Testament fällt nach dem Erbrecht in Deutschland unter die sogenannten letztwilligen Verfügungen von Todes wegen. Eine solche letztwillige Verfügung setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und kann vom Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Will man ein Testament richtig verfassen beziehungsweise erstellen, muss bestimmte Formalitäten einhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, die Hilfe eines Rechtanwalts für Erbrecht in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München sowie weitere Deutschen Städte in Anspruch zu nehmen. Den passenden Ansprechpartner zum Erstellen eines Testaments oder zur Beratung finden Sie gleich hier auf Erbrechtsinfo.com, wo Sie schnell und kostenlos Kontakt aufnehmen können.

Wer darf ein Testament schreiben bzw. verfassen?

In Deutschland ist ein Testament nur dann gültig, wenn es von einer testierfähigen Person aufgesetzt worden ist. Um die Testierfähigkeit zu erfüllen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die das Testament aufsetzende Person ist volljährig.
  • Die das Testament aufsetzende Person ist urteilsfähig, leidet also nicht an einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche.
  • Die das Testament aufsetzende Person steht nicht unter Drogen- und / oder Alkoholeinfluss.
  • Die das Testament aufsetzende Person darf keine Bewusstseinsstörung haben und muss in der Lage sein, sich mündlich, schriftlich oder durch Gebärdensprache zu verständigen.
  • Nicht testierfähig sind demnach alle, die nicht zu selbstständiger Willensbildung fähig oder nicht in der Lage sind, sich mitzuteilen. Bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Alzheimer oder Demenz können in bestimmten Fällen auch zur Testierunfähigkeit führen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in keinem Fall ein Testament aufsetzen. Ab 16 Jahren gilt man in Deutschland als beschränkt testierfähig und kann ein Testament erstellen – dieses muss allerdings zwingend notariell beglaubigt werden.

Was wird in einem Testament geregelt?

Ein Testament ermöglicht dem Verfasser die Durchsetzung seines letzten Willens durch die Testierfreiheit. Wer ein Testament verfasst, setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und kann seinen Nachlass selbstbestimmt regeln. Hiervon ausgenommen sind sogenannte Pflichtteilsansprüche, auf die wir später noch näher eingehen. Der Erblasser kann durch ein Testament das Folgende regeln:

  • Wer soll als Erbe eingesetzt werden? Es ist auch möglich, im Testament mehrere Erben zu benennen, die eine Erbengemeinschaft bilden. Darüber hinaus können Organisationen, Vereine usw. als Erbe eingesetzt werden.
  • Für den Fall, dass ein oder mehrere Erben das Erbe ausschlagen, kann der Erblasser im Testament Ersatzerben benennen.
  • Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzten. Dieser ist dafür zuständig, das Erbe zu verwalten und den Anordnungen des Erblassers entsprechend zu verteilen.
  • Der Erblasser kann gesetzliche Erben durch das Testament ohne Angabe von Gründen enterben. Eine Ausnahme sind hier die Pflichtteilsberechtigten. Den Pflichtteil entziehen kann der Erblasser nur unter Angabe von Gründen, die rechtlich relevant sind.
  • Im Testament kann eine Vor- und Nacherbschaft verfügt werden. Durch diese kann bestimmt werden, wer den Nachlass nach dem Tod des ersten Erben erhalten soll.
  • Durch ein Vermächtnis können auch solche Personen, die nicht als Erben eingesetzt werden, eine bestimmte Geldsumme oder besondere Gegenstände erhalten.
 

Testamentsarten: Welche Arten von Testamenten gibt es?

Wer ein Testament erstellen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Es gibt nicht nur eine Testamentsform, sondern mehrere, aus denen der Testator wählen kann. Alle möglichen Testamentsformen und was man im Einzelnen beachten muss, sind gesetzlich geregelt. Hierbei gibt es sowohl Testamente, die eines Notariatsaktes bedürfen und solche, die eigenhändig und ohne Beglaubigung erstellt werden können.

Es ist jedoch immer ratsam, ein Testament mit der Hilfe eines Experten für Erbrecht gemeinsam zu verfassen. Wer ein Testament erstellen lassen möchte, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kann Formfehler ausschließen. Bereits ein einziger Formfehler kann nämlich dazu führen, dass das Testament unwirksam ist.

Vergleich Testamentsformen

Damit Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Testamentsformen verschaffen können, werden wir die verschiedenen Testamente im Folgenden kurz vorstellen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, welches Testament für Ihre Zwecke am besten geeignet ist, helfen Ihnen die Erbrechtsexperten von Erbrechtsinfo.com gern weiter.

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Vor- und Nachteile eines eigenhändigen und notariellen Testaments

Das eigenhändige, privatschriftliche Testament und das öffentliche, notarielle Testament stehen rechtlich gesehen auf einer Stufe, weisen jedoch einige Unterschiede auf. Hauptsächlich bestehen die Unterschiede darin, dass …

… das eigenhändige Testament allein und ohne Zeugen verfasst werden kann.

… das eigenhändige Testament handschriftlich verfasst werden muss.

… das öffentliche Testament vom Notar beglaubigt wird.

… das öffentliche Testament amtlich verwahrt wird und den Erbschein ersetzt, wodurch keine weiteren Kosten auf die Erben zukommen.

Der Nachteil beim eigenhändigen Testament ist, dass es schnell verlorengehen kann oder aufgrund von Formfehlern ungültig ist. Beim öffentlichen Testament hingegen fallen Notarkosten an, die beim eigenhändigen Testament nicht anfallen.

Wenn Sie sich unsicher sind, welches Testament das richtige für Sie ist, nehmen Sie am besten Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht auf. Dieser kann Sie umfassend und individuell beraten und Ihnen helfen, in Sachen Testament die richtige Entscheidung zu treffen.

Handschriftliches Testament

Ein Handschriftliches Testament wird auch eigenhändiges Testament genannt. Dieses Testament zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es, wie sein Name schon sagt, handschriftlich geschrieben sein muss. Allerdings gelten noch weitere Formvorschriften, die eingehalten werden müssen, wenn das Testament gültig sein soll:

  • Das eigenhändige Testament muss den Ort und das Datum der Errichtung enthalten.
  • Das Testament muss mit Vornamen und Nachnamen am Ende des Textes unterschrieben werden.
  • Der letzte Wille des Testierenden muss mit dem geltenden Recht vereinbar sein.
  • Das eigenhändige Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Wer sicherstellen möchte, dass das Testament nach dem eigenen Tod auch gefunden wird, sollte es entweder einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung geben oder beim Amtsgericht verwahren lassen.

Öffentliches Testament (Notarielles Testament)

Das Notarielle Testament bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Hier kann der Testator entweder eine Erklärung abgeben, die seinen letzten Willen enthält, oder seinen letzten Willen mündlich formulieren. Der Notar veranlasst dann nach der Beurkundung, dass das Testament amtlich verwahrt und so im Todesfall auch gefunden wird. Veranlasst der Testator, dass das Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen wird, wird dies als Widerruf des Testaments gewertet und es verliert seine Gültigkeit.

Das gemeinschaftliche Testament für Eheleute & eingetragene Lebenspartner

Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, gemeinsam ein sogenanntes Ehegatten Testament zu errichten. Dieses eine Schriftstück enthält den letzten Willen beider Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner. Eine solche letztwillige Verfügung kann sowohl in der Form eines öffentlichen, notariellen Testaments als auch in der eines eigenhändigen, handschriftlichen Testaments erfolgen.

Zu beachten ist hier, dass …

  • Änderungen oder Aufhebungen beim Ehegatten Testament nur gemeinsam möglich sind – beide Parteien müssen zustimmen.
  • die gemeinsam getroffenen Verfügungen für den verbleibenden Ehepartner bindend sind, wenn der andere verstirbt.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Ehegatten Testaments. Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Hierdurch werden die Kinder beim Tod des ersten Elternteils quasi enterbt und haben nur Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Für den überlebenden Ehegatten hat dieses Testament einerseits erhebliche Vorteile, erweist sich jedoch steuerlich gesehen häufig als Nachteil: Oft werden durch das Berliner Testament die Erbschaftssteuer Freibeträge überschritten, wodurch es zu einer hohen finanziellen Belastung kommt. Diese Belastung durch die Erbschaftssteuer kann sich wiederholen, wenn das Kind dann nach dem Ableben des zweiten Elternteils auf einmal die gesamte Hinterlassenschaft erbt. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Erbrecht beraten, um die Vorteile und Nachteile gut abzuwägen, bevor Sie sich für ein Berliner Testament entscheiden.

Das Behinderten Testament

Das sogenannte Behindertentestament ist für jeden Erblasser interessant, der einen pflegebedürftigen oder behinderten Erben hat. Wenn der Staat für die Betreuung oder Pflege des Erben aufkommt, kann ein Erblasser ihn mithilfe des Behindertentestaments absichern. So wird auch sichergestellt, dass der Staat nicht einen Teil des Erbes einfordert, um die Pflege- und Betreuungsleistungen auszugleichen.

Wer ein Testament aufsetzen möchte, in dem ein behinderter oder pflegebedürftiger Erbe eingesetzt wird, sollte sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Es gibt bei diesem besonderen Testament nämlich einiges zu beachten. Unter anderem kann verfügt werden, dass ein Testamentsvollstrecker das Erbe für den eingeschränkten Erben verwaltet. Darüber hinaus sollte eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden.

Das Nottestament

Ein Nottestament ist, wie der Name schon sagt, nur für Notsituationen gedacht. Wenn für ein eigenhändiges oder notarielles Testament schlicht keine Zeit mehr bleibt, weil der Erblasser im Sterben liegt oder sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, darf ein Nottestament aufgesetzt werden. Für dieses Testament müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Erblasser muss testierfähig sein.
  • Es müssen drei Zeugen anwesend sein, die sich um die Niederschrift des Testaments kümmern.
  • Das Testament muss noch einmal vorgelesen und von allen Zeugen unterschrieben werden.
  • Das Nottestament verliert seine Gültigkeit nach drei Monaten, wenn der Erblasser dann noch am Leben ist.

Neben dem Dreizeugentestament gibt es noch das sogenannte Seetestament und das Bürgermeistertestament. Hier kann ein Bürgermeister ein Testament errichten, wenn zwei Zeugen anwesend sind. Beim Seetestament kann auf einem deutschen Schiff außerhalb eines inländischen Hafens vor drei Zeugen eine mündliche Erklärung über den letzten Willen abgegeben werden.

Das Geliebtentestament

Das sogenannte Geliebten- beziehungsweise Mätressentestament ist ein Testament, bei dem ein in einer Ehe lebenden Erblasser seine/n Geliebte/n als Erben einsetzt. Im gleichen Zug werden der Ehepartner und die eigenen Kinder enterbt beziehungsweise auf den Pflichtteil gesetzt. Im deutschen Erbrecht ist ein solches Testament aufgrund der Testierfreiheit ohne weiteres möglich. Allerdings wird über die Sittenwidrigkeit des Geliebtentestaments diskutiert. Es kommt häufig vor, dass gesetzliche Erben ein solches Testament anfechten, weil sie sich beim Erbe übergangen fühlen, und so ein Erbstreit entsteht.

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Testament selber verfassen bzw. erstellen

Wie verfasse ich ein Testament in Deutschland? Diese Frage wird sich hier fast jeder im Laufe seines Lebens stellen. Wer ein Testament selbst erstellen möchte, muss auf einiges achten, damit das Testament gültig ist. Neben den formalen Anforderungen wie Datum und Ort der Niederschrift, der handschriftlichen Verfassung und der Unterschrift sind unter anderem folgende Punkte wichtig:

Der Erblasser muss den vollen Namen der Erben nennen.
Wer was und wie viel erben soll, muss so detailliert wie möglich festgehalten werden. Allgemeine Formulierungen sollten grundsätzlich vermieden werden. Es ist ratsam, auch für ein selbst verfasstes Testament eine Beratung beim Anwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Alternativ kann man ein Testament erst selbst aufsetzten und dann das Testament prüfen lassen.

Wann ist ein Testament unwirksam bzw. ungültig?

Ein Testament kann aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein. Am häufigsten betroffen sind hier eigenhändige Testamente, weil sie oftmals Formfehler enthalten. Fehlt beispielsweise die Unterschrift oder wurde das Testament mit dem Computer erstellt, ist es ungültig. Aber auch bei anderen Testamentsformen gibt es Gründe für eine Unwirksamkeit:

  • Testierunfähigkeit: War der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentsaufsetzung nachweislich nicht testierfähig, ist das Testament ungültig.
  • Höchstpersönlichkeit: Der Erblasser muss das Testament selbst schreiben; es darf nicht von einem Stellvertretet verfasst werden.
  • Testierwille: Es ist sinnvoll, dass das Testament die Überschrift „Testament“ oder „Letzter Wille“ enthält, damit deutlich ist, dass der Erblasser sich der Tragweite seiner Entscheidungen bewusst war.
  • Sittenwidrige Testamente oder solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind ungültig.
  • Liegt bereits ein früheres Ehegattentestament vor, das für den Erblasser bindend ist, ist ein später errichtetes Testament ungültig.
  • Wenn die Erben ein Testament anfechten und der Anfechtung stattgegeben wird, wird das Testament unwirksam.

Testament erstellen lassen vom Anwalt oder Notar?

Grundsätzlich ist das Testament erstellen sowohl beim Anwalt als auch beim Notar möglich. Zwar muss das Testament vom Notar beurkundet werden, allerdings ist es ratsam, zusätzlich einen Rechtsanwalt für Erbrecht als parteiische Rechtsberatung hinzuzuziehen.

Wenn Sie den passenden Anwalt für Erbrecht suchen, um ein Testament zu erstellen, finden Sie hier auf Erbrechtsinfo.com den passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Regelungen im Testament

Das Testament ist dazu da, um den letzten Willen so zu gestalten, wie man es gerne möchte. Hierzu gibt es eine Reihe verschiedener Regelungen, die im Testament getroffen werden können. Hierzu im Folgenden mehr.

Gesetzliche Erbfolge

Durch ein Testament wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nur die nahen Verwandten des Erblassers in einer bestimmten Reihenfolge.

Alleinerbe einsetzen

Wer möchte, kann im Testament einen Alleinerben einsetzen, der die gesamte Hinterlassenschaft erbt. Hiervon ausgenommen sind Pflichtteilsansprüche. Schlägt der Alleinerbe das Erbe aus und wurde kein Ersatzerbe benannt, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.

Mehrere Erben einsetzen

In einem Testament können mehrere Erben eingesetzt werden. Diese können entweder zu gleichen Teilen oder zu unterschiedlichen Teilen erben. Wer wie viel und was erben soll, muss detailliert im Testament festgehalten werden.

Benennung eines Ersatzerbens

Für den Fall, dass ein Erbe das Erbe ausschlägt oder vor dem Erblasser verstirbt, kann bereits im Testament ein Ersatzerbe oder mehrere Ersatzerben ernannt werden. Zum Beispiel kann eine solche Verfügung lauten: „Ich setzte meine Tochter als meine Alleinerbin ein, ersatzweise meine Schwester.“

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft besteht aus mehreren Erben, die ihren Anteil erst erhalten, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Bis dahin wird der Nachlass gemeinsam verwaltet.

Enterben

Mit einem Testament kann der Erblasser gesetzliche Erben ohne Angabe von Gründen enterben. Eine Ausnahme bildet der Kreis der Pflichtteilsberechtigten, zu dem der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner, die Nachkommen und die eigenen Eltern zählen.

Pflichtteilsentzug

Der Pflichtteil kann den Berechtigten durch ein Testament nur unter ganz besonderen Voraussetzungen entzogen werden. Möglich ist der Pflichtteilsentzug beispielsweise dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat. Lassen Sie sich in einem solchen Fall von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten. Häufig kommt es hier zu Erbstreitigkeiten, weil die Enterbten ihren Pflichtteil einfordern.

Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsberechtigter kann bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf den Pflichtteil verzichten. Meistens erhält der Pflichtteilsberechtigte in einem solchen Fall als Gegenleistung eine Schenkung zu Lebzeiten oder es wird anderweitig ein Ausgleich geschaffen.

Vor- und Nacherbschaft im Testament

Die Regelung einer Vor- und Nacherbschaft im Testament ist vor allem sinnvoll, wenn minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Personen unter den Erben sind. So kann das Erbe zeitlich versetzt an unterschiedliche Erben weitergegeben werden. Hierbei kann der Vorerbe auf Wunsch des Erblassers in seiner Verfügung über das Erbe beschränkt werden, während der Nacherbe frei über das Erbe bestimmen kann.

Ernennung eines Testamentsvollstreckers

Auf Wunsch kann ein Erblasser im Testament einen oder mehrere Erbvollstrecker benennen, die sich um die Durchführung der Erbangelegenheiten kümmern. Hiermit soll sichergestellt werden, dass alles nach dem Wunsch des Erblassers abläuft.

Wenn gewünscht, kann der Testamentsvollstrecker gleichzeitig auch für einen bestimmten Zeitraum Testamentsverwalter sein. In diesem Fall geht das Vermögen erst einmal nicht auf die Erben über.

Eine vollständige Enterbung ist kaum möglich

Pflichtteilsberechtigte vollständig zu enterben, ist nur unter ganz besonderen Voraussetzungen wie schweren Straftaten gegen den Erblasser möglich. Wenn Sie einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen möchten oder selbst vom Pflichtteilsentzug betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht auf.

Klauseln im Testament festhalten

Mithilfe verschiedener Klauseln lassen sich Anordnungen im Testament festhalten. Über die wichtigsten und bekanntesten Klauseln im Testament werden wir Sie nun im Folgenden informieren.

1. Salvatorische Klausel

Mit der Salvatorischen Klausel wird verhindert, dass eine ungültige Klausel im Testament zur Ungültigkeit des kompletten Testaments führt. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass eine ungültige Bestimmung durch eine gesetzlich gültige ersetzt wird, die der ungültigen möglichst ähnlich ist.

2. Sozinische Klausel

Die Sozinische Klausel legt einem Erben im Testament Pflichten auf. Beispielsweise kann an ein Erbe die Bedingung geknüpft werden, sich um ein Haustier zu kümmern. Kommt der Erbe der Bedingung nicht nach, verliert er seinen Erbanspruch. Allerdings kann er das Erbe ausschlagen und stattdessen einen Pflichtteil ohne Bedingung erhalten – vorausgesetzt, der Erbe ist pflichtteilsberechtigt.

Die Wirksamkeit einer solchen Klausel ist in Deutschland höchst umstritten. Setzen Sie sie am besten nur nach anwaltlicher Beratung ein.

3. Aufteilungsverbot

Ein Erblasser kann im Testament ein Aufteilungsverbot verfügen, das zum Beispiel ein Unternehmen betrifft. Wenn jedoch alle Erben einstimmig dagegen sind, muss dem Verbot nicht nachgekommen werden.

4. Klauseln im Berliner Testament

Das Berliner Testament als Sonderform des Ehegattentestaments kann vier Klauseln enthalten, die wir im Folgenden einzeln kurz erläutern.

5. Pflichtteilsstrafklausel

Durch die Pflichtteilsstrafklausel im Testament soll der alleinerbende Ehegatte geschützt werden. Fordert ein Kind bereits beim Tod des ersten Ehepartners seinen Pflichtteil, so wird es beim Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls auf den Pflichtteil gesetzt und erhält so insgesamt wesentlich weniger.

6. Jastrowsche Klausel

Die Jastrowsche Klausel dient zur Verstärkung der Pflichtteilsstrafklausel. Mit ihr kann im Testament verfügt werden, dass der Pflichtteil nach dem Tod des zweiten Ehepartners reduziert wird, wenn ein Kind bereits nach dem Tod des ersten Partners seinen Pflichtteil einfordert. Diese Klausel bietet sich vor allem bei mehreren Schlusserben an. Die, die ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Partners nicht einfordern, erhalten nach dem Tod des zweiten Ehepartners wie geplant ihren gesetzlichen Erbteil.

7. Freistellungsklausel

Die Freistellungsklausel ermöglicht dem hinterbliebenen Ehepartner die Änderung des Testaments. Ohne die Freistellungsklausel ist der hinterbliebene Partner an die gemeinsam errichteten Bestimmungen im gemeinschaftlichen Testament gebunden und darf keine Änderungen am Testament vornehmen.

8. Wiederverheiratungs­klausel

Wenn eine Witwe oder ein Witwer erneut heiratet, regelt die Wiederverheiratungs­klausel im Testament, was mit dem Nachlass des vorherigen Ehepartners passiert. Meistens muss der hinterbliebene Partner bei erneuter Heirat alle Schlusserben auszahlen und kann dann über seinen Erbteil frei verfügen.

Testament Muster & Vorlagen

Im Folgenden finden Sie Beispiele beziehungsweise Testament Muster zum eigenhändigen und notariellen Testament. Das Berliner Testament und gemeinschaftliche Testamente können ebenso verfasst werden. Wenn Sie Ihr Testament prüfen lassen, falls Sie es eigenhändig erstellen, sind Sie auf der sicheren Seite. Hier ist Ihnen ein Anwalt für Erbrecht gern behilflich.

Beispiel 1:

Eigenhändiges Testament

Ich, Erika Mustermann, geboren am 17.05.1965 in Musterstadt, setze hiermit meine Tochter Susanne Mustermann, geboren am 03.06.1990 in Musterstadt, als meine Alleinerbin ein. Meine andere Tochter Anna Mustermann, geboren am 07.08.1988 in Musterstadt, soll nur ihren Pflichtteil erhalten.

Meinem Großonkel Herrn Heinrich Mustermann, geboren am 02.04.1933 in Münster, vermache ich meine gesamten Bücher mitsamt den Erstausgaben.

Für den Fall, dass Teile dieses Testaments unwirksam sind, behalten die anderen Teile ihre Wirksamkeit.

Erika Mustermann (Unterschrift)

Beispiel 2:


Notarielles Testament

Frau Erika Mustermann, geboren am 17.05.1965 in Musterstadt, wohnhaft in Musterstraße 1 in Musterstadt, hat vor mir, dem Notar XXX, persönlich erklärt:

Ich setze meine Tochter Susanne Mustermann, geboren am 03.06.1990 in Musterstadt, als meine Alleinerbin ein.
Meine andere Tochter Anna Mustermann, geboren am 07.08.1988 in Musterstadt, soll nur ihren Pflichtteil erhalten.
Meinem Großonkel Heinrich Mustermann, geboren am 02.04.1933, vermache ich meine gesamten Bücher mitsamt den Erstausgaben.
Ort und Datum

Erika Mustermann

Testament Aufbewahrung & Hinterlegung

Wer sichergehen möchte, dass sein Testament nach dem Tod gefunden wird, sollte sein Testament hinterlegen. Die Testament Hinterlegung kann an verschiedenen Orten stattfinden, unter anderem ist ein Vermerk im Testamentsregister möglich. Dort wird der Aufenthaltsort des Testaments vermerkt und im Todesfall das Nachlassgericht verständigt.

Testament Zuhause aufbewahren

Wer sein Testament zuhause aufbewahren möchte, kann dies bei handschriftlichen Testamenten tun. Es ist jedoch empfehlenswert, entweder eine Vertrauensperson mit der Testaments Aufbewahrung zu betrauen.

Testament hinterlegen lassen

Sicherer ist es, das Testament beim Amtsgericht oder Notar hinterlegen zu lassen. Hier fallen zum Testament hinterlegen Kosten an, die allerdings gering sind. Das Berliner Testament und gemeinschaftliche Testamente müssen beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt werden.

Testament verschwunden – Ist es trotzdem gültig?

Ein verschwundenes Testament ist dann trotzdem gültig, wenn eine Kopie des Testaments vorliegt. Ist auch keine Kopie auffindbar, verliert ein Testament natürlich seine Gültigkeit.

Testament Kosten & Preise

Für ein Testament können Kosten beim Notar und beim Rechtsanwalt entstehen. Darüber hinaus kann die Testament Aufbewahrung Kosten verursachen. Die Fragen „Wie viel kostet ein Testament beim Notar?“ und „Wie viel kostet ein Testament beim Anwalt?“ können pauschal nicht beantwortet werden, weil sich die Gebühren an der Nachlasshöhe orientieren.

Testament Kosten

Ein handschriftliches Testament kostet gar nichts. Hier fallen gegebenenfalls Kosten für die Hinterlegung an. Beim Amtsgericht wären das ca. 75 Euro, ein Vermerk im Testamentsregister kostet ca. 15 Euro plus 18 Euro Verwaltungsgebühr. Fürs notarielle Testament fallen zusätzlich Notarkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten an.

Änderung & Widerruf eines Testaments

Wer ein bestehendes Testament ändern oder widerrufen möchte, muss sich je nach Testament an unterschiedliche Regelungen halten.

Änderungen beim handschriftlichen Testament

Ein handschriftliches Testament kann einfach geändert werden, indem es neu aufgesetzt wird oder Änderungen hinzugefügt, mit Datum versehen und unterschrieben werden. Wird das Testament vernichtet oder mit dem Vermerk „ungültig“ versehen, verliert es seine Wirksamkeit.

Änderungen beim notariellen Testament

Wer ein notarielles Testament ändern will, muss es ganz neu aufsetzen lassen. Eine handschriftliche Änderung ist nicht gültig. Widerrufen werden kann ein notarielles Testament, indem es aus der Verwahrung beim Amtsgericht oder Notar genommen wird.

Änderungen beim gemeinschaftlichen Testament

Bei diesem Testament müssen beide Parteien zustimmen; eine Änderung ist also nur zu Lebzeiten beider Partner möglich. Eine Ausnahme bildet hier die Freistellungsklausel, die dem hinterbliebenen Partner Änderungen am Testament nach dem Tod des anderen ermöglicht.

Änderungen beim Behindertentestament

Änderungen beim Behindertentestament erfolgen durch eine Neuaufsetzung, die Forderung der Rückgabe bei amtlicher Aufbewahrung oder die Vernichtung beziehungsweise den Vermerk über die Ungültigkeit.

Änderungen im Testament nach Scheidung notwendig?

Ein Testament kann bei Scheidung zum Problem führen. Grundsätzlich kann ein Testament auch nach einer Scheidung noch gültig sein. Um hier sicherzugehen, dass kein Erbstreit entsteht, empfiehlt es sich, bereits im Testament die Regelungen für den Scheidungsfall festzuhalten.

Alternativ sollten Sie Ihr Testament nach Scheidung anpassen lassen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht behilflich sein, den Sie schnell und unkompliziert hier auf Erbrechtsinfo.com finden und kostenlos kontaktieren können.

Testamentseröffnung

Wann genau es zur Testamentseröffnung kommt, lässt sich nicht einheitlich sagen. In der Regel werden die Erben vom Nachlassgericht benachrichtigt, sobald dieses Kenntnis vom Todesfall hat. Ist ein Testament nicht amtlich hinterlegt, muss es im Todesfall von Dritten beim Nachlassgericht abgegeben werden; ansonsten droht eine Strafe. Bei der Testamentseröffnung wird das Testament dann verlesen, der Inhalt also verkündet. Die Erben können sich dann innerhalb einer festgesetzten Frist entscheiden, ob sie das Erbe annehmen möchten oder nicht.

Testament anfechten

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Erben ein Testament anfechten. In folgenden Fällen kann ein Testament angefochten werden:

  • Wenn der Erblasser etwas anderes veranlasst hat, als er eigentlich veranlassen wollte, liegt ein Erklärungsirrtum vor und es kann zur Testament Anfechtung kommen.
  • Das Testament enthält Formfehler.
  • Das Testament enthält sittenwidrige oder gesetzeswidrige Bestimmungen.
  • Das Testament ist entstanden, weil der Erblasser bedroht oder getäuscht wurde.
  • Es liegt ein Motivirrtum vor – der Erblasser ging fälschlicherweise von anderen Umständen aus.
  • Der Erblasser verfügt durch unzureichende Kenntnis der Sachlage etwas, das er nicht verfügen wollte oder nutzt doppeldeutige Formulieren – hier liegt ein Inhaltsirrtum vor.

Gibt es Alternativen zum Testament?

Neben einem Testament gibt es noch andere Optionen, den eigenen letzten Willen zu regeln. Die bekanntesten Optionen sind Erbverträge, Schenkungen und Vermächtnisse.

1. Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist eine gemeinschaftliche Übereinkunft zwischen den Erben und dem Erblasser. In einem Erbvertrag sichert der Erblasser den Erben einen Anteil am Erbe zu. Er kann hierfür eine Gegenleistung verlangen, muss dies aber nicht. Häufig werden hier Regelungen getroffen, die ein lebenslanges Wohnrecht betreffen. Änderungen am Erbvertrag können nur gemeinsam mit allen Beteiligten vorgenommen werden.

2. Schenkung

Schenkungen ermöglichen die Verteilung des Erbes zu Lebzeiten. Im Unterschied zur Erbschaftssteuer fällt hier eine Schenkungssteuer an, wenn der Schenkungssteuer Freibetrag überschritten wird. Dieser kann allerdings alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden, wodurch Schenkungen steuerliche Vorteile bringen können.

3. Vermächtnis

Das Vermächtnis kann in einem Testament oder Erbvertrag getroffen werden. Mit einem Vermächtnis hinterlässt der Erblasser einer Person, die nicht Erbe sein muss, einen bestimmten Gegenstand oder eine Geldsumme. Der Wert des Vermächtnisses muss vom Vermächtnisnehmer bei den Erben geltend gemacht werden.

Tipp: Testament vom Anwalt für Erbrecht erstellen oder prüfen lassen

Wer ein Testament erstellen möchte, sollte kein Risiko eingehen und einen Rechtsanwalt für Erbrecht zurate ziehen. Ein eigenhändiges Testament erscheint auf den ersten Blick zwar kostengünstiger, kann aber unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Liegt beispielsweise ein Formfehler vor, verliert das Testament seine Gültigkeit. Holprige Formulierungen lösen unter den Erben schnell einen Erbstreit aus, an dem Familien dann häufig zerbrechen. Gehen Sie lieber kein Risiko ein und lassen Ihr Testament vom Anwalt für Erbrecht erstellen oder lassen Sie Ihr Testament prüfen. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie Rechtsanwälte für Erbrecht in ganz Deutschland.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Testament helfen?

Irgendwann muss sich jeder Mensch damit auseinandersetzen, wie er seinen letzten Willen regeln möchte. Dabei ist es gerade in Fällen, in denen vermögen vorhanden ist, durchaus empfehlenswert, sich durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht hierbei beraten zu lassen. Dieser kann zunächst einmal darüber aufklären, wie eine Erbfolge durch die gesetzliche Erbfolge, ein Testament oder auch einen Erbvertrag geregelt werden kann und die individuelle Lage und die Wünsche eines Erblassers analysieren. Ferner kann er ihm anhand seiner individuellen Familiensituation auch aufzeigen, wie er durch ein Testament diese Angelegenheiten in seinem Interesse in die Wege leiten kann, wie er Pflichtteilsansprüche berücksichtigt und wie er am besten Erbstreitigkeiten vermeiden kann. Ferner steht ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch zur Verfügung, ein entsprechendes Testament rechtssicher aufzusetzen oder zu prüfen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Testament.

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FAQ: Testament

Ein handschriftliches Testament ist dann gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben wurde. Es ist dabei nicht notwendig, einen Notar mit der Aufnahme des eigenen Testaments zu beauftragen.
Für ein eigenhändiges Testament muss kein Termin festgelegt oder Zeugen hinzugezogen werden. Es müssen jedoch gesetzliche Formvorschriften eingehalten werden, damit das Testament gültig ist. Sie müssen Ihre Verfügung komplett handschriftlich verfassen und mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschreiben.
Soweit sich die verschiedenen Testamente inhaltlich widersprechen, greift die Vorschrift des § 2258 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) klärend ein: Es gilt grundsätzlich also immer dasjenige Testament, das der Erblasser zuletzt errichtet hat.
Testament muss persönlich errichtet werden und darf nicht fremdbestimmt sein. Ein Testament ist weiter dann unwirksam, wenn der Erblasser seinen letzten Willen nicht höchstpersönlich errichtet hat, § 2064 BGB, und der Erblasser darf auch keinen Dritten maßgeblichen Einfluss auf sein Testament einräumen, § 2065 BGB.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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