Kosten für die Erstellung
Auch beim Anwalt werden die Testament Kosten meist anhand der Nachlasshöhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG ermittelt. Allerdings gibt es beim Rechtsanwalt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Testament Kosten festzulegen.
- Vereinbaren Sie eine Pauschalvergütung
Nachdem sich Ihr Rechtsanwalt einen Überblick über die anstehenden Arbeiten verschafft hat und den Zeitaufwand einschätzen kann, vereinbart er mit Ihnen eine pauschale Summe für die Testament Kosten. Nachdem das Testament erstellt ist, erhält der Anwalt die vereinbarte Pauschale.
- Vergütung nach Stundensatz
Sie können mit Ihrem Anwalt eine Vergütung nach Stundensatz vereinbaren. Hier ist der Rechtsanwalt für Erbrecht allerdings in der Pflicht, den zeitlichen Aufwand seiner Arbeit zu dokumentieren.
- Vergütung nach Gebühr
Wird weder eine Vergütung nach Stundensatz noch eine Pauschalvergütung vereinbart, darf der Anwalt für eine Erstberatung eine Gebühr von 190 Euro verlangen.
Kosten für Beglaubigung
Für die Beglaubigung müssen Sie sich an einen Notar wenden. Hier fallen dann dieselben Testament Kosten an wie beim notariellen Testament: ein Viertel einer vollen Gebühr.
Kosten für Hinterlegung des Testaments
Auch für die Hinterlegung fallen hier 75 Euro Pauschalgebühr plus 18 Euro für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister an. Wenn Sie weitere Fragen zu den Testament Kosten beim Anwalt haben, nehmen Sie hier auf Erbrechtsinfo.com Kontakt zu einem unserer Erbrechtsspezialisten auf.
Dieser kann Sie zu allen Themen rund um das Erbrecht in Deutschland beraten und Ihnen über das Testament hinaus bei Schenkungen, einem Schenkungsvertrag oder einem Erbvertrag behilflich sein.
Testamentskosten für Änderungen
Wollen Sie ein Testament beim Anwalt ändern, fallen unterschiedliche Testament Kosten an. Muss das Testament aus der Hinterlegung genommen werden und soll dort nach der Änderung wieder hinterlegt werden, fallen die Kosten erneut an. Die Testament Kosten für die jeweiligen Änderungen müssen wieder zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt individuell vereinbart werden.