Alternative: Erbvertrag zur Sicherung des Erbes
Alternativ zum Testament kann man nach dem Erbrecht auch einen Erbvertrag aufsetzten. Für diesen fallen auf jeden Fall Kosten an, weil ein Erbvertrag nicht wie ein handschriftliches Testament selbst aufgesetzt werden darf. Damit ein Erbvertrag wirksam wird, bedarf es eines Notars. Für die Erstellung eines Erbvertrages fällt in Abhängigkeit vom Nachlasswert eine doppelte Gebühr an:
Wert in Euro | Erbvertrag Kosten in Euro |
10.000 | 150 |
25.000 | 230 |
50.000 | 330 |
250.000 | 1.070 |
500.000 | 1.870 |
Kosten sparen durch Testament Muster Vorlagen
Wer Testament Kosten sparen möchte, kann Muster beziehungsweise Vorlagen für ein handschriftliches Testament nutzen und auf eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht und eine notarielle Beglaubigung verzichten. Ratsam ist das jedoch nicht. Wer wirklich sichergehen möchte, dass das eigene Testament rechtlich Bestand hat und wirksam ist, sollte unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.
Mit dessen Hilfe können Sie sichergehen, dass Ihr Testament weder unklare Formulierungen noch Formfehler enthält. Solche können schnell dazu führen, dass die Erben das Testament anfechten und es zu einem handfesten Erbstreit kommt. Darüber hinaus lassen sich mit einem wasserdichten Testament die Kosten für einen Erbschein, den Testamentsvollstrecker und nicht zuletzt die Kosten für einen Erbstreit sparen.
Kostenvorteile durch ein Testament
Die Kostenvorteile eines Testaments belaufen sich vor allem auf der Verhinderung von kostspieligen Erbstreitigkeiten nach dem Tod des Erblassers. Je klarer und deutlicher der letzte Wille formuliert ist, desto eher werden Erbstreitigkeiten vermieden. Die vergleichsweise geringen Testament Kosten lohnen sich also in jedem Fall. Außerdem ersetzen notarielle Testamente den Erbschein, wodurch die Erben Kosten einsparen können.
Kosten einer Nachlassregelung minimieren Prozesskostenrisiken beim Erbstreit
Dass die Erben nach dem eigenen Tod um die Hinterlassenschaft streiten, wünscht sich niemand. Leider kommt das jedoch sehr häufig vor. Hauptsächlich betroffen sind hier eigenhändig verfasste Testamente, weil diese am häufigsten Formfehler enthalten. So kommt es dann schnell zu einem Erbstreit, unter dem der Familienzusammenhalt leidet.
Die Kosten eines Testaments lohnen sich also langfristig auf jeden Fall. Auch wenn einem die Kosten eines Testaments auf den ersten Blick vielleicht zu hoch erscheinen und man sie mit einem eigenhändigen Testament umgehen möchte, sollte man sich das sehr gut überlegen. Es empfiehlt sich, den eigenen Nachlass so gründlich wie möglich zu regeln und in diese Regelung Experten mit einzubeziehen. Die auf Erbrecht spezialisierten Anwälte von Erbrechtsinfo.de können Sie bei der Nachlassplanung und der Erstellung des Testaments beraten. Im Anschluss findet die Aufsetzung des Testaments statt. Langfristig sind die Kosten eines Testaments deutlich günstiger als die Prozesskosten bei einem Erbstreit. Kommt es zu einem Erbstreit, ist für die Erben mit folgendem Prozesskostenrisiko zu rechnen:
Streitwert | Prozesskostenrisiko |
10.000 | ca. 5.000 € |
50.000 | ca. 10.000 € |
100.000 | ca. 13.000 € |
500.000 | ca. 33.000 € |
In jedem Fall ist es ein beruhigendes Gefühl, den eigenen Nachlass geregelt und von einem Experten geprüft zu wissen. So ist sichergestellt, dass dem eigenen letzten Willen entsprochen wird und kein Erbstreit entsteht.
Kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt für die Regelung der Erbfolge
Viele Rechtsanwälte für Erbrecht bieten potenziellen Mandanten die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung ihres individuellen Falles an. Bei dieser Ersteinschätzung wird der Mandant noch nicht beraten, sondern enthält nur die Möglichkeit, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob die Testament Erstellung beim Anwalt für ihn sinnvoll ist oder nicht.
Grundsätzlich ist es trotz der Testamentskosten empfehlenswert, sich auf die professionelle Hilfe eines Anwalts zu verlassen. Bei der Testamentserstellung ohne Fachmann schleichen sich schnell Formfehler ein, die nach dem Tod des Erblassers zu Erbstreitigkeiten in der Familie führen. Häufig werden auch Pflichtteilsberechtigte versehentlich beim Erbe übergangen und möchten dann ihren Pflichtteil durchsetzen, indem sie das Testament anfechten.