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Testament Kosten – Infos, Praxisbeispiel & mehr

Nach dem Erbrecht in Deutschland kann man mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge beeinflussen. Damit die gewillkürte Erbfolge mit einem Testament oder Erbvertrag auch rechtskräftig ist, muss das Testament frei von Formfehlern sein. Deswegen empfiehlt es sich, bei der Testamentserstellung die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. In diesem Text erfahren Sie alles über die Testamentskosten, die Unterschiede der Kosten bei Anwalt und Notar und warum sich die Testamentskosten in jedem Fall lohnen.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zu den Kosten eines Testaments

Grundsätzlich ist die Erstellung einer letztwilligen Verfügung, abhängig von Art und Umfang, mit unterschiedlichen Kosten verbunden. 

Ein handschriftliches Testament ist hierbei sicherlich die günstigste Form der Nachlassregelung, die – wenn man auf die anwaltliche Beratung verzichtet – sogar kostenfrei ist. Das öffentliche Testament hingegen, erfordert zwingend eine Beglaubigung und ist damit mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Welche Faktoren sind es also, die die Kosten für ein Testament beeinflussen?

  • Beratungskosten
  • Kosten für die Testamentserstellung
  • Kosten für die notarielle Beglaubigung
  • Kosten für die Hinterlegung des letzten Willens
  • Kosten für Änderungen an der letztwilligen Verfügung

Die Kosten für ein Testament lassen sich nicht pauschal benennen. Dennoch wollen wir im nun folgenden Artikel versuchen, Ihnen einen Überblick der möglichen Kosten zu geben und zudem darauf eingehen, warum welche Kosten nach welchem Schema berechnet werden.

Tipp der Redaktion

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Testament regelt Ihren Nachlass, wenn hier aufgrund von Gedanken der Sparsamkeit Fehler passieren, kann es dazu kommen, dass ihr Testament angefochten und / oder für ungültig erklärt wird.

Kosten für ein privates handschriftliches Testament

Ein privates handschriftliches Testament wird vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst. Die Testamentskosten für ein privates handschriftliches Testament fallen im Vergleich zu anderen Testamentsarten sehr gering aus. Allerdings ist es ratsam, auch bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments die Beratung eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Private Testamente sind prädestiniert für Formfehler und unklare Formulieren.

Häufig kommt es unter den Erben dann zu einem Erbstreit, der unschöne Folgen für die ganze Familie haben kann. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie schnell und unkompliziert Ihren persönlichen Fachanwalt für Erbrecht in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt, Köln sowie weiteren deutschen Städten. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Kosten für die Erstellung & Beglaubigung

Für die reine Erstellung eines handschriftlichen Testaments fallen keinerlei Kosten an. Weil das private Testament persönlich und schriftlich vom Erblasser allein verfasst wird, belaufen sich die Testamentskosten für die Erstellung auf Null. Erst wenn der Erblasser sein handschriftliches Testament beglaubigen oder prüfen lassen möchte, fallen Kosten beim Rechtsanwalt oder Kosten beim Notar an. Wer ein handschriftliches Testament beglaubigen lassen möchte, kann dies tun. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, ein handschriftliches Testament beglaubigen zu lassen. Die Testamentskosten für die Beglaubigung werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.

Beachten Sie unbedingt...

Bei einer Beglaubigung bezeugt ein Anwalt oder ein Notar mit seiner Unterschrift lediglich die Echtheit des Testaments. Der Inhalt wird nicht geprüft.

 

Kosten für Hinterlegung des eigenhändigen Testaments

  • Wird das handschriftliche Testament zuhause aufbewahrt, fallen keine Kosten an.
  • Beglaubigt der Notar ein Testament, kümmert er sich um die Hinterlegung beim Amtsgericht. Hierfür fallen 15 Euro Anmeldegebühr beim Zentralen Testamentsregister und 75 Euro Gebühr für die Hinterlegung an.
  • Reicht der Erblasser das Testament persönlich beim Amtsgericht ein, fallen dieselben Kosten an. Allerdings erhöht sich hier die Anmeldegebühr beim Zentralen Testamentsregister um 3 Euro auf insgesamt 18 Euro.

Testamentskosten für Änderungen des handschriftlichen Testaments

Zuhause aufbewahrte und nicht beglaubigte Testamente können einfach geändert beziehungsweise neu aufgesetzt werden. Änderungen müssen lediglich mit Ort, Datum und Unterschrift kenntlich gemacht werden. Ein beglaubigtes handschriftliches Testament muss für Änderungen komplett neu aufgesetzt werden. Alle Kosten für die Beglaubigung, Hinterlegung und Registrierung entstehen dann erneut.

Kosten für ein notarielles Testament

Die Testament Kosten für ein notarielles Testament sind höher als die Testament Preise für ein handschriftliches Testament. Grundsätzlich richten sich die genauen Testamentskosten nach der Höhe des Nachlasswertes, sowie Aufwand der mit der Erstellung verbunden ist. Je nachdem ob das öffentliche Testament bei einem Notar oder Anwalt für Erbrecht erstellt wird, können sich die anfallenden Kosten an einer Gebührentabelle, einem Pauschalsatz oder einem Stundensatz orientieren.

Kosten für die Erstellung bei einem Notar

Ausschlaggebend für die Testament Kosten für die Erstellung beim Notar ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments. Beim notariellen Testament wird eine einfache Gebühr fällig:

Wert in EuroTestament Kosten in Euro
10.00075
25.000115
50.000165
250.000535
500.000935

Kosten für die Erstellung bei einem Anwalt

Auch beim Anwalt werden die Testament Kosten meist anhand der Nachlasshöhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG ermittelt. Allerdings gibt es beim Rechtsanwalt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Testament Kosten festzulegen.

  • Vereinbaren Sie eine Pauschalvergütung
    Nachdem sich Ihr Rechtsanwalt einen Überblick über die anstehenden Arbeiten verschafft hat und den Zeitaufwand einschätzen kann, vereinbart er mit Ihnen eine pauschale Summe für die Testament Kosten. Nachdem das Testament erstellt ist, erhält der Anwalt die vereinbarte Pauschale.
  • Vergütung nach Stundensatz
    Sie können mit Ihrem Anwalt eine Vergütung nach Stundensatz vereinbaren. Hier ist der Rechtsanwalt für Erbrecht allerdings in der Pflicht, den zeitlichen Aufwand seiner Arbeit zu dokumentieren.
  • Vergütung nach Gebühr
    Wird weder eine Vergütung nach Stundensatz noch eine Pauschalvergütung vereinbart, darf der Anwalt für eine Erstberatung eine Gebühr von 190 Euro verlangen.

Kosten für die Beglaubigung des öffentlichen Testament

Zusätzliche Testamentskosten für die Beglaubigung fallen keine an. Die Testamentskosten für die Beglaubigung sind bereits in den Kosten für die Testamentserstellung beim Notar enthalten.

Kosten für Hinterlegung des Testaments

Die Testamentskosten für die Hinterlegung sind beim notariellen Testament genauso hoch wie beim handschriftlichen privaten Testament:

  • Für die Hinterlegung beim Amtsgericht fallen 75 Euro Gebühr an.
  • Für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister fallen 15 Euro Gebühr an.

Kosten für Änderungen am notariellen Testament

Wer ein notarielles Testament ändern möchte, muss mit weiteren Testamentskosten rechnen. Das Testament muss zunächst aus der Verwahrung zurückverlangt werden. Wird das Testament nur widerrufen, darf der Notar oder Anwalt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG eine halbe Gebühr verlangen. Wird das Testament widerrufen und neu aufgesetzt, darf der Notar entweder die Neuerstellung oder den Widerruf berechnen. Wird das Testament hingegen bei einem Anwalt neu erstellt oder geändert, fallen auch hier die Kosten für die Leistung des Rechtsanwalts an.

Kosten für ein Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des Ehegattentestaments. Hier fällt also bei den Testamentskosten ebenso eine doppelte Gebühr an. Die Berliner Testament Kosten sehen also in Abhängigkeit vom Nachlasswert wie folgt aus:

Wert in EuroBerliner Testament Kosten in Euro
10.000150
25.000230
50.000330
250.0001.070
500.0001.870

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Welche sonstigen Testament Kosten können anfallen?

Zusätzlich zu den Testament Kosten bei der Erstellung und Beglaubigung beziehungsweise Hinterlegung fallen im Erbfall unter Umständen weitere Testament Kosten für Folgendes an:

Testamentsvollstrecker

Wir im Testament ein Testamentsvollstrecker benannt, hat dieser nach § 2221 BGB Anspruch auf eine Vergütung. Entweder wird die Höhe der Vergütung schon im Testament festgelegt oder findet anhand der Rheinischen Tabelle statt. In dieser richtet sich die Vergütung nach dem Nachlasswert und beträgt beispielsweise bei einem Nachlasswert von 100 000 Euro 4 Prozent, also 4000 Euro. Zusätzlich benötigt der Testamentsvollstrecker ein Testamentsvollstreckerzeugnis, dessen Beantragung eine einfache Gebühr der Tabelle B im GNotKG beträgt. Bei einem Nachlasswert von 5000 Euro beispielsweise kostet es 45 Euro, bei 100 000 Euro bereits 273 Euro.

Testamentseröffnung

Zusätzlich zu den Testament Kosten fallen Kosten für die Testamentseröffnung an. In der Regel betragen die Kosten für die Eröffnung eines notariellen oder handschriftlichen Testaments 100 Euro.

Erbschein

Für die Beantragung und Erteilung eines Erbscheins fallen ebenso zusätzlich zu den Testament Kosten weitere Erbschein Kosten an. Diese betragen jeweils eine einfache Gebühr für die Beantragung und eine einfache Gebühr für die Erteilung. Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro belaufen sich die Kosten insgesamt auf 150 Euro, bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro muss man schon mit 546 Euro rechnen.

Alternative: Erbvertrag zur Sicherung des Erbes

Alternativ zum Testament kann man nach dem Erbrecht auch einen Erbvertrag aufsetzten. Für diesen fallen auf jeden Fall Kosten an, weil ein Erbvertrag nicht wie ein handschriftliches Testament selbst aufgesetzt werden darf. Damit ein Erbvertrag wirksam wird, bedarf es eines Notars. Für die Erstellung eines Erbvertrages fällt in Abhängigkeit vom Nachlasswert eine doppelte Gebühr an:

Wert in EuroErbvertrag Kosten in Euro
10.000150
25.000230
50.000330
250.0001.070
500.0001.870

Kosten sparen durch Testament Muster Vorlagen

Wer Testament Kosten sparen möchte, kann Muster beziehungsweise Vorlagen für ein handschriftliches Testament nutzen und auf eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht und eine notarielle Beglaubigung verzichten. Ratsam ist das jedoch nicht. Wer wirklich sichergehen möchte, dass das eigene Testament rechtlich Bestand hat und wirksam ist, sollte unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.

Mit dessen Hilfe können Sie sichergehen, dass Ihr Testament weder unklare Formulierungen noch Formfehler enthält. Solche können schnell dazu führen, dass die Erben das Testament anfechten und es zu einem handfesten Erbstreit kommt. Darüber hinaus lassen sich mit einem wasserdichten Testament die Kosten für einen Erbschein, den Testamentsvollstrecker und nicht zuletzt die Kosten für einen Erbstreit sparen.

Kostenvorteile durch ein Testament

Die Kostenvorteile eines Testaments belaufen sich vor allem auf der Verhinderung von kostspieligen Erbstreitigkeiten nach dem Tod des Erblassers. Je klarer und deutlicher der letzte Wille formuliert ist, desto eher werden Erbstreitigkeiten vermieden. Die vergleichsweise geringen Testament Kosten lohnen sich also in jedem Fall. Außerdem ersetzen notarielle Testamente den Erbschein, wodurch die Erben Kosten einsparen können.

Kosten einer Nachlassregelung minimieren Prozesskostenrisiken beim Erbstreit

Dass die Erben nach dem eigenen Tod um die Hinterlassenschaft streiten, wünscht sich niemand. Leider kommt das jedoch sehr häufig vor. Hauptsächlich betroffen sind hier eigenhändig verfasste Testamente, weil diese am häufigsten Formfehler enthalten. So kommt es dann schnell zu einem Erbstreit, unter dem der Familienzusammenhalt leidet.

Die Kosten eines Testaments lohnen sich also langfristig auf jeden Fall. Auch wenn einem die Kosten eines Testaments auf den ersten Blick vielleicht zu hoch erscheinen und man sie mit einem eigenhändigen Testament umgehen möchte, sollte man sich das sehr gut überlegen. Es empfiehlt sich, den eigenen Nachlass so gründlich wie möglich zu regeln und in diese Regelung Experten mit einzubeziehen. Die auf Erbrecht spezialisierten Anwälte von Erbrechtsinfo.de können Sie bei der Nachlassplanung und der Erstellung des Testaments beraten. Im Anschluss findet die Aufsetzung des Testaments statt. Langfristig sind die Kosten eines Testaments deutlich günstiger als die Prozesskosten bei einem Erbstreit. Kommt es zu einem Erbstreit, ist für die Erben mit folgendem Prozesskostenrisiko zu rechnen:

StreitwertProzesskostenrisiko
10.000ca. 5.000 €
50.000ca. 10.000 €
100.000ca. 13.000 €
500.000ca. 33.000 €

In jedem Fall ist es ein beruhigendes Gefühl, den eigenen Nachlass geregelt und von einem Experten geprüft zu wissen. So ist sichergestellt, dass dem eigenen letzten Willen entsprochen wird und kein Erbstreit entsteht.

Kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt für die Regelung der Erbfolge

Viele Rechtsanwälte für Erbrecht bieten potenziellen Mandanten die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung ihres individuellen Falles an. Bei dieser Ersteinschätzung wird der Mandant noch nicht beraten, sondern enthält nur die Möglichkeit, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob die Testament Erstellung beim Anwalt für ihn sinnvoll ist oder nicht.

Grundsätzlich ist es trotz der Testamentskosten empfehlenswert, sich auf die professionelle Hilfe eines Anwalts zu verlassen. Bei der Testamentserstellung ohne Fachmann schleichen sich schnell Formfehler ein, die nach dem Tod des Erblassers zu Erbstreitigkeiten in der Familie führen. Häufig werden auch Pflichtteilsberechtigte versehentlich beim Erbe übergangen und möchten dann ihren Pflichtteil durchsetzen, indem sie das Testament anfechten.

Auch die Kosten der Nachlassplanung planen!

Wie auch Ihr Nachlass, können auch dessen Planungskosten gezielt geplant und beeinflusst werden. Bei großen Vermögenswerten empfiehlt es sich zum Beispiel selbstständig eine detaillierte Übersicht aller Sach- & Geldwerte zu erstellen. Wer diese Arbeit selbst übernimmt, spart an den Kosten für Anwalt oder Notar.

Praxisbeispiel für Testamentskosten

Im Folgenden möchten wir Ihnen mit einigen willkürlich gewählten Beispielen die ungefähren Testament Kosten vor Augen führen. So bekommen Sie ein besseres Gefühl dafür, mit welchen Testament Kosten Sie rechnen müssen:

  • Beurkundet ein Notar ein Testament mit dem Nachlasswert von 50 000 €, so erhält er dafür 165 €.
  • Ein Ehegatten Testament mit einem Nachlasswert von einer halben Million Euro kostet 1870 €.
  • Die Testament Kosten für ein Testament einer Einzelperson mit einem Nachlasswert von einer halben Million Euro hingegen kostet nur 935 Euro, also die Hälfte.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei den Testament Kosten helfen?

Will man ein Testament erstellen, so hat man dafür mehrere Optionen, die auch unterschiedliche Kosten verursachen. Dabei kann es durchaus hilfreich sein, sich bei einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht bereits im Vorfeld der Entscheidung für den Typ von Testament über die anfallenden Kosten zu informieren. Hierbei kann ein Anwalt für Erbrecht bereits vorab einschätzen, wie hoch die Kosten für das Testament im individuellen Fall ausfallen werden. Neben Auskunft zu Kosten für die Beglaubigung und Hinterlegung eines Handschriftlichen Testaments, kann er auch bereits bei einem notariellen Testament bereits Auskunft zu ungefähren Kosten anhand des Nachlasswertes geben, den er im Bedarfsfall auch schon ermitteln kann.

Ferner wird er darüber informieren, welche Gebührenhöhe im Falle eines Ehegattentestamentes fällig werden wird. Diese Informationen können im Einzelfall auch für einige Mandanten ein Entscheidungskriterium für den jeweiligen Testamententyp sein. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Testament Kosten.

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FAQ: Kosten Testament

Wenn Sie das Testament beglaubigen lassen, kann man dies auch beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Das kostet Sie einmalig 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.
Das Testament können Sie allein verfassen oder die Hilfe des Notars in Anspruch nehmen. Ein Beispiel: Bei einem Wert von 50.000 Euro beträgt die Beglaubigung des Berliner Testaments ca. 330 Euro. Hinterlegen Sie das Testament nur beim Amtsgericht, wird eine Pauschale von 75 Euro fällig, unabhängig vom Geschäftswert.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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