Wann ist eine Bescheinigung zwingend notwendig?
Wann ein Erbnachweis notwendig ist, hängt von der Situation ab. Mit dem Nachweis können Sie Ihre Erbenstellung nachweisen. Er ist also immer dann notwendig, wenn Sie Ihre Erbenstellung belegen beziehungsweise sich als Erbe ausweisen müssen. Das kommt vor allem gegenüber Banken, Versicherungen und beispielsweise dem Grundbuchamt vor. Hier können Sie ohne Nachweis über Ihre Erbenstellung nichts ausrichten beziehungsweise nicht über das Erbe verfügen. In vielen Fällen reicht eine Kopie des Testaments oder Erbvertrags und das Eröffnungsprotokoll des Gerichts als Ersatz für den Erbschein aus, allerdings nicht immer.
Vorsorgevollmacht
Unter Umständen kann eine Vorsorgevollmacht einen Erbnachweis ersetzen. Hat der Erblasser einen Erben zu Lebzeiten in seiner Vorsorgevollmacht als Berechtigten genannt kann dann auf einen Erbschein verzichtet werden, wenn in der Vorsorgevollmacht angegeben ist, dass diese über den Tod hinaus wirksam sein soll. In einem solchen Fall ist der Erbe auch ohne Erbnachweis befugt, über das Erbe zu verfügen und kann auf einen Antrag verzichten.
Bankverkehr
Wenn ein Erbe für einen Verstorbenen Bankgeschäfte abwickeln möchte, ist meistens ein Erbschein erforderlich. Allerdings verzichten manche Banken auf die Vorlage, weil sie wissen, mit wie viel Aufwand der Antrag verbunden ist; vor allem dann, wenn es sich um recht kleine Vermögen handelt, ist bei Banken gelegentlich kein Erbnachweis notwendig.
Kontovollmacht
Ein Erbschein zur Vorlage bei Banken erübrigt sich, wenn ein Erbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers von diesem eine Kontovollmacht erhalten hat. Allerdings ist es wichtig, dass diese Kontovollmacht über den Tod des Erblassers hinaus seine Gültigkeit behält.
AGB der Sparkassen
Wenn ein Erbe auch ohne Erbschein zweifelsfrei nachweisen kann, dass er Erbe ist, so darf eine Bank keinen Erbnachweis verlangen. Die Sparkassen hatten in ihren AGB festgehalten, einen Erbschein verlangen zu dürfen. Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Sollten Sie mit einer Bank also Probleme haben, dass diese einen Erbschein verlangt, obwohl Sie Ihre Erbenstellung anderweitig nachweisen können, sind Sie im Recht und sollten die Bank auf das Urteil des Bundesgerichtshofes hinweisen.
Grundbuch
Nach § 35 Abs. 1 GBO ist ein Erbschein für Änderungen im Grundbuch meist notwendig. Wer also ein Grundstück erbt, kommt um einen Erbnachweis in den meisten Fällen nicht herum. Liegt ein notarielles Testament vor, können Änderungen im Grundbuch meist ohne Nachweis vorgenommen werden. Liegt allerdings nur ein handschriftliches Testament vor oder sind Erben durch die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt, ist ein Erbschein notwendig, um Änderungen vorzunehmen.
Begünstigter auf den Tod
Als Nachweis über die Erbenstellung ist kein Erbschein notwendig, wenn in einem Vertrag ein sogenannter Begünstigter auf den Tod genannt ist. Weil ein im Vertrag Begünstigter nicht automatisch auch Erbe ist, kann auch kein Erbschein verlangt werden. Der Rechtsübergang hat dann also nichts mit dem Erbrecht und den dortigen Regelungen zu tun, sondern verläuft gänzlich außerhalb des Erbrechts. Der im Vertrag benannte Begünstigte auf den Tod erhält den Gegenstand des Vertrages dann direkt und benötigt keinen Erbschein. Hier kann es sich sowohl um Lebensversicherungen und Sparverträge, aber auch um bestimmte Vermögensgegenstände handeln.
Sonstige Nachweise
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. April 2016 (Az. XI ZR 440/15) darf ein Erbe seine Erbenstellung auch ohne Erbschein nachweisen, solange er dies eindeutig kann. Beispielsweise muss ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mitsamt des Eröffnungsprotokolls des Gerichts als Nachweis über die Erbenstellung ausreichen. Ein Erbschein darf dann nicht mehr verlangt werden. Anders sieht es bei einem handschriftlichen Testament aus. Hier ist eine beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsvermerk vonnöten, um die Erbenstellung nachzuweisen und den Erbschein zu ersetzen.