Die Vor- und Nachteile im Überblick
Ein notarielles Testament hat wie auch ein privatschriftliches seine Vor- und Nachteile, jedoch überwiegen die Vorteile beim öffentlichen Testament deutlich.
Sicherheit
Ein öffentliches Testament verspricht deutlich mehr Sicherheit als ein privatschriftliches, denn dieses errichtet der Erblasser nicht allein und verwahrt es dann an einem beliebigen Ort. Dabei ist die amtliche Verwahrung ein wichtiger Sicherheitsaspekt.
Notarielle Unterstützung
Das öffentliche Testament muss immer nach § 2232 BGB vor einem Notar erklärt werden. Dabei unterliegt der Notar dem Beurkundungsgesetz und muss den Testator deshalb über die Anforderungen, Folgen und weiteren Besonderheiten eines Testaments aufklären. Außerdem ist der Notar aufgrund seiner Sachkenntnis ist auch der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Testierung.
Dabei können durch die Unterstützung des Notars bei der Errichtung evtl. Formfehler oder inhaltliche Unklarheiten bereits frühzeitig beseitigt werden, sodass die Rechtswirksamkeit des Testaments nicht in Frage gestellt werden kann. Ferner informiert der Notar auch darüber, was der Testierer regeln und ordnen kann im Testament.
Bestätigung der Testierfähigkeit
Zusätzlich bestätigt der Notar durch die Abnahme des öffentlichen Testaments die Testierfähigkeit des zukünftigen Erblassers. Nach § 11BeukG ist er sogar juristisch dazu verpflichtet, zu überprüfen und schriftlich festzuhalten, ob der Testator testier- und geschäftsfähig ist. Deshalb kann schon im Vorfeld wirkungsvoll verhindert werden, dass die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung angezweifelt wird und schlimmstenfalls die letztwillige Verfügung für unwirksam erklärt wird.
Kostenersparnis für die Erben
Tritt der Erbfall ein, ist es für die Erben oftmals eine bedeutsame Kostenersparnis, wenn der Erblasser ein öffentliches Testament errichtet hat. Bei einem privatrechtlichen Testament muss z. B. für die Übertragung von Grundstücken oder auch für Übernahme der Bankangelegenheiten ein sehr kostspieliger Erbschein vorgelegt werden, der die Erbberechtigung ausweist. Hingegen sind bei einem notariellen Testament zumeist keine weiteren Nachweise für die Erbberechtigung erforderlich und die Nachlassangelegenheiten regeln zu können.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim öffentlichen Testament helfen?
Wie ein Notar auch, kann ein Rechtsanwalt für Erbrecht seinen Mandanten zu allen relevanten Fragen rund um das Erbrecht und das Testament beraten und unterstützen. Dabei ist er ein wichtiger Partner, wenn es darum geht, komplexere Regelungen für den eigenen Nachlass zu finden und evtl. viele Erben berücksichtigen zu müssen oder ggf. auch Unternehmen oder Grundstücke im Testament berücksichtigt werden müssen.
Hierbei kann dieser Alternativen für mögliche Lösungen aufzeigen und vor allen Dingen eben auch die sehr umfangreichen und teilweise undurchsichtigen Regelungen des deutschen Erbrechts berücksichtigen. Ferner wird er natürlich auch das Testament für seinen Mandanten aufsetzen oder entwerfen und den Notartermin für ein öffentliches Testament arrangieren. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen und spezialisierten Experten für Erbrecht, um ihr öffentliches Testament optimal und rechtssicher zu gestalten.