Wie kann man einen Erbschein erhalten und wann erfolgt die Auszahlung?
Ebenso wie der normale Erbschein muss der gemeinsame Erbschein auch beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei müssen Sie sich an das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers wenden. Die Antragstellung des Erbscheins kann formfrei erfolgen.
Welcher Erbe der Erbengemeinschaft den Erbschein beantragt, spielt keine Rolle. Jeder Miterbe kann den gemeinsamen Erbschein beantragen. Ferner haben auch Testamentsvollstrecker, Gläubiger des Erblassers oder Nachlassverwalter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Erbschein zu beantragen. Der Antragsteller muss allerdings auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das Nachlassgericht kann diese ebenfalls aushändigen, wenn die Erbfolge eindeutig ist. Sie haben den Erbschein erhalten, doch wann erfolgt die Auszahlung? Sobald der Miterbe einer Erbengemeinschaft den Erbschein erhalten kann, kann die Auszahlung erfolgen. Mit dem Erbschein kann er sich an alle zuständigen Stellen wenden.
Die Antragstellung
Der Erhalt des Erbscheins ist nur durch Antragsstellung möglich und das Nachlassgericht kommt nicht auf die Erben zu. Pflichtteilsberechtigte Personen oder Vermächtnisnehmer können jedoch keinen Erbschein beantragen. Als Antragsteller sollten Sie insbesondere beachten, dass das Erbe durch den Antrag angenommen wird. Somit werden auch alle Schulden akzeptiert und müssen beglichen werden. Sobald Sie den Erbschein erhalten haben, ist eine Erbausschlagung nicht mehr möglich. Der Miterbe der Erbengemeinschaft kann den Antrag schriftlich einreichen oder mündlich über ein Protokoll bei Gericht erklären. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, prüft das Nachlassgericht dieses im Hinblick auf die formelle Gültigkeit.
Welche Dokumente benötigt man für den Erbschein der Erbengemeinschaft?
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Heiratsurkunde sofern man als Ehepartner erbt
- Geburtsurkunde sofern man als Kind des Erblassers erbt
- Sterbeurkunden der verstorbenen Erben
- Testament oder Erbvertrag im Original
- Anschriften der Erben
Erbschein erhalten – Wie geht es weiter?
Sie haben den Erbschein erhalten, wie es weiter geht, ist relativ einfach. Der Erbschein ermöglicht Ihnen als Erbengemeinschaft über den Nachlass zu verfügen und alle Angelegenheiten zu regeln. Mit dem Erbschein kann Geld vom Konto des Erblassers abgehoben werden, Nachlassgegenstände verkauft oder versteigert werden sowie Umschreibungen im Grundbuch vorgenommen werden. Der Erbschein ist demnach ein wichtiger Nachweis für die Erben und Dritte. Erbschein erhalten – so geht es weiter:
- Nehmen Sie Grundbuchumschreibungen für Immobilien und Grundstücke vor.
- Lösen Sie Konten des Erblassers auf. Jeder Miterbe erhält seinen Erbteil.
- Verkaufen Sie Nachlassgegenstände wie Autos, Kunstsammlungen oder Schmuck.
- Begleichen Sie gegebenenfalls Schulden des Erblassers.
Erbschein – Vollmacht der Erbengemeinschaft
Auch Erben einer Erbengemeinschaft können eine Vollmacht für den Erbschein erteilen. Diese kann aus verschiedenen Gründen sehr nützlich für die Beantragung des Erbscheins sein, denn nicht immer wohnen die Erben in der Nähe des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Ein Dritter oder ein Erbe der Erbengemeinschaft kann mit der Vollmacht für den Erbschein leichter an den Erbschein gelangen, ohne einen langen Anfahrtsweg in Kauf nehmen zu müssen.
Die Beantragung eines Erbscheins kann sich kompliziert gestalten, wenn sich der Antragsteller nicht in unmittelbarer Nähe des zuständigen Nachlassgerichts befindet oder aktuell verreist ist. Außerdem kann es auch sein, dass alle Miterben bzw. Antragsteller zeitlich, beruflich, körperlich oder/und gesundheitlich eingeschränkt sind. Die Vollmacht für den Erbschein kann für die Erbengemeinschaft hilfreich sein, um eine andere Person mit der Beantragung zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Durch gemeinsame Abstimmung kann die Erbengemeinschaft die Vollmacht für den Erbschein jeder gewünschten Person erteilen. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, eine Person zu wählen, der alle Miterben vertrauen.
Dauer für das Beantragen des Erbscheins
Wie lange die Dauer für das Beantragen des Erbscheins beträgt, ist abhängig von den Nachlassgerichten. Allerdings kann man davon ausgehen, dass das Nachlassgericht bereits nach einigen Wochen nach der Antragstellung den Erbschein ausgestellt hat. Nachdem der Antragssteller den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt hat, sendet es den Erbschein postalisch an den Antragsteller.
Manchmal kann die Dauer für das Beantragen des Erbscheins auch länger sein. Die Dauer, um den Erbschein zu beantragen, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Damit Sie die Dauer für das Beantragen des Erbscheins verkürzen, sollten Sie darauf achten, alle notwendigen Unterlagen beizulegen.
Erbschein oder Vollmacht bei Bank?
Das Grundbuchamt und Banken verlangen einen Nachweis für die Erbfolge, um Erben Kontenauflösungen oder Umschreibungen im Grundbuch vornehmen zu lassen. Allerdings kann eine Vollmacht der Bank den Erbschein ersetzen, wenn der Erblasser diese zu Lebzeiten und über den Tod hinaus erteilt hat. Da die Beantragung des Erbscheins mit Kosten verbunden ist, kann eine Vollmacht für die Bank den Erbschein ersetzen und dem Erben unnötige Kosten sparen.
Wichtig ist allerdings, dass die Vollmacht für das Grundbuchamt öffentlich beglaubigt wurde. Sowohl Erbschein als auch Vollmacht der Bank sind nicht notwendig, wenn ein notariell beurkundetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, denn diese reichen als Nachweis aus. Ein privates Testament reicht allerdings nicht aus.