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Erbengemeinschaft Erbschein – Vollmacht & mehr

Wann braucht man einen Erbengemeinschaft Erbschein?  Der Erbschein gibt Auskunft über die Erben und deren Erbquote und ist notwendig, dass die Erbengemeinschaft den Nachlass regeln kann und sich vor Behörden als Erben ausweisen kann, sofern kein anderes Nachweisdokument vorhanden ist. Wer bekommt den Erbengemeinschaft Erbschein und inwieweit müssen die Erben Entscheidungen gemeinsam treffen? Im folgenden Artikel erhalten Sie alle notwendigen Informationen rund um das Thema Erbengemeinschaft Erbschein. Wir erläutern Ihnen, was im Erbschein steht, benennen die Nachteile des gemeinsamen Erbscheins und was ein gemeinsamer Erbschein kostet.

Inhaltsverzeichnis

Wann braucht man einen Erbschein?

Der Erbschein dient als Nachweis dafür, wer Erbe ist und wie hoch dessen Erbquote ist. Der Erbschein macht demnach genaue Angaben zum Erben und dessen Erbteil. Ein Erbschein wird immer dann benötigt, wenn sich der Erbe vor Institutionen und Behörden als Erbe ausweisen muss.

Ohne Erbschein oder anderen Nachweis kann der Erbe den Nachlass nicht ausgezahlt bekommen. Möchte man nach dem Erbfall ein Bankkonto auflösen oder Mietangelegenheiten regeln, benötigt man einen Erbschein. In einer Erbengemeinschaft benötigt man ebenfalls einen Erbschein. Doch auch für alle anderen Behörden oder Geschäftspartner ist ein Erbschein oftmals notwendig. Der Erbschein ist der eindeutige Beweis dafür, dass man der rechtmäßige Erbe ist.

Was mache ich mit dem Erbschein?

Möchte man als Erbe das Bankkonto des Erblassers auflösen und das Geld abheben, benötigt man einen Erbschein. Der Erbschein gilt als Kontovollmacht, um über die Konten des Erblassers zu verfügen. Hat man jedoch zu Lebzeiten eine Vollmacht für das Bankkonto erhalten, die über den Tod hinaus geht, besteht auch nach dem Tod des Erblassers Zugriff auf das entsprechende Konto. Des Weiteren hat der Erblasser die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen und somit eine Person zu bevollmächtigen. Hierbei kann es sich um einen zukünftigen Erben handeln, der durch eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht, Verfügungsgewalt über Gegenstände des Nachlasses erhält. Durch diese Vollmacht kann er bereits vor Erhalt des Erbscheins tätig werden.

Allerdings ist ein Erbschein nicht zwingend notwendig, denn es gibt auch andere Wege sich als Erbe auszuweisen. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit einem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll reichen hierfür auch aus. Ebenso ist die beglaubigte Handschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk als Nachweis ausreichend. Liegt allerdings kein Testament vor und sind Sie durch die gesetzliche Erbfolge zum Erben geworden, ist ein Erbschein meist notwendig. Bei Lebensversicherungen ist kein Erbschein notwendig, denn hier werden Personen meist als Berechtigte eingetragen und erhalten die Auszahlung ohne Erbschein.

Muss man eine Berichtigung des Grundbuches mit oder ohne Erbschein durchführen?

Hat ein Erbe ein Grundstück vom Erblasser vermacht bekommen, muss dies im Grundbuch eingetragen werden. Hierfür verlangt das Amt einen Erbschein. Ein privates Testament reicht nicht aus, auch dann nicht, wenn man der gesetzliche Erbe ist. Anders sieht es jedoch bei einem notariellen Testament aus, denn liegt eines vor, wird kein Erbschein benötigt.

Was steht im Erbschein?

Was im Erbschein steht, ist davon abhängig, ob es sich um einen Alleinerben oder mehrere Erben handelt. Doch in beiden Erbscheinen werden die Erben und die Erbquote benannt. Bei einem Alleinerben wird der Erbe und seine Erbquote im Erbschein benannt; in diesem Fall 100%. Hat der Erblasser jedoch mehrere Erben benannt, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft und im Erbschein werden alle Erben und deren Erbquote aufgeführt. Den Erbschein für eine Erbengemeinschaft bezeichnet man auch als einen gemeinsamen oder gemeinschaftlichen Erbschein.

Was steht im gemeinschaftlichen Erbschein?

Gibt es mehrere Erben, dann handelt es sich um eine Erbengemeinschaft. Ein gemeinsamer Erbschein wird für die gesamte Erbengemeinschaft ausgestellt. Der gemeinsame Erbschein zeigt die Erbquote der einzelnen Erben an und dient als Vollmacht für alle Miterben und hilft der Erbengemeinschaft den Nachlass zu verwalten.

Darüber hinaus gibt es auch einen Teilerbschein, den einzelne Miterben oder nur einige von ihnen beantragen können. Allerdings kann die Erbengemeinschaft diesen Erbschein nicht als Nachweis verwenden, sondern nur der jeweilige Antragsteller. Möchte man als Erbengemeinschaft ein Konto vollständig auflösen, ist dies nur mit dem gemeinsamen Erbschein möglich. Der Miterbe kann mit einem Teilerbschein nur seinen eigenen Erbteil auszahlen lassen. Möchte die Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam über den Nachlass verfügen, benötigt sie einen gemeinsamen Erbschein.

Wer bekommt den Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?

Wer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist, kann den Erbschein beantragen. Dieses Recht haben alle Miterben. Demnach können auch alle Miterben Besitzer eines Erbscheins sein. Möchte die Erbengemeinschaft jedoch nur einen gemeinsamen Erbschein haben, können sie einen Miterben auswählen. Der gemeinsame Erbschein kann also von allen Erben beantragt werden und ist für alle gültig, daher braucht der Antragssteller auch keine Vollmachten der anderen Erben.

Gemeinsamer Erbschein oder Teilerbschein?

Obschon die Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein beantragt, kann jeder Erbe der Erbengemeinschaft einen eigenen Erbschein beantragen. Obschon sich der Erbe mit dem Teilerbschein vor Dritten ausweisen kann, ist er nicht zu allem befugt.

Er kann beispielsweise nicht über den gesamten Nachlass verfügen, da dies nur von der Erbengemeinschaft erfolgen kann. Neben einem Teilerbschein und einem gemeinsamen Erbschein haben die Erben auch die Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Teilerbschein ausstellen zu lassen. Dieser ist dann sinnvoll, wenn man nicht weiß, ob es noch weitere erbberechtigte Person gibt oder einige Miterben nicht an der Erbauseinandersetzung beteiligt sein möchten. Er gibt den anderen Miterben dann die Möglichkeit, handlungsfähig zu sein.

Sollten Sie einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen, können Sie Nachlassverbindlichkeiten leisten, Wertermittlungen durchführen und einen Nachlassverwalter beauftragen. Nichtsdestotrotz darf ein Erbe einer Erbengemeinschaft niemals allein über den Nachlass verfügen. Daher ist der Teilerbschein nur eine Berechtigung, um über den eigenen Erbteil zu verfügen.

Was sind die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Erbscheins?

Gibt es auch Nachteile beim gemeinsamen Erbschein? Im Grunde genommen kann man nicht von Nachteilen beim gemeinsamen Erbschein sprechen. Als Miterbe hat man jedoch das Recht, auch einen eigenen Erbschein zu beantragen, um sich vor Behörden als Erbe ausweisen zu können.

Da die Erbengemeinschaft aber den Nachlass gemeinsam verwalten muss, ist dies nicht unbedingt notwendig. Einen Nachteil stellt der gemeinsame Erbschein nicht dar, denn dieser gilt für alle Miterben. Sobald ein Antragsteller den Erbschein beantragt, sendet das Gericht den anderen Miterben ein Schreiben, in welchem es die Erben über ihre Rechte informiert.

Der Miterbe hat ein eigenes Antragsrecht und kann auf Antrag als Beteiligter des weiteren Verfahrens hinzugezogen werden. Ohne diesen Antrag auf Beteiligung wird der weitere Schriftverkehr nur mit dem Antragsteller des Verfahrens, aber nicht mit den weiteren Miterben erfolgen. Dadurch hat man als Miterbe mehr Einflussnahme auf das weitere Verfahren.

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Muss man sich als Miterbe am Erbscheinverfahren beteiligen?

Rechtlich betrachtet müssen sich nicht alle Erben am Erbscheinverfahren beteiligen. Bei der Umsetzung der Nachlassverwaltung kann es in der Praxis jedoch sinnvoller sein. Insbesondere dann, wenn Sie sich als Miterbe um Bankkonten, Grundstücke oder/und Immobilien kümmern müssen.

Es könnte nämlich sein, dass Sie sich als Erbe ausweisen müssen. Sie können von Ihrem eigenen Antragsrecht Gebrauch machen. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht der Stellungnahme sowie ein eigenes Einspruchsrecht. Der einzige Nachteil des gemeinsamen Erbscheins besteht darin, dass Sie sich an den Verfahrenskosten beteiligen müssen. Demgegenüber stehen allerdings zahlreiche Vorteile, wodurch Sie Einfluss auf das Verfahren haben und Ihre Rechte bestmöglich durchsetzen können.

Was kostet ein gemeinsamer Erbschein?

Ebenso wie bei einem normalen Erbschein entstehen auch beim gemeinsamen Erbschein Kosten. Was kostet ein gemeinsamer Erbschein? Bei der Berechnung der Kosten ist ebenfalls die Höhe des Nachlasses entscheidend. Die Kosten müssen vom Antragsteller übernommen werden, allerdings können die Miterben der Erbengemeinschaft die Kosten untereinander aufteilen. Im Folgenden erhalten Sie anhand einer Auflistung einen Überblick mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen müssen.

Wie kann man einen Erbschein erhalten und wann erfolgt die Auszahlung?

Ebenso wie der normale Erbschein muss der gemeinsame Erbschein auch beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei müssen Sie sich an das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers wenden. Die Antragstellung des Erbscheins kann formfrei erfolgen.

Welcher Erbe der Erbengemeinschaft den Erbschein beantragt, spielt keine Rolle. Jeder Miterbe kann den gemeinsamen Erbschein beantragen. Ferner haben auch Testamentsvollstrecker, Gläubiger des Erblassers oder Nachlassverwalter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Erbschein zu beantragen. Der Antragsteller muss allerdings auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das Nachlassgericht kann diese ebenfalls aushändigen, wenn die Erbfolge eindeutig ist. Sie haben den Erbschein erhalten, doch wann erfolgt die Auszahlung? Sobald der Miterbe einer Erbengemeinschaft den Erbschein erhalten kann, kann die Auszahlung erfolgen. Mit dem Erbschein kann er sich an alle zuständigen Stellen wenden.

Die Antragstellung

Der Erhalt des Erbscheins ist nur durch Antragsstellung möglich und das Nachlassgericht kommt nicht auf die Erben zu. Pflichtteilsberechtigte Personen oder Vermächtnisnehmer können jedoch keinen Erbschein beantragen. Als Antragsteller sollten Sie insbesondere beachten, dass das Erbe durch den Antrag angenommen wird. Somit werden auch alle Schulden akzeptiert und müssen beglichen werden. Sobald Sie den Erbschein erhalten haben, ist eine Erbausschlagung nicht mehr möglich. Der Miterbe der Erbengemeinschaft kann den Antrag schriftlich einreichen oder mündlich über ein Protokoll bei Gericht erklären. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, prüft das Nachlassgericht dieses im Hinblick auf die formelle Gültigkeit.

Welche Dokumente benötigt man für den Erbschein der Erbengemeinschaft?

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Heiratsurkunde sofern man als Ehepartner erbt
  • Geburtsurkunde sofern man als Kind des Erblassers erbt
  • Sterbeurkunden der verstorbenen Erben
  • Testament oder Erbvertrag im Original
  • Anschriften der Erben

Erbschein erhalten – Wie geht es weiter?

Sie haben den Erbschein erhalten, wie es weiter geht, ist relativ einfach. Der Erbschein ermöglicht Ihnen als Erbengemeinschaft über den Nachlass zu verfügen und alle Angelegenheiten zu regeln. Mit dem Erbschein kann Geld vom Konto des Erblassers abgehoben werden, Nachlassgegenstände verkauft oder versteigert werden sowie Umschreibungen im Grundbuch vorgenommen werden. Der Erbschein ist demnach ein wichtiger Nachweis für die Erben und Dritte. Erbschein erhalten – so geht es weiter:

  • Nehmen Sie Grundbuchumschreibungen für Immobilien und Grundstücke vor.
  • Lösen Sie Konten des Erblassers auf. Jeder Miterbe erhält seinen Erbteil.
  • Verkaufen Sie Nachlassgegenstände wie Autos, Kunstsammlungen oder Schmuck.
  • Begleichen Sie gegebenenfalls Schulden des Erblassers.

Erbschein – Vollmacht der Erbengemeinschaft

Auch Erben einer Erbengemeinschaft können eine Vollmacht für den Erbschein erteilen. Diese kann aus verschiedenen Gründen sehr nützlich für die Beantragung des Erbscheins sein, denn nicht immer wohnen die Erben in der Nähe des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Ein Dritter oder ein Erbe der Erbengemeinschaft kann mit der Vollmacht für den Erbschein leichter an den Erbschein gelangen, ohne einen langen Anfahrtsweg in Kauf nehmen zu müssen.

Die Beantragung eines Erbscheins kann sich kompliziert gestalten, wenn sich der Antragsteller nicht in unmittelbarer Nähe des zuständigen Nachlassgerichts befindet oder aktuell verreist ist. Außerdem kann es auch sein, dass alle Miterben bzw. Antragsteller zeitlich, beruflich, körperlich oder/und gesundheitlich eingeschränkt sind. Die Vollmacht für den Erbschein kann für die Erbengemeinschaft hilfreich sein, um eine andere Person mit der Beantragung zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Durch gemeinsame Abstimmung kann die Erbengemeinschaft die Vollmacht für den Erbschein jeder gewünschten Person erteilen. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, eine Person zu wählen, der alle Miterben vertrauen.

Dauer für das Beantragen des Erbscheins

Wie lange die Dauer für das Beantragen des Erbscheins beträgt, ist abhängig von den Nachlassgerichten. Allerdings kann man davon ausgehen, dass das Nachlassgericht bereits nach einigen Wochen nach der Antragstellung den Erbschein ausgestellt hat. Nachdem der Antragssteller den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt hat, sendet es den Erbschein postalisch an den Antragsteller.

Manchmal kann die Dauer für das Beantragen des Erbscheins auch länger sein. Die Dauer, um den Erbschein zu beantragen, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Damit Sie die Dauer für das Beantragen des Erbscheins verkürzen, sollten Sie darauf achten, alle notwendigen Unterlagen beizulegen.

Erbschein oder Vollmacht bei Bank?

Das Grundbuchamt und Banken verlangen einen Nachweis für die Erbfolge, um Erben Kontenauflösungen oder Umschreibungen im Grundbuch vornehmen zu lassen. Allerdings kann eine Vollmacht der Bank den Erbschein ersetzen, wenn der Erblasser diese zu Lebzeiten und über den Tod hinaus erteilt hat. Da die Beantragung des Erbscheins mit Kosten verbunden ist, kann eine Vollmacht für die Bank den Erbschein ersetzen und dem Erben unnötige Kosten sparen.

Wichtig ist allerdings, dass die Vollmacht für das Grundbuchamt öffentlich beglaubigt wurde. Sowohl Erbschein als auch Vollmacht der Bank sind nicht notwendig, wenn ein notariell beurkundetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, denn diese reichen als Nachweis aus. Ein privates Testament reicht allerdings nicht aus.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Erbengemeinschaft Erbschein helfen ?

Ist man Mitglied einer Erbengemeinschaft stellt sich zumeist die Frage, wer einen Erbschein beantragen soll und ob dieser für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gelten soll. Hierbei empfiehlt sich in manchen Fällen die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht. Dabei kann dieser zunächst klären, ob im konkreten Erbfall überhaupt ein Erbschein benötigt wird um wichtige Verfügungen zum Erbe zu treffen oder eben auch nicht. Außerdem kann ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch darüber informieren, welche unterschiedlichen Befugnisse man als Erbe durch einen einzelnen Teilerbschein und durch einen gemeinschaftlichen Teilerbschein hat und wann ggf. eine Vollmacht für den Erbschein für einen Erben sinnvoll sein kann.

Ferner kann ein Anwalt für Erbrecht auch darüber informieren, wie die Antragstellung für den Erbschein funktioniert und welche Dokumente dafür notwendig sind. Außerdem wird er seinen Mandanten auch darüber aufklären, wie lange die Bearbeitungsfristen für einen Erbschein dauern und welche Verfügungen über das Erbe in der Zwischenzeit ggf. nicht getroffen werden können. Lassen Sie sich beraten zum Thema Erbengemeinschaft Erbschein von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

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FAQ: Erbengemeinschaft Erbschein

Erben mehrere Personen gemeinsam, können sie gemeinsam den Antrag stellen, müssen sie aber nicht. Denn antragsberechtigt ist jeder Erbe. Das Nachlassgericht überprüft die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt. Gibt es ein Testament, prüft das Gericht, ob es formell gültig ist.
Ein solcher gemeinschaftlicher Erbschein kann als Vollmacht für alle hierdurch berechtigte Miterben gelten, um Verfügungen über den Nachlass anzuweisen. Anders hingegen verhielte es sich bei dem sogenannten Teilerbschein. Diesen können auch einzelne Miterben – oder nur ein Teil von ihnen – beantragen.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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