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Nachlass­verbindlichkeiten – Umfang, Pauschalen & mehr

Wenn ein Mensch stirbt, können für die Erben Nachlass­verbindlichkeiten entstehen. So geht seine Hinterlassenschaft nach dem Erbrecht in Deutschland entweder auf die gesetzlichen Erben oder die durch ein Testament oder Erbvertrag eingesetzten Erben über.Manchmal kommt es vor, dass ein Erblasser seinen Erben Schulden hinterlässt. Zusätzlich zu eventuell vorhandenen Schulden kommen auf die Erben weitere Kosten zu, die beispielsweise durch die Beerdigung verursacht werden. Beide Schuldenformen gemeinsam bilden die sogenannten Nachlass­verbindlichkeiten, für die der Erbe oder die Erbengemeinschaft einzustehen hat, wenn ein Erbe angenommen wird. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, was im Einzelnen unter die Nachlass­verbindlichkeiten fällt.

Inhaltsverzeichnis

Nachlassverbindlichkeit Erblasserschulden

Die Erblasserschulden gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Nach § 1967 Abs. 2 BGB zählen zu den Erblasserschulden sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers, die vor dessen Tod entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise noch nicht getilgte Kredite, aufgenommene Ratenzahlungen oder Hypotheken.

Es gibt allerdings auch Verpflichtungen des Erblassers, die mit seinem Tode erlöschen und deswegen nicht unter die Nachlass­verbindlichkeiten fallen. Hierzu zählen beispielsweise personenbezogene Verpflichtungen wie das Erbringen persönlicher Dienstleistungen einer anderen Person gegenüber, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist.

Wichtig:

Die geerbten Schulden werden als Erblasserschulden, die durch den Tod eines Erblassers anfallende Kosten als Erbfallschulden bezeichnet

Solche Verpflichtungen zählen nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten und gehen nicht auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Genauso verhält es sich mit Unterhaltspflichten, die normalerweise auch nicht zu den Nachlass­verbindlichkeiten zählen. Ausnahmen kann es hier beispielsweise bei der Unterhaltspflicht für geschiedene Ehegatten geben. Diese gehen auf den Erben über – allerdings nur in Höhe des Pflichtteilsanspruchs. Wenn Sie Fragen zu Nachlass­verbindlichkeiten haben oder eine Rechtsberatung im Erbrecht benötigen, lassen Sie sich von einem unserer Anwälte für Erbrecht beraten. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie den passenden Rechtsanwalt in Berlin, München, Dortmund, Hamburg, sowie weiteren deutschen Städten und können noch heute unverbindlich und kostenlos Kontakt aufnehmen.

Wer haftet für Nachlassverbindlichkeiten?

Die Nachlass­verbindlichkeiten Haftung muss grundsätzlich der Erbe übernehmen. Das deutsche Erbrecht sieht nach § 1922 BGB eine sogenannte Universalsukzession vor. Diese besagt, dass bei Antritt eines Erbes nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden an den Erben übergehen. Die Erben übernehmen die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers, worunter auch sämtliche Nachlass­verbindlichkeiten fallen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nachlass­verbindlichkeiten zu begrenzen beziehungsweise ein Erbe trotz hoher Schulden anzunehmen, um beispielsweise sein Elternhaus nicht zu verlieren. Lassen Sie sich in Ihrem individuellen Fall oder bei Fragen von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Kann man Erbe bei Schulden ablehnen?

Es ist möglich, ein Erbe bei Schulden abzulehnen. Allerdings muss sich der Erbe bewusst sein, dass man ein Erbe entweder ganz ausschlagen oder mitsamt den Nachlass­verbindlichkeiten annehmen kann. Es ist also nicht möglich, dass Vermögen anzunehmen und die Schulden abzulehnen. Darüber hinaus entfällt auch der Pflichtteil, wenn Sie sich zum Erbe ausschlagen entscheiden. Allerdings ist es in manchen Fällen ratsam, ein Erbe nicht anzunehmen. Sind die Schulden so hoch, dass sie mit dem hinterlassenen Vermögen nicht getilgt werden können, haften die Erben mit ihrem Privatvermögen. Aus Unwissenheit sind so schon viele Erben in die Privatinsolvenz getrieben worden. Um ein Erbe auszuschlagen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Erblasser muss verstorben sein. Erst dann ist der Erbfall eingetreten und das Erbe kann ausgeschlagen werden.
  • Natürlich muss man, um ein Erbe auszuschlagen, wissen, dass man Erbe ist.

Wenn Sie sich detaillierter über das Thema informieren möchten, haben Sie in unserem separaten Artikel Schulden erben die Möglichkeit dazu. Darüber hinaus bietet Ihnen Erbrechtsinfo.com die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Ihrer Region für eine persönliche Beratung zu finden. Hier gehts zur Anwaltssuche.

Erben werden bei der gesetzlichen Erbfolge nicht benachrichtigt

Die Erben werden über den Erbfall nur informiert, wenn eine letztwillige Verfügung des Todes wegen vorliegt. Greift die gesetzliche Erbfolge, erhalten die Erben keine Benachrichtigung.

Vorab über Umfang der Nachlassverbindlichkeiten informieren

Wenn ein Erblasser verstorben ist, haben die Erben sechs Wochen Zeit, um sich über die Nachlass­verbindlichkeiten Höhe zu informieren. Sind die Nachlass­verbindlichkeiten so hoch, dass sie zu einer Überschuldung führen, weil das geerbte Vermögen nicht ausreicht, um die Nachlassverbindlichkeiten zu decken, gibt es die Möglichkeit, die Nachlass­verbindlichkeiten zu begrenzen.

Dies wird üblicherweise über ein Nachlass­insolvenzverfahren erreicht, das innerhalb eines Jahres nach Annahme des Erbes eingeleitet werden muss. Im Vorfeld ist es möglich, ein gerichtliches Aufgebotsverfahren zu beantragen, um sich einen Überblick über alle anfallenden Nachlass­verbindlichkeiten zu verschaffen. Auf diese Weise kann ein Erbe angenommen werden, ohne dass man mit dem Privatvermögen für die Nachlass­verbindlichkeiten haften muss.

Nachlassverbindlichkeiten ausschließen

Ganz ausschließen kann man die Nachlass­verbindlichkeiten nicht. Allerdings ist es möglich, die Nachlass­verbindlichkeiten Haftung zu beschränken. Mithilfe eines Nachlassverwalters oder eines Nachlass­insolvenzverfahrens kann man als Erbe sicherstellen, dass die Haftung für Nachlass­verbindlichkeiten nur aus dem Erbe bestritten wird, nicht aber aus dem Privatvermögen des Erben.

Es ist an dieser Stelle wichtig zu wissen, dass es Fristen gibt, innerhalb derer die Schritte zur Nachlass­verbindlichkeiten Begrenzung eingeleitet werden müssen. Um sicherzugehen, dass alle Fristen eingehalten werden, ist es am besten, die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen, der einen bei den notwendigen Schritten unterstützt. In unserem Anwaltsverzeichnis von Erbrechtsinfo.com finden Sie viele passende Anwälte, die Sie bei Ihren erbrechtlichen Fragen und Problemen unterstützen können. Nehmen Sie einfach unverbindlich und kostenlos Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Erbfallverbindlichkeiten

Erbfallverbindlichkeiten zählen ebenso zu den Nachlassverbindlichkeiten, entstehen aber anders als die Erbfallschulden erst durch den Erbfall, also den Tod des Erblassers. Zu den Erbfallverbindlichkeiten zählen vor allem Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsansprüchen, testamentarischen Auflagen und Vermächtnissen. Ebenso zu den Erbfallverbindlichkeiten gehören die Kosten für die Beerdigung, die Testamentseröffnung und Testamentsvollstreckung.

Nachlass­verbindlichkeiten sind teilweise steuerlich absetzbar

Unter anderem können die Kosten für Beerdigung und Grabpflege von der Steuer abgesetzt werden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der steuerlichen Möglichkeiten bei Nachlass­verbindlichkeiten am besten bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht.

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Nachlassverwaltungs­kosten

Die Nachlass­verwaltungskosten fallen unter die Erbfallschulden und gehören demzufolge zu den Nachlass­verbindlichkeiten. Zu den Nachlass­verwaltungskosten zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erbe entstehen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für die Testamentseröffnung, ein Nachlass­insolvenzverfahren, einen Nachlassverwalter oder auch eine gerichtlich angeordnete Nachlasssicherung. Oftmals ist Erben nicht bewusst, welche Kosten im Erbfall durch die Nachlassverbindlichkeiten im Einzelnen auf Sie zukommen können. Eine kompetente Rechtsberatung beziehungsweise ein Informationsgespräch bei einem Erbrechtsexperten bewahrt Erben vor unliebsamen Überraschungen.

Nachlassverbindlichkeiten Pauschalen

Für die Nachlassverbindlichkeiten werden pauschal 10.300 Euro anerkannt, wenn kein höherer Betrag nachgewiesen werden kann. Diese Nachlassverbindlichkeiten Pauschale ist im Erbschaftssteuergesetz festgelegt und muss anteilig unter den Erben verteilt werden, die die Nachlassverwaltungskosten beziehungsweise Erbfallschulden tragen. Die Nachlassverbindlichkeiten Pauschale wird pro Erbfall also nur einmal gewährt.

Gibt es Fristen für Nachlass­verbindlich­keiten?

Erben haben nach Eintritt des Erbfalls sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder das Erbe ausschlagen. Nehmen die Erben das Erbe an, so müssen sie auch alle Nachlass­verbindlichkeiten tragen. Allerdings gibt es hier nochmals einige Fristen, die die Erben für sich nutzen sollten:

  • Die sogenannte Dreimonatseinrede ermöglicht den Erben, in den ersten drei Monaten nach Annahme einer Erbschaft sämtliche Zahlungen zu verweigern. Auf diese Weise können die Erben sich zunächst einen Überblick über den Nachlass und alle damit verbundenen Nachlassv­erbindlichkeiten verschaffen.
  • Nach Annahme einer Erbschaft haben die Erben die Möglichkeit, ein gerichtliches Aufgebotsverfahren zu bestellen.
  • Das Ergebnis des gerichtlichen Aufgebotsverfahrens hilft den Erben dann bei der Entscheidung, ob eine Nachlassverwaltung bestellt oder gar ein Nachlass­insolvenzverfahren beantragt werden soll.

Wenn Sie Fragen zu den Nachlass­verbindlichkeiten haben oder vor einem anderen erbrechtlichen Problem stehen, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht auf. Dieser kann Ihren individuellen Fall eingehend prüfen und mit Ihnen gemeinsam abwägen, welche Schritte am besten eingeleitet werden sollten.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei Nachlassverbindlichkeiten helfen ?

Nachlassverbindlichkeiten können für die Erben zu einem Problem werden im Erbfall, da sie eben auch mit ihrem Privatvermögen hierfür haften, wenn sie das Erbe annehmen. In solchen Fällen, in denen man befürchtet, dass die Nachlassverbindlichkeiten das eigentliche Erbe übersteigen könnten, ist es sehr wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um eine geeignete Vorgehensweise zu besprechen.

Hierbei kann sowohl eine Ausschlagung des Erbes als auch die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens in Frage kommen, das gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht vorbereitet werden kann. Auch kann ein Anwalt für Erbrecht dafür sorgen, dass Informationen zu den Nachlassverbindlichkeiten eingeholt werden können innerhalb der 6-wöchigen Frist nach Eintritt des Erbfalls über ein gerichtliches Aufgebotsverfahren. Ferner informiert ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch über die steuerliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, die teilweise steuerlich absetzbar sind. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu ihren Nachlassverbindlichkeiten.

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FAQ: Nachlassverbindlichkeiten

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählt man die Schulden des Erblassers (Erblasserschulden) und die aus Anlass des Erbfalls entstehenden Verbindlichkeiten (Erbfallschulden) sowie die Kosten der Verwaltung des Nachlasses. Für Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe (Erbenhaftung).
Die Erblasserschulden gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Nach § 1967 Abs. 2 BGB zählen zu den Erblasserschulden sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers, die vor dessen Tod entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise noch nicht getilgte Kredite, aufgenommene Ratenzahlungen oder Hypotheken.
Keine Nachlassschulden entstehen, wenn die Verpflichtungen mit dem Tode erloschen sind. Dies ist häufig bei persönlichkeitsbezogenen Verpflichtungen des Verstorbenen (Pflicht zur Erbringung persönlicher Dienstleistungen lt. § 613 BGB) der Fall.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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