Vorab über Umfang der Nachlassverbindlichkeiten informieren
Wenn ein Erblasser verstorben ist, haben die Erben sechs Wochen Zeit, um sich über die Nachlassverbindlichkeiten Höhe zu informieren. Sind die Nachlassverbindlichkeiten so hoch, dass sie zu einer Überschuldung führen, weil das geerbte Vermögen nicht ausreicht, um die Nachlassverbindlichkeiten zu decken, gibt es die Möglichkeit, die Nachlassverbindlichkeiten zu begrenzen.
Dies wird üblicherweise über ein Nachlassinsolvenzverfahren erreicht, das innerhalb eines Jahres nach Annahme des Erbes eingeleitet werden muss. Im Vorfeld ist es möglich, ein gerichtliches Aufgebotsverfahren zu beantragen, um sich einen Überblick über alle anfallenden Nachlassverbindlichkeiten zu verschaffen. Auf diese Weise kann ein Erbe angenommen werden, ohne dass man mit dem Privatvermögen für die Nachlassverbindlichkeiten haften muss.
Nachlassverbindlichkeiten ausschließen
Ganz ausschließen kann man die Nachlassverbindlichkeiten nicht. Allerdings ist es möglich, die Nachlassverbindlichkeiten Haftung zu beschränken. Mithilfe eines Nachlassverwalters oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann man als Erbe sicherstellen, dass die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nur aus dem Erbe bestritten wird, nicht aber aus dem Privatvermögen des Erben.
Es ist an dieser Stelle wichtig zu wissen, dass es Fristen gibt, innerhalb derer die Schritte zur Nachlassverbindlichkeiten Begrenzung eingeleitet werden müssen. Um sicherzugehen, dass alle Fristen eingehalten werden, ist es am besten, die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen, der einen bei den notwendigen Schritten unterstützt. In unserem Anwaltsverzeichnis von Erbrechtsinfo.com finden Sie viele passende Anwälte, die Sie bei Ihren erbrechtlichen Fragen und Problemen unterstützen können. Nehmen Sie einfach unverbindlich und kostenlos Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Erbfallverbindlichkeiten
Erbfallverbindlichkeiten zählen ebenso zu den Nachlassverbindlichkeiten, entstehen aber anders als die Erbfallschulden erst durch den Erbfall, also den Tod des Erblassers. Zu den Erbfallverbindlichkeiten zählen vor allem Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsansprüchen, testamentarischen Auflagen und Vermächtnissen. Ebenso zu den Erbfallverbindlichkeiten gehören die Kosten für die Beerdigung, die Testamentseröffnung und Testamentsvollstreckung.