Gründe, um ein Erbe auszuschlagen
Wer sein Erbe nicht annehmen möchte, hat seine Gründe. Diese können sehr vielfältig sein. In den meisten Fällen entscheiden sich Erben jedoch wegen Schulden zum Erbe ausschlagen. Für Schulden haften Erben nämlich nicht nur mit dem Nachlass beziehungsweise dem Erbe, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Darum kann es sinnvoll sein, das Erbe abzulehnen. Gründe, ein Erbe auszuschlagen, sind beispielsweise:
- Der Nachlass ist überschuldet und würde somit die Situation des Erben verschlechtern.
- Der Nachlass besteht hauptsächlich aus baufälligen Immobilien, in die eine Menge investiert werden müsste.
- Der Erbe möchte den Nachlass aus persönlichen Gründen nicht annehmen oder ist privatinsolvent.
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten oder sich nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht auf. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie Spezialisten zu allen Erbrechtsthemen – sei es zum Erbverzicht oder dem Pflichtteil oder wenn Sie ein Testament erstellen oder ein Testament anfechten möchten.
Schulden erben, aber Haftung beschränken
Wer ein Erbe annimmt, erbt auch die Schulden – nicht nur die Vermögenswerte. Es gibt allerdings die Möglichkeit, zumindest das eigene Vermögen zu schützen und die Schuldenhaftung rein auf den Nachlass zu beschränken. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Statt dem Erbe ausschlagen kann der Erbe beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Der dann bestellte Nachlassverwalter kümmert sich darum, die Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass zu begleichen. Bleibt etwas übrig, wird es dem Erben ausgezahlt. Reicht der Nachlass nicht, um die Schulden zu begleichen, haftet der Erbe aber nicht mit seinem Privatvermögen.
- Statt dem Nachlassverwalter kann beim Insolvenzgericht ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Bei diesem wird das Privatvermögen des Erben ebenfalls geschützt.
Erbe ausschlagen Beerdigungskosten
Die Bestattungskosten fallen unter die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten und müssen vom Nachlass bestritten werden. Wenn Erben das Erbe ausschlagen, gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn nur ein Erbe einer Erbengemeinschaft das Erbe nicht annimmt, müssen die anderen Erben die Kosten für die Beerdigung tragen. Entscheiden sich alle Erbberechtigten zum Erbe ausschlagen, geht der Nachlass als sogenannte Fiskalerbschaft auf den Staat über.
Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen. Trotzdem muss er nicht zwingend für die Bestattungskosten aufkommen. In gewissen Fällen können Sie auch dann, wenn Sie ein Erbe ausschlagen, zum Begleichen der Bestattungskosten gezwungen werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Erblasser gegenüber eine Unterhaltspflicht bestanden hätte. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Anwalt für Erbrecht beraten. Das Bestattungsgesetz ist nicht bundesweit gleich, sondern wird in den einzelnen Ländern geregelt, weswegen sich die Vorgehensweisen unterscheiden können.
Kann ein angenommenes Erbe ausgeschlagen werden?
Ein bereits angenommenes Erbe ausschlagen ist nicht so einfach, aber in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich besteht eine Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. In dieser Frist ist es möglich, das Erbe anzunehmen oder das Erbe auszuschlagen. Sollte sich nach der formalen Annahme des Erbes beispielsweise herausstellen, dass der Erblasser verschuldet war, besteht die Möglichkeit, das angenommene Erbe anzufechten. Hierzu ist natürlich eine Begründung nötig und der Erfolg der Anfechtung ist abhängig davon, ob der Anfechtungsgrund von der Rechtsprechung anerkannt wird. Wenn Sie ein bereits angenommenes Erbe ausschlagen möchten, nehmen Sie auf jeden Fall die Hilfe eines Erbrechtsanwalts in Anspruch.
Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen?
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, fallen dafür Kosten an, weil Sie den Erbverzicht gegenüber dem Nachlassgericht erklären müssen. Die Gebühren für diese Erklärung über den Erbverzicht richten sich nach einer Gebührentabelle in Abhängigkeit vom Nachlasswert. Für eine Ausschlagung fällt immer eine halbe Gebühr an. Näheres wird im § 103 Abs. 1 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Erbe ausschlagen Kosten:
Wert des Nachlasses in € | Halbe Gebühr nach Kostenverzeichnis Nr. 21201 Ziffer 7 GNotKG in € |
5.000 | 30,00 |
10.000 | 37,50 |
50.000 | 82,50 |
100.000 | 136,50 |
500.000 | 467,50 |
1.000.000 | 867,50 |
5.000.000 | 5067,00 |
Ablauf Erbe ausschlagen
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie einiges beachten. So gibt es zum Beispiel Fristen, an die Sie sich halten müssen, wenn Sie ein Erbe nicht annehmen möchten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten.