Wer ein Erbe ausschlagen will, muss die Beerdigungskosten selbst tragen. Allerdings kann man auch ein Erbe ausschlagen, um Beerdigungskosten zu sparen. Die Beerdigungskosten können immens sein und nicht immer deckt der Nachlass alle Kosten. Lassen sich die Beerdigungskosten durch ein Ausschlagen des Erbes wirklich umgehen?
Die Erben müssen für die Beerdigungskosten aufkommen und diese mithilfe des Nachlasses decken. Reicht das Vermögen nicht aus, müssen sie ihr Eigenkapital heranziehen.
Schlägt ein Erbe das Erbe aus, dann ist er nicht mehr dafür zuständig. Doch es gibt auch hier einige Ausnahmen. Schlagen jedoch alle Erben das Erbe aus, dann erbt der Staat. Dieser übernimmt aber nicht die Beerdigungskosten.
Die Gemeinde kann die Beerdigung veranlassen und sich die Kosten aus der Erbschaft nehmen. Sollte die Summe nicht ausreichen, müssen Kosten von den erbberechtigten bzw. bestattungspflichtigen Personen erstatten werden.
Somit können erbberechtigte Personen nicht das Erbe ausschlagen, um die Beerdigungskosten zu vermeiden. Im Rahmen der Unterhaltspflicht sind sie verpflichtet, die Kosten zu decken.
Haben alle bestattungspflichtigen Personen das Erbe ausgeschlagen, ist der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner für die Deckung der Kosten zuständig. Verfügen sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel, sind die Kinder in der Pflicht.
Anschließend ist es die Aufgabe der Eltern, dann der Geschwister und so weiter. Sollten alle erbberechtigten Personen das Erbe ausschlagen und können die Beerdigungskosten aufgrund fehlender Mittel nicht zahlen, dann tritt der Statt ein (Sozialbestattung).