Die gesetzliche Erbfolge Ehegatte sieht vor, dass Ehegatten neben den Verwandten der ersten Ordnung erben. Allerdings erben sie, wenn keine Kinder vorhanden sind (anders als Kinder, wenn kein Ehepartner vorhanden ist), nicht die gesamte Erbschaft, sondern erben neben der zweiten Parentel.
Die Erbfolge von Kindern aus erster Ehe bleibt von dem neuen Ehepartner unberührt. Bei der Erbfolge ohne Testament für ein kinderloses Ehepaar gilt die gesetzliche Erbfolge: Die Ehefrau erbt neben den Erben zweiter Ordnung; es sei denn, es sind Kinder aus erster Ehe des Erblassers vorhanden. Dann teilen sich der neue Ehepartner und die Kinder aus den vorangegangenen Ehen das Erbe.
Für Unverheiratete gilt das das Ehegatten Erbrecht nicht. Wer seinen Lebenspartner ohne Heirat absichern möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag abschließen. Eine weitere Möglichkeit, den Partner abzusichern, sind Schenkungen zu Lebzeiten. Diese können sich unter Umständen wegen der im Vergleich zur Erbschaftssteuer manchmal niedrigeren Schenkungssteuer lohnen.
Bei der Erbfolge Ehefrau beziehungsweise Erbfolge Ehemann wird zwischen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft unterschieden.