Wer erbt bei Verheirateten mit Kind?
Bei einem verstorbenen Verheirateten mit Kind erben die Nachkommen und sein Ehepartner den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Nur mit einem Testament besteht die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge ohne Testament zu ändern. Bei der Erbfolge ohne Testament erhalten sowohl die Nachkommen 50% als auch der Ehepartner 50% des Vermögens.
Hat Gütertrennung Einfluss auf Erbe?
Nicht nur die Gütertrennung, sondern auch die Zugewinngemeinschaft (Regelfall) und die Gütergemeinschaft haben einen Einfluss darauf, wie das Erbe ohne Testament aufgeteilt wird. Die Zugewinngemeinschaft ist als Güterstand meist der Regelfall. Bei Tod eines Ehepartners kann der überlebende Ehepartner die erbrechtliche oder die güterrechtliche Regelung wählen. Je nachdem wie die individuelle Lage ist, erhält er einen unterschiedlich hohen Erbanteil. Daher kann eine ausführliche Beratung beim Anwalt für Erbrecht sinnvoll sein, um den höchsten Erbanteil geltend zu machen.
Haben die Eheleute eine Gütergemeinschaft vereinbart, dann steht dem überlebenden Ehepartner die Hälfte des Nachlasses zu. Haben die Eheleute keine Kinder, dann erben die Eltern des Erblassers die Hälfte. Während der Ehe haben beide Ehepartner 50% des Vermögens. Nach dem Tod erhält der überlebende Partner zusätzlich 12,5% des Vermögens des Erblassers. Somit stehen ihm insgesamt 62,5 % zu. In einigen Fällen werden in einen Ehevertrag Vereinbarungen zu einer fortgesetzten Gütergemeinschaft getroffen, d.h. nach dem Tod wird das Vermögen nicht vererbt, sondern bleibt als gemeinschaftliches Vermögen des Ehegatten und den gemeinsamen Kindern erhalten.
Was erbt der Ehegatte bei Gütertrennung?
Der Ehepartner erhält ebenso viel wie die Kinder des Erblassers. Ist das Paar kinderlos, dann erhält der Ehepartner bei Erbfolge ohne Testament 50% des Nachlasses; bei zwei Kindern ca. 30% und bei mehr als 2 Kindern 25% des Nachlasses.
Haben Geschwister Anspruch auf Erbe?
Selbstverständlich haben auch Geschwister einen Anspruch auf Erbe, sofern der Verstorbene keine Erben der ersten Ordnung mehr hat. Sollte der Ehepartner verstorben sein und der Erblasser weder Kinder noch Eltern haben, kann es passieren, dass die Geschwister des Erblassers einen Anspruch auf das Erbe haben. Grundsätzlich gilt, dass zunächst Kinder, Enkelkinder und Ehepartner erben und dann Eltern und Geschwister. Hat ein Verstorbener demnach keinen Ehepartner und keine Kinder mehr, aber Enkelkinder, dann sind sie als Erben der ersten Ordnung erbberechtigt.
Wie ist das Erbrecht für Geschwistern untereinander geregelt?
Laut Erbrecht kommen Geschwister untereinander dann als Erben in Frage, wenn der Verstorbene keine Erben der ersten Ordnung mehr hat und auch mindestens ein Elternteil nicht mehr am Leben ist. Sind hingegen beide Elternteile noch am Leben, werden die Geschwister und deren Nachkommen von der Erbfolge ohne Testament ausgeschlossen. Ist jedoch ein Elternteil verstorben, dann treten dessen Nachkommen zu gleichen Teilen an seine Stelle. Sind beide Elternteile verstorben, dann erben die Geschwister des Erblassers zu gleichen Teilen. Die Geschwister eines Verstorbenen erben, wenn
- der Erblasser keinen Ehepartner und keine Kinder hinterlässt
- mindestens ein Elternteil verstorben ist
- beide Elternteile verstorben sind