Sie sind Anwalt?
War dieser Artikel
hilfreich für Sie?

Erbfolge ohne Testament – Rechtslage, Anspruch & mehr

Die meisten Erblasser haben kein Testament, sodass automatisch die gesetzliche Erbfolge gilt. Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament? Anders als bei der Erbfolge mit Testament hat der Erblasser ohne Testament keinen Einfluss auf die Verteilung seines Erbes. Der folgende Artikel erläutert, wie die gesetzliche Erbfolge lautet und wie die Erbfolge ohne Testament mit Ehepartner geregelt ist. Welche Regelungen sieht das Erbrecht für Geschwister untereinander vor?

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage zur Erbfolge ohne Testament

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht insgesamt aus 5 Büchern, wobei sich das 5. Buch im BGB mit Erbrecht befasst. Das BGB Erbrecht beinhaltet zahlreiche Gesetze und Bestimmungen und ist in neun Abschnitte und viele Paragraphen, Titel und Untertitel unterteilt.

Das BGB Erbrecht regelt demnach das Recht, wie der eigene Besitz sowie veräußerbare Rechte nach dem Tod in der Erbengemeinschaft verteilt werden sollen. Die einzelnen Gesetze für Erbrecht im BGB umfassen das Recht, Erben zu bestimmen, ein Erbe anzutreten und ein Erbe auszuschlagen. Ferner beinhaltet es die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, welche bei Abwesenheit eines Testaments oder eines Erbvertrags eintritt.

Falls keine Angehörigen vorhanden sind oder von allen Personen der Erbengemeinschaft das Erbe ausgeschlagen wird, erbt der Fiskus. Die Erbenfolge ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Ehe- und Lebenspartner haben eine Sonderstellung und sind erbberechtigt, sofern sie nicht durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen werden.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?

Hat ein Verstorbener kein Testament oder eine letztwillige Verfügung hinterlassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wer erbt was bei der Erbfolge ohne Testament? Die gesetzliche Erbfolge soll gewährleisten, dass trotz eines fehlenden Testaments ein Erbe oder mehrere Erben vorhanden sind. Doch wie werden die Erben bei der Erbfolge ohne Testament berücksichtigt? Welches gesetzliche Erbrecht die Angehörigen letztendlich haben, ist abhängig von der Rangfolge, wobei die Erben in Ordnungen aufgeteilt werden:

  • Erben der ersten Ordnung: Kinder und Enkelkinder des Erblassers.
  • Erben der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen des Erblassers. Geschiedene Elternteile sind auch Erben der zweiten Ordnung.
  • Erben der dritten Ordnung: Großeltern, Onkel, Tante, Cousinen und Cousins des Erblassers.

Bei der Erbfolge ohne Testament schließen Erben der vorhergehenden Ordnung die Erben einer nachfolgenden Ordnung aus. Keine Verwandten sind hingegen Schwiegereltern oder Schwägerin und Schwager sowie Ehepartner. Allerdings hat der Ehegatte bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament ein gesetzliches Ehegattenerbrecht.

Das Repräsentationsprinzip bei der Erbfolge ohne Testament

Gemäß dem Ordnungssystem sind die nächsten Angehörigen des Erblassers erbberechtigt, wobei das Repräsentationsprinzip die Erbberechtigung der einzelnen Erben innerhalb der Erbenordnung festlegt. Der Repräsentant einer Ordnung schließt somit die anderen Erben der gleichen Ordnung aus. Bei der Erbfolge ohne Testament bedeutet dies das Folgende im Detail:

  • Zunächst erben Ehepartner und Kinder.
  • Ist der Erblasser nicht verheiratet, dann erben nur die Kinder.
  • Ist ein Kind verstorben, dann erben dessen Kinder (Enkelkinder des Erblassers).
  • Hat der Erblasser weder Kinder noch einen Ehepartner, dann erben seine Eltern.
  • Sind die Eltern bereits verstorben, dann erben die Geschwister des Erblassers.
  • Sind auch die Geschwister verstorben, dann erben Nichten und Neffen.
  • Hat der Erblasser keine Geschwister und demnach auch keine Nichten oder Neffen, dann erben die Großeltern.
  • Sind die Großeltern verstorben, erben die Tanten oder Onkel.
  • Sind auch alle Tanten und Onkel bereits verstorben, dann erhalten Cousins und Cousinen das Erbe.
  • Sind auch Cousinen und Cousins verstorben, erben Großonkel und -tanten.
  • Sind weder Erben nach gesetzlicher Erbfolge ohne Testament noch ein Testament mit einem anderen Begünstigen vorhanden, erbt der Staat.

Erben ohne Testament – der Ablauf

Welchen Anspruch haben die Erben ohne Testament und wie ist der Ablauf? Geht es um eine Erbschaft, dann muss sich die Erbengemeinschaft an das Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht ist für alle Belange und Fragen rund um das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge ohne Testament zuständig. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts und für die Ausstellung des Erbscheins verantwortlich. Bei fehlendem Testament klärt das Nachlassgericht die gesetzliche Erbfolge. Zur Veranschaulichung und Erklärung der gesetzlichen Erbfolge erhalten Sie im Folgenden einige konkrete Beispiele zur gesetzlichen Erbfolge mit Erben der ersten, zweiten und dritten Ordnung.

Beispiel zur gesetzlichen Erbfolge bei Erben der ersten Ordnung

Sollte nach dem Tod des Erblassers ein Kind am Leben sein, dann erbt dieses neben dem anderen hinterbliebenen Elternteil das Erbe. Sind weitere Kinder zum Zeitpunkt des Todes vorhanden, dann wird das Erbe unter den Kindern und den hinterbliebenen Elternteil aufgeteilt. Sind die Kinder des Erblassers verstorben, dann erben die Enkelkinder. Nicht eheliche Kinder sind dabei ehelichen Kindern gleichzustellen, sofern diese nach dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nicht erbberechtigt sind hingegen Kinder, die nicht adoptiert wurden, und Stiefkinder. Sollten diese bei der Erbfolge berücksichtigt werden, muss eine entsprechende Erbfolge im Testament vereinbart werden.

Konkretes Beispiel:

Der Verstorbene hat keine hinterbliebene Ehefrau mehr, aber zwei Kinder und jeweils zwei Enkelkinder (insgesamt 4 Enkelkinder). Als er stirbt, lebt sein Vater noch, eines seiner Kinder und dessen Enkelkinder sowie die Enkelkinder eines verstorbenen Kindes. Da Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, erbt der Vater nicht. Die beiden Enkel treten an die Stelle des verstorbenen Kindes und werden somit zu Erben.

Sie benötigen einen Anwalt?
Finden Sie in unserem Anwaltsverzeichnis Ihren passenden Rechtsanwalt für erbrechtliche Angelegenheiten in Ihrer Nähe.
Anwalt-beauftragen.png

Beispiel zur gesetzlichen Erbfolge bei Erben der zweiten Ordnung

Hinterlässt der Erblasser jedoch keine Kinder oder Enkelkinder, sind die Eltern gemäß der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament erbberechtigt. Beide hinterbliebenen Eltern erben dann zu gleichen Teilen die Hälfte des Erbes. Sind die Eltern allerdings verstorben, sind die Geschwister des Erblassers Erben.

Konkretes Beispiel:

Der Erblasser hat weder Ehepartner noch Kinder und von seinen Eltern lebt nur noch die Mutter. Außerdem hat der Verstorbene einen Bruder und eine verstorbene Schwester, die ein Kind hat.

Beispiel zur gesetzlichen Erbfolge bei Erben der dritten Ordnung

Hinterlässt der Erblasser weder Kinder, Enkel, Urenkel noch Eltern, dann kommen die Erben der dritten Ordnung infrage. Dann erben die Großeltern des Verstorbenen, sofern diese nicht selbst verstorben sind. Andernfalls geht das Erbe an deren Nachkommen; das können Tanten und Onkel des Erblassers sowie deren Kinder sein, d.h. seine Cousinen und Cousins.

Konkretes Beispiel:

Dass Erben der dritten Ordnung das Erbe erhalten, kommt eher selten vor. Hat der Verstorbene aber weder Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, hinterbliebene Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen, geht die gesetzliche Erbfolge ohne Testament an die Erben der dritten Ordnung weiter. Sind auch keine Großeltern mehr vorhanden, dann geht das Erbe an Tanten und Onkel sowie Cousins und Cousinen. Der Verstorbene hat eine Tante, einen Onkel und einen Cousin von einer verstorbenen Tante.

Erbfolge ohne Testament bei Ehepartner

Bei der Erbfolge ohne Testament hat der Ehepartner nach der gesetzlichen Regelung einen Sonderstatus, sodass ihm immer ein Erbteil zusteht – unabhängig davon, ob es andere Erben gibt. Das Ehegattenerbrecht schränkt das Erbrecht anderer Angehöriger ein, denn der Ehepartner muss bei der Erbfolge ohne Testament berücksichtigt werden. Gleiches Recht gilt hier auch für einen eingetragenen Lebenspartner, der weitgehend dem Ehegatten gleichgestellt ist.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Ehegatten?

Wie ist die Erbfolge, wenn ein Ehepartner stirbt? Der überlebende Ehegatte des Verstorbenen ist neben Angehörigen der ersten Ordnung zu einem Viertel des Erbes berechtigt und gegenüber Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern mit der Hälfte des Erbes zu begünstigen. Der Ehegatte hat nach gesetzlicher Erbfolge:

  • Neben Erben der 1. Ordnung (Kinder) ein Viertel des Nachlasses.
  • Neben Erben der 2. Ordnung (Großeltern) die Hälfte des Nachlasses.
  • ein Recht auf den gesamten Nachlass, wenn keine Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung vorhanden sind.
Haben die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, dann erhöht sich der Erbanteil des Ehegatten um ein Viertel. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Ehepaar keinen Ehevertrag hat. Grundsätzlich ist die Höhe des Erbanteils abhängig vom Güterstand der Eheleute.

Was erbt der Ehepartner ohne Testament?

Nach der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament erhält der Ehepartner Hochzeitsgeschenke und Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus. Was letztendlich zum Hausrat zählt, ist auch davon abhängig, ob es Erben der zweiten Ordnung gibt. Erben auch Kinder, dann hat der Ehepartner bei der Erbfolge ohne Testament nur einen Anspruch auf die notwendigen Gegenstände aus dem Hausrat. Hierzu zählt die Einrichtung der Wohnung und Gegenstände des alltäglichen Bedarfs (z.B. Auto), aber nicht entbehrliche Luxusgegenstände. Wie viel der Ehepartner vom Vermögen erhält, ist abhängig vom Güterstand. Der Güterstand regelt letztendlich die Vermögensverhältnisse eines Ehepaars.

Wer erbt bei Verheirateten mit Kind?

Bei einem verstorbenen Verheirateten mit Kind erben die Nachkommen und sein Ehepartner den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Nur mit einem Testament besteht die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge ohne Testament zu ändern. Bei der Erbfolge ohne Testament erhalten sowohl die Nachkommen 50% als auch der Ehepartner 50% des Vermögens.

Hat Gütertrennung Einfluss auf Erbe?

Nicht nur die Gütertrennung, sondern auch die Zugewinngemeinschaft (Regelfall) und die Gütergemeinschaft haben einen Einfluss darauf, wie das Erbe ohne Testament aufgeteilt wird. Die Zugewinngemeinschaft ist als Güterstand meist der Regelfall. Bei Tod eines Ehepartners kann der überlebende Ehepartner die erbrechtliche oder die güterrechtliche Regelung wählen. Je nachdem wie die individuelle Lage ist, erhält er einen unterschiedlich hohen Erbanteil. Daher kann eine ausführliche Beratung beim Anwalt für Erbrecht sinnvoll sein, um den höchsten Erbanteil geltend zu machen.

Haben die Eheleute eine Gütergemeinschaft vereinbart, dann steht dem überlebenden Ehepartner die Hälfte des Nachlasses zu. Haben die Eheleute keine Kinder, dann erben die Eltern des Erblassers die Hälfte. Während der Ehe haben beide Ehepartner 50% des Vermögens. Nach dem Tod erhält der überlebende Partner zusätzlich 12,5% des Vermögens des Erblassers. Somit stehen ihm insgesamt 62,5 % zu. In einigen Fällen werden in einen Ehevertrag Vereinbarungen zu einer fortgesetzten Gütergemeinschaft getroffen, d.h. nach dem Tod wird das Vermögen nicht vererbt, sondern bleibt als gemeinschaftliches Vermögen des Ehegatten und den gemeinsamen Kindern erhalten.

Was erbt der Ehegatte bei Gütertrennung?

Der Ehepartner erhält ebenso viel wie die Kinder des Erblassers. Ist das Paar kinderlos, dann erhält der Ehepartner bei Erbfolge ohne Testament 50% des Nachlasses; bei zwei Kindern ca. 30% und bei mehr als 2 Kindern 25% des Nachlasses.

Haben Geschwister Anspruch auf Erbe?

Selbstverständlich haben auch Geschwister einen Anspruch auf Erbe, sofern der Verstorbene keine Erben der ersten Ordnung mehr hat. Sollte der Ehepartner verstorben sein und der Erblasser weder Kinder noch Eltern haben, kann es passieren, dass die Geschwister des Erblassers einen Anspruch auf das Erbe haben. Grundsätzlich gilt, dass zunächst Kinder, Enkelkinder und Ehepartner erben und dann Eltern und Geschwister. Hat ein Verstorbener demnach keinen Ehepartner und keine Kinder mehr, aber Enkelkinder, dann sind sie als Erben der ersten Ordnung erbberechtigt.

Wie ist das Erbrecht für Geschwistern untereinander geregelt?

Laut Erbrecht kommen Geschwister untereinander dann als Erben in Frage, wenn der Verstorbene keine Erben der ersten Ordnung mehr hat und auch mindestens ein Elternteil nicht mehr am Leben ist. Sind hingegen beide Elternteile noch am Leben, werden die Geschwister und deren Nachkommen von der Erbfolge ohne Testament ausgeschlossen. Ist jedoch ein Elternteil verstorben, dann treten dessen Nachkommen zu gleichen Teilen an seine Stelle. Sind beide Elternteile verstorben, dann erben die Geschwister des Erblassers zu gleichen Teilen. Die Geschwister eines Verstorbenen erben, wenn

  • der Erblasser keinen Ehepartner und keine Kinder hinterlässt
  • mindestens ein Elternteil verstorben ist
  • beide Elternteile verstorben sind

Haben adoptierte Kinder einen Anspruch bei der Erbfolge ohne Testament?

Durch eine Adoption werden das adoptierte minderjährige Kind und das Elternteil rechtlich miteinander verwandt. Somit wird auch ein adoptiertes Kind zum Erben der ersten Ordnung. Nach der Adoption steht das Kind nicht mehr mit den bisherigen Verwandten im Verwandtschaftsverhältnis. Ebenso ist das adoptierte Kind nicht mehr gegenüber den leiblichen Eltern erbberechtigt. Anders sieht es allerdings bei volljährigen adoptierten Kindern aus, denn durch die Adoption erlischt die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern nicht. Demnach kann ein adoptiertes Kind sogar Erbe von bis zu vier Erbteilen sein: Der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern.

Wer regelt den Nachlass ohne Testament?

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen alle Formalitäten reibungslos erledigt werden. Hierbei kann man schnell den Überblick verlieren. Für alle Fragen rund um das Erbrecht und die Nachlassverteilung ist das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht verantwortlich. Nach Eintritt des Todes muss der Arzt einen Totenschein ausstellen. Das Standesamt ist hingegen zuständig für die Sterbeurkunde. Gemäß Rechtsprechung muss das Standesamt am nächsten Werktag nach dem Todestag verständigt werden.

Angehörige sind dazu verpflichtet, ein Testament oder einen Erbvertrag unverzüglich beim Nachlassgericht zu melden. Ebenso sind alle Schriftstücke, die einen letzten Willen darstellen können, aber aufgrund von Unvollständigkeit nicht als letztwillige Verfügung gültig sind, widerrufen oder beschädigt wurden, abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Im Anschluss daran eröffnet das Nachlassgericht das Testament und sendet den rechtmäßigen Erben ein Protokoll und eine Kopie der Dokumente zu.

Wann erbt der Fiskus?

Sind keine Erben vorhanden oder hat der Erblasser kein Testament hinterlassen oder haben die Erben die Erbschaft aufgrund von Überschuldung ausgeschlagen, dann erbt das Bundesland, in welchem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Hat der Erblasser vor seinem Tod im Ausland gelebt oder ist kein Wohnsitz feststellbar, dann erbt der Bund. Allerdings haftet der Staat nur beschränkt für Nachlassschulden.

Erbfolge ohne Testament – diese Aussagen stimmen nicht!

  • Die emotionale Beziehung der Angehörigen zum Erblasser ist wichtig. Dies ist falsch, denn es geht lediglich um das Verwandtschaftsverhältnis der Angehörigen zum Erblasser.
  • Der Ehepartner erbt das gesamte Vermögen. Nein, denn die Erbfolge ohne Testament betrachtet den Ehepartner separat, sodass auch andere Erben der ersten Ordnung einen Anteil erhalten.
  • Ein Testament ist aufgrund der gesetzlichen Erbfolge nicht mehr nötig. Falsch, denn wer seinen Nachlass nicht nach den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchte, muss ein Testament aufsetzen.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge mit Testament?

Prinzipiell geht das Testament der gesetzlichen Erbfolge vor und nur wenn der Erblasser im Testament nicht sein ganzes Vermögen verteilt hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Gemäß deutschem Erbrecht wird das Erbe einer Person nach seiner letztwilligen Verfügung – demnach seinem Testament – verteilt. Nur wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei geht die gewillkürte Erbfolge der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament vor. Solange also ein rechtskräftiges Testament vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge irrelevant. Für ausführliche Informationen zur Erbfolge mit Testament lesen Sie bitte unseren Leitartikel zum Thema „Erbfolge mit Testament“.

Wie kann ein Anwalt bei der Erbfolge ohne Testament helfen ?

Auch wenn man als Erblasser kein Testament oder Erbvertrag aufsetzen möchte um den eigenen Nachlass zu regeln, kann es sehr sinnvoll sein, die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht zu suchen, um sich über Regelungen der gesetzlichen Erbfolge im individuellen Fall zu informieren. Dabei kann ein Anwalt für Erbrecht den zukünftigen Erblasser darüber aufklären, welche Erbrechte Ehepartner, Kinder oder auch weitere Verwandte haben und wie im Todesfall das Erbe dann in einer Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden muss.

Ferner wird er den Erblasser auch darüber aufklären, inwiefern der Güterstand einer Ehe Einfluss auf die Erbfolge hat. Zusätzlich wird ein Anwalt für Erbrecht seinen Mandanten auch darüber informieren, wie im Todesfall das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben ermittelt und welche Prozesse dann zur Abwicklung des Erbes angestoßen werden. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zur Erbfolge ohne Testament.

Anwalt-beauftragen.png
Fragen zum Thema Erbfolge ohne Testament?
Unsere Anwälte für Erbrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um die Erbfolge ohne Testament und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Erbfolge ohne Testament

Geht es um eine Erbschaft, dann muss sich die Erbengemeinschaft an das Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht ist für alle Belange und Fragen rund um das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge ohne Testament zuständig.
Picture of Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema: Erbfolge ohne Testament
Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
WhatsApp
Email

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Erbrecht in unserer Anwaltssuche finden
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Erbrecht in unserer Anwaltssuche finden