Ab Kenntnis über die Erbschaft muss bis zur Auseinandersetzung der Nachlass mit allen Verbindlichkeiten geprüft werden. Erst dann kann der Nachlass von der Erbengemeinschaft verwaltet werden. Innerhalb dieser Zeit müssen Verbindlichkeiten gezahlt werden und sichergestellt werden, dass Nachlassgegenstände nicht ihren Wert verlieren. Dies ist einerseits wegen der Gläubiger und andererseits wegen der anderen Miterben notwendig. Insbesondere Immobilien müssen in Schuss gehalten und verwaltet werden, um ihren Wert zu erhalten.
Die Rechtsprechung hat diesbezüglich auch Sicherheiten eingebaut, um zu verhindern, dass ein einzelner Miterbe die Erbengemeinschaft blockiert und die Verwaltung komplizierter gestaltet. Wie wird der Nachlass in der Erbengemeinschaft verwaltet? Zur regelmäßigen Verwaltung gehören Maßnahmen, welche die Beschaffenheit des Nachlasses insgesamt nicht erheblich verändern und im Interesse der Miterben sind. Bei Frage danach, wie der Nachlass in der Erbengemeinschaft verwaltet wird, sind demnach alle Maßnahmen relevant, die als natürlich für eine Erbengemeinschaft gelten.
Hierbei hat jeder Miterbe eine Mitwirkungspflicht und muss sich bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses beteiligen. Übernimmt lediglich ein Miterbe notwendige Verwaltungsmaßnahmen, dann werden ihm die entstandenen Aufwendungen ersetzt.