Erbe ausschlagen
Im Grunde genommen kann der Erblasser jede Person als Erbe einsetzen. Ob man das Erbe als Begünstigter letztendlich antritt, ist einem selbst überlassen. Der Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Erbt man Schulden, dann kann man die Erbschaft beim Amtsgericht ausschlagen. Ebenso sprechen innerfamiliäre Konflikte dafür, eine Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft beim Nachlassgericht eingehen. Ferner muss die Erklärung notariell beglaubigt werden, sofern sie nicht direkt bei Gericht in der notwendigen Form erklärt wird.
Erbfolge mit Testament und Pflichtteil
Im Hinblick auf den Pflichtteil ist die Erbfolge mit Testament nochmals wichtig, da sich trotz eines vorliegenden rechtskräftigen Testaments die gesetzliche Erbfolge beim Pflichtteil durchsetzt. Wann gilt die gesetzliche Erbfolge für den Pflichtteil? Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass Abkömmlinge und Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen. Diesen Personen steht im Falle der Enterbung ein sogenannter Pflichtteil trotz Erbfolge mit Testament zu. Gleiches gilt für die Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Wie regelt das Erbrecht den Pflichtteil?
Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den Angerhörigen der ersten Ordnung – vor allem Kindern und dem Ehepartner – eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers. Gemäß Erbrecht ist der Pflichtteil unabhängig von der Erbfolge mit Testament. Somit wird die Testierfreiheit eingeschränkt. Zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören, Kinder, adoptierte Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Entfernte Abkömmlinge (Enkel, Urenkel) und die Eltern des Erblassers sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn kein Abkömmling den Pflichtteil verlangt.
Haben Geschwister Anspruch auf Pflichtteil?
Obwohl einige Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, damit sie nicht vollständig enterbt werden können, haben Geschwister keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?
Wie hoch der gesetzliche Pflichtteil ist, ist abhängig von der Erbmasse und der gesetzlichen Erbquote. Demzufolge ist es wichtig, dass sich Erben einen Überblick über ihre Ansprüche verschaffen. Nur so kann man den gesetzlichen Erbteil richtig berechnen. Nachdem man die Höhe des gesetzlichen Erbteils berechnet hat, kann man den Pflichtteil ermitteln. Die Pflichtteilshöhe beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen bei der Berechnung des Pflichtteils alle anderen enterbten Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt werden.