Damit Enkel einen Pflichtteil vom Erbe erhalten, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss eine Pflichtteilsberechtigung vorliegen, d.h. nahe Angehörige des Erblassers müssen zunächst den Pflichtteil verlangen können.
Abkömmlinge des Erblassers sind Kinder, Enkel und Urenkel, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eheliche, uneheliche oder adoptierte Kinder handelt. Trotz eines gültigen Anspruchs können Enkel den Pflichtteilsanspruch aber nur durchsetzen, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind.
Hat der Erblasser Kinder, die noch am Leben sind, haben die Enkel kein Pflichtteil-Erbe in Aussicht. Nur wenn das Kind des Erblassers (das Elternteil der Enkel) verstorben ist, erhalten die Enkel ein Pflichtteil-Erbe. Der Pflichtteil für Enkel beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.