Besteht Anspruch auf einen Pflichtteil für Geschwister?
Einen Anspruch auf einen Pflichtteil für Geschwister gibt es laut Erbrecht nicht. Sie können nur im Testament als Erben ernannt werden oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge Erben werden. Da sie nicht zu den nächsten Abkömmlingen des Erblassers zählen, haben sie keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind sie im Testament enterbt worden, haben sie keine Möglichkeit einen Teil des Erbes von ihrem Bruder oder ihrer Schwester zu erhalten. Die Geschwister des Erblassers haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Spricht man vom Pflichtteil für Geschwister, dann ist lediglich der Pflichtteil für die Kinder des Erblassers gemeint, die letztendlich auch Geschwister sind.
Können Geschwister Erben sein, wenn ein Testament vorliegt?
Wenn ein Testament vor, sind Geschwister dann Erben, wenn sie explizit als Erben im Testament oder Erbvertrag benannt sind. Hat der Erblasser jedoch die Geschwister im Testament enterbt, besteht für sie keine Möglichkeit, einen Anteil des Erbes zu erhalten. Oftmals wird die gesetzliche Erbfolge mit dem Pflichtteil durcheinandergebracht, dabei haben Geschwister grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Obschon sie unter Umständen bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden, gibt es keinen Pflichtteil für Geschwister, wenn beide Eltern verstorben sind. Dieser Aspekt ist nur im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge relevant. In diesem Zusammenhang ist es auch unwichtig, ob es sich um ein normales Testament oder ein Berliner Testament handelt: Einen Pflichtteil für Geschwister trotz Berliner Testament gibt es nicht. Jedoch werden in einem Berliner Testament meist die Kinder des Erblassers enterbt, um den Ehepartner als Alleinerben einzusetzen.
Handelt es sich demnach um die Kinder des Erblassers, die untereinander auch Geschwister sind, dann haben die Kinder/Geschwister einen Pflichtteil trotz Berliner Testament und können diesen einfordern. Fordern die Kinder/Geschwister den Pflichtteil ein, muss der Ehepartner den Pflichtteil für die Geschwister auszahlen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, muss man den Pflichtteil einklagen. Die Berechnung des Pflichtteils für die Geschwister ergibt sich dabei aus der Anzahl der Geschwister.
Kann ich meine Geschwister enterben?
Dem Erblasser steht es frei seine Erben zu wählen oder Angehörige zu enterben. Demnach kann er auch seine eigenen Geschwister vollständig enterben und ihnen steht dabei kein Pflichtteil für Geschwister zu. Trotz Enterbung können die Geschwister über die Fernwirkung des Testaments unter Umständen einen Teil des Erbes erhalten. Wurden die Eltern im Testament als Erben genannt oder können sie den Pflichtteil einfordern, so muss der Erblasser damit rechnen, dass die Eltern das Vermögen an die Geschwister weiterreichen.
Somit können Geschwister trotz Enterbung dennoch einen Teil des Nachlasses erben. Möchte der Erblasser also seine Geschwister enterben, muss er im Testament eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft bestimmen. Trotzdem ist nicht völlig ausgeschlossen, dass das Erbe über die Eltern als Bargeld an die Geschwister weitergereicht wird.