Wenn ein Testament vor, sind Geschwister dann Erben, wenn sie explizit als Erben im Testament oder Erbvertrag benannt sind. Hat der Erblasser jedoch die Geschwister im Testament enterbt, besteht für sie keine Möglichkeit, einen Anteil des Erbes zu erhalten.
Oftmals wird die gesetzliche Erbfolge mit dem Pflichtteil durcheinandergebracht, dabei haben Geschwister grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Obschon sie unter Umständen bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden, gibt es keinen Pflichtteil für Geschwister, wenn beide Eltern verstorben sind. Dieser Aspekt ist nur im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge relevant.
In diesem Zusammenhang ist es auch unwichtig, ob es sich um ein normales Testament oder ein Berliner Testament handelt: Einen Pflichtteil für Geschwister trotz Berliner Testament gibt es nicht.
Jedoch werden in einem Berliner Testament meist die Kinder des Erblassers enterbt, um den Ehepartner als Alleinerben einzusetzen.
Handelt es sich demnach um die Kinder des Erblassers, die untereinander auch Geschwister sind, dann haben die Kinder/Geschwister einen Pflichtteil trotz Berliner Testament und können diesen einfordern.
Fordern die Kinder/Geschwister den Pflichtteil ein, muss der Ehepartner den Pflichtteil für die Geschwister auszahlen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, muss man den Pflichtteil einklagen.
Die Berechnung des Pflichtteils für die Geschwister ergibt sich dabei aus der Anzahl der Geschwister.