Bis wann muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?
Nicht immer weigert sich der Erbe, den Pflichtteil auszuzahlen, sodass eine Auszahlung relativ zügig erfolgt. Wenn man den Erben schriftlich dazu auffordert, den Pflichtteil auszuzahlen, kann man ihm eine realistische Frist setzen. Stellt sich der Erbe aber stur, kann es manchmal Jahre dauern, bis die Ansprüche eingeklagt und der Pflichtteil ausgezahlt ist.
In besonders schwierigen Fällen kann es sogar mehrere Monate dauern, bis der Pflichtteilsberechtigte eine Auskunft vom Erbe erhält. Bis wann der Pflichtteil ausgezahlt werden muss, ist demnach schwer zu beantworten, da es auf die Kooperation des Erben ankommt. Wird der Pflichtteilsanspruch jedoch gerichtlich durchgesetzt, ordnet das Nachlassgericht die Auszahlung an und der Schuldner muss sich den gerichtlichen Anordnungen fügen.
Pflichtteil einfordern trotz Testament
Im Grunde genommen kann man den Pflichtteil trotz Testament einfordern; faktisch muss sogar eine Enterbung im Testament stattgefunden haben, um einen Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können. Der Pflichtteilsberechtigte hat nur dann einen Anspruch, wenn er einen zu geringen Erbteil erhalten hat oder enterbt wurde. Da ein Pflichtteilsberechtigter nach der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament auch ein gesetzlicher Erbe ist, kann die Enterbung nur im Rahmen eines Testaments erfolgen. Demnach kann man den Pflichtteil trotz Testament einfordern.
Einforderung trotz Berliner Testament
Ob Kinder im Rahmen eines Berliner Testaments enterbt werden oder letztendlich ein anderes Testament aufgesetzt wird, um einen Pflichtteilsberechtigten zu enterben, spielt keine Rolle. Man kann sowohl bei einem normalen Testament als auch bei einem Berliner Testament den Pflichtteil einfordern, sofern man in diesem Testament enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil versehen wurde.
Wie lange kann man Erbe einfordern?
Prinzipiell unterliegt der Anspruch auf den Pflichtteil der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit sollte der Pflichtteilsberechtigte sein Erbe einfordern. Nach Ablauf dieser Frist hat er keine Ansprüche mehr auf den Pflichtteil. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem der nicht berücksichtigte Pflichtteilsberechtigte Kenntnis über den Todesfall des Erblassers sowie über die Enterbung oder den zu geringen Erbteil hatte.
Pflichtteil einfordern – Frist
Wer den Pflichtteil einfordern möchte, muss unbedingt die Frist beachten. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählt die Kenntnis über den Todesfall des Erblassers und die Kenntnis über die Enterbung oder den Erhalt eines zu geringen Erbteils. Die Frist, um den Pflichtteil einzufordern unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ferner besteht eine maximale dreißigjährige Frist, um den Pflichtteil einzufordern bzw. zur Geltendmachung des Anspruchs.