Die Verjährung des Pflichtteilanspruchs kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Beispielsweise kann es passieren, dass der Pflichtteilsberechtigte nichts von seinen Ansprüchen wusste, sodass letztendlich die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche verstreicht.
Andererseits können aber auch die Erben bzw. die Erbengemeinschaft für die Verjährung verantwortlich sein, indem sie dem Pflichtteilsberechtigten das Leben schwer machen und die Auskunft sowie die Auszahlung des Pflichtteils verweigern.
Insbesondere letztere Vorgehensweise ist eine beliebte Strategie, um der pflichtteilsberechtigten Person die Geltendmachung der Ansprüche so unangenehm wie möglich zu gestalten.
Wenn die Erben einen Pflichtteilsberechtigten unnötig hinhalten, ist die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll, um den Prozess zu beschleunigen und den Forderungen einen gewissen Nachdruck zu verleihen.
Meist verweigern die Erben die Auskunft über den Bestand und die Wertigkeit des Nachlasses, was einer Berechnung des Pflichtteils im Wege steht. Ohne die Höhe des Nachlasses kann der Pflichtteil nicht berechnet werden.
Der Pflichtteilsberechtigte hat allerdings ein Recht auf Auskunft und kann von den Erben auch eine eidesstattliche Versicherung für die vollständige und wahrheitsgemäße Erstellung des Nachlassverzeichnisses fordern. Verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten, um die Verjährung Ihres Pflichtteilspruchs zu vermeiden.