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Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen – Wie setzt man seine Ansprüche durch?

Für die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist der Pflichtteilsberechtigte selbst verantwortlich und muss aktiv werden.  Ob sich der Berechtigte um die Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche kümmern möchte oder nicht, ist ihm selbst überlassen. Allerdings ist hierbei auch die Verjährungsfrist für den Pflichtteil zu berücksichtigen. Kann man den Pflichtteil trotz Testament einfordern? Ab wann muss man den Pflichtteil einklagen und wie kann ich meinen Pflichtteil einklagen? Wie hoch ist der Pflichtteil?

Inhaltsverzeichnis

Wann ist eine Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen möglich?

Der Pflichtteilsanspruch ist sofort nach dem Tod des Erblassers fällig. Wer kann Pflichtteilsansprüche durchsetzen? Pflichtteilsansprüche bestehen immer dann, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person im Rahmen eines Testaments enterbt wurde oder der Erbteil geringer als der gesetzliche Pflichtteil ist.

Hat der Erblasser ein Testament aufgesetzt, wird die gesetzliche Erbfolge verändert und der Erblasser bestimmt nach freiem Willen, wer einen Anteil seines Nachlasses erhält. Allerdings ist seine Testierfreiheit in gewissen Maßen eingeschränkt, da seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) und sein Ehepartner einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.

Darüber hinaus können auch Eltern pflichtteilsberechtigt sein. Zu beachten ist auch, dass nicht jede pflichtteilsberechtigte Person gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Hat der Erblasser Kinder, dann sind die Enkel zwar pflichtteilsberechtigt, haben aber keinen Anspruch und können demnach auch keine Pflichtteilsansprüche durchsetzen. Sind allerdings die Eltern der Enkel (die Kinder des Erblassers) verstorben, dann besteht Anspruch auf den Pflichtteil für die Enkel.

Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern

Prinzipiell besteht erst nach dem Tod des Erblassers im Erbfall ein Anspruch auf den Pflichtteil, allerdings muss der Pflichtteilsberechtigte nicht bis dahin warten. Den Pflichtteil kann man bereits zu Lebzeiten einfordern, allerdings muss der Erblasser damit einverstanden sein. Wer zu Lebzeiten den Pflichtteil einfordern möchte, muss einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben und erhält hierfür eine Abfindungszahlung. Der Verzicht gewährleistet, dass er im Erbfall keine Pflichtteilsansprüche durchsetzen wird. Die Abfindungszahlung kann individuell zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten vereinbart werden, sollte aber ungefähr dem künftig zu erwartenden Pflichtteil entsprechen, um keine finanziellen Nachteile für den Erben zu haben.

Allerdings kann in einigen Fällen auch eine niedrigere Abfindungszahlung für den Pflichtteilsberechtigten sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn damit zu rechnen ist, dass die anderen Erben im späteren Erbfall die Auszahlung des Pflichtteils verweigern. Dann kann es passieren, dass der Pflichtteilsberechtigte mit langwierigen Klageverfahren rechnen muss und fährt eventuell mit einer etwas geringeren Abfindungszahlung besser. Ob er den Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern sollte, muss der Pflichtteilsberechtigte im jeweiligen Einzelfall für sich selbst entscheiden. Jedoch kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein, um einen genauen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten. Kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Spezialisten für Erbrecht.

Pflichtteilsanspruch durch Erbausschlagung

Sie sind Erbe, allerdings ist der Erbteil sehr gering und liegt unter dem Wert des gesetzlichen Pflichtteils? Dann sollten Sie das Erbe ausschlagen und ihren Pflichtteil durchsetzen. Dies kann auch passieren, wenn ein Nacherbe oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde oder Sie als Erbe mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert wurden. Dann sollten Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen, um ein höheres Erbe zu erhalten. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann prüfen, ob die Belastung beseitigt werden kann. Hier sollten Sie schnell reagieren, denn die Frist beträgt nur 6 Wochen.

Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob sich eine Erbausschlagung lohnt, wenn man lediglich ein Vermächtnis erhalten hat. Schlägt man dieses aus, kann man Pflichtteilsansprüche durchsetzen. Möglicherweise kann man sogar ohne eine Ausschlagung Ansprüche geltend machen. Dies sollte ein Experte für Erbrecht genau prüfen.

Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen nach Enterbung

Trotz Testament kann man den Pflichtteil einfordern, insbesondere dann, wenn eine Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgte. Wurde ein pflichtteilberechtigter Angehöriger enterbt, kann er den Pflichtteil durchsetzen. Nicht immer sind Testamente formwirksam, daher sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um Ihre Situation genauer zu untersuchen. Gegebenenfalls kann der Experte das Testament für Sie anfechten und somit nicht nur Ihren Pflichtteil durchsetzen, sondern dafür sorgen, dass Sie ihren gesetzlichen Erbteil erhalten. Den Pflichtteil trotz Testament einfordern, geht auch dann, wenn man in einem Testament als Erbe genannt wird. In diesem Fall ist wieder zu prüfen, ob eine Erbausschlagung vorteilhaft ist, um höhere Pflichtteilsansprüche durchsetzen zu können.

Wie kann der Berechtigte die Durchsetzung seiner Ansprüche bewirken?

Zunächst einmal muss sich der Pflichtteilsberechtigte an die Miterben wenden, um Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erhalten. Erteilen die Erben ihm die Auskunft, dann kann er seinen Pflichtteil berechnen lassen und die Auszahlung von der Erbengemeinschaft verlangen. Der Pflichtteilsberechtigte ist berechtigt bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses persönlich dabei zu sein, wobei ihm mehrere Terminvorschläge zu unterbreiten sind. Dabei muss er genügend Zeit zur Verfügung gestellt bekommen, um sich darauf einzustellen.

Dies ist insbesondere deswegen ratsam, weil es nicht immer so einfach ist, die Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erhalten, da die Erben diese verwehren. Weigert sich der Erbe bzw. die Erben den Pflichtteil auszuzahlen, dann muss der Pflichtteilsberechtigte gerichtlich seine Pflichtteilsansprüche durchsetzen. Besteht keine Verhandlungsmöglichkeit zwischen den Erben, dann muss man den Pflichtteil einklagen. Hierfür sollte man auf jeden Fall einen Anwalt für Erbrecht beauftragen, der die Ansprüche des Erben prüft und letztlich durchsetzt. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn man Auskunft über die Höhe des Nachlasses erhalten hat, denn meist ist das Nachlassverzeichnis nicht vollständig. Ein Anwalt kann prüfen, ob alle Vermögenswerte aufgelistet sind oder nicht.

Pflichtteil einklagen – Wie kann ich meinen Pflichtteil einklagen?

Verwehrt der Erbe die Auskunft, kann der Pflichtteilsberechtigte vor einem Zivilgericht eine Stufenklage einreichen. Die erste Stufe dient für eine Klage der Auskunftserteilung durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses. Im Rahmen der zweiten Stufe kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der/die Erben die Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses eidesstattlich versichern. Beim Einklagen des Pflichtteils ist aber zu beachten, dass man den Pflichtteil einklagen muss bevor die Frist nach 3 Jahren verjährt ist. Danach erlöschen die Pflichtteilsansprüche.

Möchten Sie den Pflichtteil einklagen, dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Erbrecht beauftragen. Die dritte Stufe des Prozesses dient der Durchsetzung des konkreten Zahlungsanspruchs. Zwischen der ersten und dritten Stufe können manchmal Jahre vergehen, sofern sich der Erbe weigert, zu kooperieren.

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Pflichtteil einfordern – Frist

Die Frist den Pflichtteil einfordern zu können, endet mit der Verjährung. Die Frist zum Einfordern des Pflichtteils beginnt erst mit Ende des Kalenderjahrs, in welchem der Erbfall auftrat und der Pflichtteilsberechtigte davon Kenntnis erlangte. Insgesamt hat der Pflichtteilsberechtigte dann 3 Jahre Zeit, um seine Ansprüche geltend zu machen. Ab Kenntnis über die Ansprüche muss man den Pflichtteil einfordern bevor die Frist abgelaufen ist; hierfür muss entweder eine Klage bei Gericht eingereicht werden oder eine Erklärung seitens des Erben vorhanden sein, dass der Pflichtteilsanspruch anerkannt wird. Die maximale Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre, sofern der Pflichtteilsberechtigte keine Kenntnis vom Erbfall und seinem Pflichtteilsanspruch hatte. Ab Kenntnisnahme beginnt die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen.

Beispiel:
Erfährt ein Pflichtteilsberechtigter erst im Jahr 2019 und damit 25 Jahre nachdem der Erblasser verstorben ist von dessen Tod und seiner Enterbung, so stellt der 31.12.2019 den Fristbeginn der Verjährung dar. Für den Pflichtteilsberechtigten ist demzufolge am 01. Januar 2023 die endgültige Verjährung für das Einfordern des Pflichtteils eingetreten.

Erbe Pflichtteil auszahlen – Wer zahlt den Pflichtteil aus?

Weder das Nachlassgericht noch der Testamentsvollstrecker muss den Pflichtteil des Erbes auszahlen. Sie sind beide nicht dafür verantwortlich und demnach auch nicht der Ansprechpartner für das Auszahlen des Pflichtteil-Erbes. Der Pflichtteilsanspruch kann nur gegenüber den Erben geltend gemacht werden, daher muss sich der Pflichtteilsberechtigte an jene wenden, um das Pflichtteil-Erbe auszahlen zu lassen. Wer zahlt den Pflichtteil aus? Die Erben sind gemäß Gesetz verpflichtet, den Pflichtteil des Erbes auszuzahlen, doch nicht immer kommen sie ihrer Verpflichtung nach. Nicht inbegriffen sind Vermächtnisnehmer und im Testament durch Auflagen begünstigte Personen. Schuldner sind demnach immer die Erben.

Pflichtteil durchsetzen – Ihre Ansprüche im Überblick

Gemäß Erbrecht hat der Pflichtteilsberechtigte drei wesentliche Ansprüche bei der Durchsetzung des Pflichtteils:

  • Anspruch auf Auskunft über den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten vorgenommenen Schenkungen.
  • Anspruch auf Berechnung der Vermögenswerte der einzelnen Nachlassgegenstände.
  • Zahlungsanspruch und Auszahlung des Pflichtteils auf Basis der erhaltenen Auskünfte und Wertprüfungen.

Die Auskunftsansprüche sind wichtig, um sich einen Überblick über die Höhe des Nachlasses zu verschaffen und um zu sehen, welche Werte zu Lebzeiten verschenkt wurden. Die Erben müssen dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft erteilen. Ein Rechtsanwalt kann anhand dieser Werte den Wert des pflichtteilsrelevanten Nachlasses ermitteln und prüfen, ob das Nachlassverzeichnis korrekt und vollständig ist. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die verschenkten Vermögenswerte, welche den Erbteil schmälern. Vor allem bei der Immobilienübertragung sollten vertraglich vereinbarte Gegenleistungen geprüft werden, denn auch bei einer teilentgeltlichen Übertragung gilt der Ergänzungsanspruch. Ferner haben Sie als Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf Wertermittlung, um den Wert von Kunstgegenständen, Schmuck, Immobilien, Unternehmen oder Gesellschaftsteilen im Nachlass mithilfe eines Gutachters schätzen zu lassen.

Der tatsächliche Zahlungsanspruch ist der letzte Schritt für die Durchsetzung des Pflichtteils. Durch die ermittelten Nachlasswerte wird die Höhe des Pflichtteils berechnet und muss anschließend von den Erben ausgezahlt werden. Haben Sie Geschenke zu Lebezeiten des Erblassers erhalten, dann werden diese Zuwendungen vom Pflichtteil abgezogen.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen helfen?

Da ein Pflichtteilsberechtigter für die Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche selbst verantwortlich ist, kann es sehr sinnvoll sein, in dieser Angelegenheit einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, besonders, wenn es in der Erbengemeinschaft sowieso schon zu Streitigkeiten kommt. Dabei ist dies besonders dann wichtig, wenn die Erben sich weigern, Auskunft über den Nachlass zu geben und den Pflichtteil auszuzahlen, denn dann muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil einklagen. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht ein wichtiger Partner sein, der sowohl eine Klage vorbereiten kann als auch seinen Mandanten vor Gericht vertreten kann. Außerdem steht ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch zur Seite, wenn zunächst der Auskunftsanspruch durchgesetzt werden muss, um eine genaue Berechnung des Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen. 

Ferner steht ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch zur Verfügung, wenn grundsätzlich die Gültigkeit eines Testamentes in Frage gestellt werden muss und kann die Gegebenheit genauer untersuchen. In manchen Fällen kommt hierbei eine Testamentsanfechtung in Frage, bei der der Pflichtteilsberechtigte dann evtl. sogar nicht nur Anspruch auf einen Pflichtteil, sondern ggf. auf seinen gesetzlichen Erbteil hat. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

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FAQ: Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Der Pflichtteil muss von den Erben oder der Erbengemeinschaft eingefordert werden. Die Frist, um den Pflichtteil einfordern zu können, beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Todes- und Enterbungsfalls; maximal aber 30 Jahre für die Geltendmachung der Ansprüche.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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