Was ist die Berechnungsbasis für den Pflichtteilsergänzungsanspruch von Geschwistern?
Wenn das Haus schon zu Lebzeiten verschenkt wurde, wird der Wert einer Immobilie berechnet nach:
- dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung
- vermindert um ein allenfalls vorbehaltenes Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht
- aufgewertet um die Inflation
Diese Wertbasis wird dann nach dem Abschmelzungsmodell der 10 – Jahresfrist zugrunde gelegt um die Pflichtteilsergänzungsansprüche der Geschwister zu ermitteln.
Wie wird eine Schenkung eines Hauses an z. B. einen Schwiegersohn behandelt?
Generell begründen nur Schenkungen an ein Kind einen Pflichtteilsanspruch der anderen Kinder. Dabei verjähren Schenkungen an den Ehepartner eines Kindes pflichtteilsrechtlich schon nach 2 Jahren. Für den Fall also, dass der Schenkende nach der Schenkung noch noch 2 Jahre und 1 Tag lebt, erhalten die Kinder gar nichts mehr vom Hauswert. Jedoch darf hierbei nicht in einem Schenkungsvertrag vereinbart werden, dass nur das eigene Kind über das Haus verfügen darf, da dies dann eine Umgehung der Bestimmung bedeuten würde, die anfechtbar wäre.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Haus erben und Geschwister auszahlen helfen ?
Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann sowohl eine Erbengemeinschaft beraten, die eine Immobilie im Erbe auseinandersetzen muss als auch einen einzelnen Erben eines Hauses, der die Pflichtteile an seine Geschwister auszahlen muss. Natürlich steht ein Anwalt auch enterbten, pflichtteilsberechtigten Kindern zur Seite, die ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen. Dabei wird er die individuelle Situation eingehend analysieren und die rechtliche Lage klären.
Ferner kann er auch in Erbengemeinschaften als Vermittler zum Einsatz kommen, um eine einvernehmliche Lösung für eine Immobilie im Erbe zu finden. Zusätzlich kann ein Anwalt für Erbrecht für Betroffene natürlich auch Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche ausrechnen und diese auch gerichtlich durchsetzen, sofern dies notwendig sein sollte. Außerdem wird er im Vorfeld einer Erbschaft oder Schenkung natürlich auch einen Erblasser beraten, wie er eine Vererbung eines Hauses an eines seiner Kinder oder eine entsprechende Schenkung optimal gestalten kann. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Haus erben und Geschwister auszahlen.