Schenkungsvertrag Auto – was gibt es zu beachten?
Auch ein Auto kann mit Schenkungsvertrag den Eigentümer und / oder Besitzer wechseln. Es gelten die üblichen Freibeträge. Der Freibetrag von 20.000 Euro bei Schenkungen an Freunde kann schnell überschritten sein. Deshalb ist auch hier Vorsicht geboten. Um zu ermitteln, ob Schenkungssteuer anfällt, wird ein Wertgutachten verlangt.
- Gebrauchtes Auto = Wertermittlung durch Gutachter
- Neues Auto = Neuwert ist der Schenkungswert
Wieviel Freibetrag es gibt, hängt von der Stellung zwischen Schenker und Beschenktem ab.
Der Schenkungsvertrag über ein Auto sollte klären:
- Identität Schenker (Name und Anschrift)
- Identität Beschenkter (Name und Anschrift)
- Fahrzeugbestimmung evtl. mit Nummer (Schenkungsobjekt)
- Wertschätzung ggf. Gutachterlich
Wie viel darf steuerfrei geschenkt werden?
Tatsächlich sieht es der Gesetzgeber vor, dass ein gewisser Freibetrag verschenkt werden darf, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Wie hoch der Freibetrag ist, hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Schenker zum Beschenkten steht. Wenn Sie also Schenker sind, dann gelten für folgende Personengruppen die genannten Freibeträge:
Beschenkter | Freibetrag | Steuerklasse |
Ehepartner | 500.000 Euro | 1 |
Kinder | 400.000 Euro | 1 |
Enkelkinder | 200.000 Euro | 1 |
Eltern / Großeltern | 100.000 Euro | 1 |
Geschwister | 20.000 Euro | 2 |
Freunde / nicht Verwandte | 20.000 Euro | 3 |
Viele Menschen verkennen im ersten Moment, dass bei einer Schenkung von hochwertigen Gütern schnell auch Kosten anfallen. Lassen Sie eingehend prüfen, wie Sie die Freibeträge optimal ausnutzen können.
Besonderheiten der Schenkungsfreibeträge
Das Besondere ist, dass eine Schenkung alle 10 Jahre vollzogen werden kann. Der Freibetrag ist 10 Jahre nach vergangener Schenkung wieder abrufbar. Wenn Sie also 60 Jahre alt wären und Ihrem Sohn 400.000 Euro schenken, dann fällt keine Schenkungssteuer an (s. Freibetrag). 10 Jahre später: Sie sind nun 70 Jahre alt und Schenken Ihrem Sohn erneut 400.000 Euro. Insgesamt wurden nun also bereits 800.000 Euro geschenkt. Trotzdem fällt keine Schenkungssteuer an, da der Freibetrag alle 10 Jahre genutzt werden kann! Gleiches gilt selbstverständlich für die Schenkung von Häusern, Grundstücken, Kunst und so weiter.
Schenkung vor Erbfall
Problematisch kann es werden, sollte der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung sterben. Das Erbrecht sieht nämlich vor, dass die Schenkung dann dem Pflichtteil des Erbes angerechnet wird (§ 2325 BGB). Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, dass es eben gewollt ist, dass die Schenkung den Erbanspruch mindert. Das kann eine faire Auszahlung der Erben gewährleisten.
Wenn Sie 400.000 Euro zu Lebzeiten an Ihren Sohn verschenken und Ihre Tochter vorerst nichts bekommt, so können die bereits ausgezahlten 400.000 Euro den Erbanspruch des Sohnes mindern. Die Tochter bekommt dann anteilig den Teil mehr vom Erbe, den Ihr Bruder schon zu Lebzeiten erhalten hat. Juristisch umstritten bleibt, inwieweit andersrum ein Erbverzicht eine Schenkung darstellen kann. Für Sie in der Praxis bleibt dieser Streit aber meist unbedeutend. Eine Unterscheidung zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Schenkung auf Todeswegen ist immer vorzunehmen.