Schenkungssteuererklärung
Die Schenkung beziehungsweise die Schenkungssteuer muss auch in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu gibt es spezielle Schenkungsformulare beziehungsweise Vordrucke, die genutzt werden können. Mithilfe dieser Vordrucke kann der Geschenknehmer die Höhe der Schenkungsteuer selbst ermitteln. Wenn die Schenkung vom Notar oder gerichtlich beurkundet wurde, kann der Geschenkgeber darauf warten, dass das Finanzamt ihn zur Abgabe der Steuererklärung auffordert. Die Aufforderung erhält dann auch immer die Angabe einer Frist, die mindestens einen Monat betragen muss.
Schenkungssteuer umgehen
Mit einigen Tricks kann man die Schenkungssteuer umgehen. Beispielsweise ist es möglich, immer nur Beträge zu schenken, die den Freibetrag nicht überschreiten. So muss keine Steuer auf die Steuer gezahlt werden. Alle zehn Jahre steht der Freibetrag für Schenkungen erneut zur Verfügung. Möglich ist zum Beispiel auch, dass Eltern ihrem Kind beide Beträge schenken, die den Freibetrag ausschöpfen. So erhält das Kind deutlich mehr als den Freibetrag, muss aber trotzdem keine Steuer zahlen, weil sowohl die Mutter als auch der Vater die Schenkung separat vornehmen und es sich dann rechtlich um zwei verschiedene Schenkungen handelt.
In solchen Fällen kann es aber zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommen, das solche Schenkungen als bewussten Versuch wertet, die Schenkungssteuer zu umgehen. Hier kann es passieren, dass die Beträge zusammengerechnet werden und trotzdem eine Steuer fällig wird. Die Schenkungssteuer umgehen kann man auch mit sogenannten Kettenschenkungen, bei denen mehrere Personen eine Schenkung unter Ausschöpfung des jeweils maximalen Freibetrags immer weiter verschenken.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Schenkungssteuer helfen ?
Hat man eine größere Schenkung erhalten , stellt sich zumeist bald die Frage nach der Schenkungssteuer. Hierbei kann ein Anwalt für Erbrecht ein guter Berater sein, der seinen Mandanten über die Bedingungen der Schenkungssteuer aufklären kann. Dabei wird er zunächst das Verwandtschaftsverhältnis zum Geschenkgeber klären, da sich daraus sowohl die Freibeträge als auch die prozentuale Schenkungssteuer ergeben. Auch für einen Geschenkgeber ein guter Ratgeber sein, denn durch geschickte Schenkungen lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen und somit kann eine Schenkungssteuer vermieden werden.
Ferner wird er auch darüber informieren, welche steuerlichen Auswirkungen Schenkungen auf ein späteres Erbe haben können und mit welchen Fristen eine Schenkung beim Finanzamt angemeldet werden muss. Zusätzlich kann er auch prüfen , ob im konkreten Fall eine Meldepflicht evtl. entfällt oder wie man eine Schenkung beim Finanzamt anzumelden hat. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Schenkungssteuer.