Mit einigen Tricks kann man die Schenkungsteuer umgehen. Beispielsweise ist es möglich, immer nur Beträge zu schenken, die den Freibetrag nicht überschreiten. So muss keine Schenkungsteuer gezahlt werden. Alle zehn Jahre steht der Freibetrag für Schenkungen erneut zur Verfügung.
Möglich ist zum Beispiel auch, dass Eltern ihrem Kind beide Beträge schenken, die den Freibetrag ausschöpfen. So erhält das Kind deutlich mehr als den Freibetrag, muss aber trotzdem keine Schenkungsteuer zahlen, weil sowohl die Mutter als auch der Vater die Schenkung separat vornehmen und es sich dann rechtlich um zwei verschiedene Schenkungen handelt.
In solchen Fällen kann es aber zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommen, das solche Schenkungen als bewussten Versuch wertet, die Schenkungsteuer zu umgehen. Hier kann es passieren, dass die Beträge zusammengerechnet werden und trotzdem eine Schenkungsteuer fällig wird.
Die Schenkungsteuer umgehen kann man auch mit sogenannten Kettenschenkungen, bei denen mehrere Personen eine Schenkung unter Ausschöpfung des jeweils maximalen Freibetrags immer weiter verschenken.
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