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Schenkungsteuer umgehen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Freude über eine großzügige Schenkung kann schnell getrübt werden, wenn die Schenkungsteuer fällig wird. Kein Wunder, dass viele Geschenkgeber und Geschenknehmer die Schenkungsteuer umgehen möchten. Die Schenkungsteuer wird im selben Gesetz behandelt wie die Erbschaftsteuer, dem sogenannten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wer die Schenkungsteuer umgehen möchte, kann dies nicht nur, indem er darauf achtet, dass die Schenkung den jeweiligen Freibetrag nicht überschreitet. Im nun folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie die Schenkungsteuer umgehen können, ohne dabei mit dem Gesetz in Schwierigkeiten zu geraten.

Inhaltsverzeichnis

Schenkungssteuer legal umgehen möglich?

Wer die Schenkungsteuer legal umgehen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Mit Schenkungen hat man grundsätzlich die Option, seinen Nachlass bereits vor dem eigenen Tod zu verteilen und spart sich so mitunter eine Testamentsaufsetzung.

Schenkungen ermöglichen also die Durchsetzung des eigenen letzten Willens bereits zu Lebzeiten. Wer statt Schenkungen zu Lebzeiten lieber die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten lassen oder einen Erbvertrag aufsetzen möchte, sollte sich bei einem Anwalt für Erbrecht über seine Möglichkeiten informieren.

Schenkungssteuer umgehen – diese Möglichkeiten haben Sie

Es gibt einige Möglichkeiten, wenn man die Schenkungssteuer umgehen möchte. Diese Möglichkeiten zur Schenkungsteuer Umgehung sind legal, können also ohne schlechtes Gewissen angewendet werden. Im Folgenden erläutern wir die gängigsten Möglichkeiten, wenn sie die Schenkungsteuer umgehen möchten.

Kettenschenkung

Die Schenkungsteuer legal umgehen kann man mit einer sogenannten Kettenschenkung. Möchte ein Vater seinem Sohn beispielsweise 800 000 Euro schenken, ist diese Schenkung nicht steuerfrei: Steuerfrei wäre der hier geltende Freibetrag von 400 000 Euro, auf die restlichen 400 000 Euro müssten 15 Prozent Schenkungssteuer gezahlt werden.

Diese Schenkungssteuer umgehen lässt sich nun, indem der Vater seinem Sohn nur die 400 000 Euro schenkt, die den Freibetrag nicht überschreiten. Die restlichen 400 000 Euro schenkt er zunächst seiner Frau, bei der ein Freibetrag von bis zu 500 000 Euro ausgeschöpft werden kann. Die Frau schenkt die 400 000 Euro dann an den Sohn weiter, weil auch sie dem Sohn gegenüber einen Freibetrag von 400 000 Euro geltend machen kann. So erhält der Sohn mit einer Kettenschenkung, mit der man die Schenkungsteuer umgehen kann, wie geplant die vollen 800 000 Euro.

Freibetrag

Die Schenkungssteuer umgehen kann man zudem durch die regelmäßige Ausnutzung des Freibetrages. Der Schenkungsteuer Freibetrag darf alle 10 Jahre neu in voller Höhe genutzt werden. Das heißt, dass man, wenn man früh genug anfängt, ein Erbe mit Schenkungen noch zu Lebzeiten vollkommen steuerfrei verteilen kann. Möchte eine Großmutter ihrem Enkelsohn beispielsweise 400 000 Euro schenken, ist es sinnvoll, zunächst 200 000 Euro zu schenken, um die Schenkungsteuer zu umgehen, weil 200 000 Euro dem Freibetrag von Schenkungen an Enkel entsprechen. Nach Ablauf von zehn Jahren können dann die weiteren 200 000 Euro geschenkt werden.

Vorsicht vor dem Vorwurf von Gestaltungsmissbrauch

Insbesondere bei Kettenschenkungen muss beachtet werden, dass die Weiterschenkung nicht vertraglich festgehalten wird. Wird sie vertraglich festgehalten, so kann von einem Gestaltungsmissbrauch ausgegangen werden, mit der ein gesetzlich nicht vorgesehener Steuervorteil erreicht werden soll. Mit Kettenschenkungen die Schenkungsteuer umgehen ist dennoch erlaubt; jedoch sollte die Kettenschenkung zur Steuereinsparung nicht zwischen den Schenkenden vertraglich festgehalten werden.

Adoption

Wenn Sie die Schenkungsteuer umgehen möchten, könnte eine Adoption eine echte Alternative sein. Nicht Verwandte zählen bei Schenkungen zur Steuerklasse III, haben also nur einen Schenkungsteuer Freibetrag von 20 000 Euro. Durch eine Adoption erhöht sich dieser auf 400 000 Euro, weil adoptierte Kinder leiblichen Nachkommen gleichgestellt sind. Eine Adoption ist auch im Erwachsenenalter möglich und ein legaler Weg, die Schenkungsteuer zu umgehen. Allerdings ist eine enge und schon länger bestehende Bindung Voraussetzung für eine Adoption.

Gelegenheitsgeschenke

Mit Gelegenheitsgeschenken die Schenkungsteuer zu umgehen, ist eine ebenso anerkannte Praxis. Anerkannte Anlässe für Gelegenheitsgeschenke sind beispielsweise Geburtstage oder das Abitur, ein Studienabschluss oder auch eine Hochzeit. Wichtig ist jedoch, dass die Gelegenheitsgeschenke ein angemessenes Maß nicht sprengen.

Meldepflicht darf nicht vernachlässigt werden

Sowohl der Beschenkte als auch der Schenker haben die Pflicht, eine Schenkung dem zuständigen Finanzamt zu melden. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Schenkung gerichtlich oder vom Notar beurkundet wurde. Notar und Gericht haben nämlich ihrerseits selbst eine Meldepflicht.

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Schenkungssteuer umgehen mit Bargeld

Wenn Sie die Schenkungsteuer umgehen möchten, sollten sie hierzu keine größeren Bargeldsummen verschenken. Auch bei Bargeldschenkungen sind nur Summen schenkungssteuerfrei, die den Freibetrag nicht überschreiten. Und das Finanzamt wird schnell argwöhnisch, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder kleinere Bargeldsummen einzahlen. Sollte ein Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangt werden, könnte das eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Schenkungssteuer umgehen haben oder beim Thema Erbrecht Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht von Erbrechtsinfo.de. Hier finden Sie unter anderem Experten für die gesetzliche Erbfolge, den gesetzlichen Erbteil und Pflichtteile. Selbstverständlich erhalten Sie auch kompetente Unterstützung, wenn Sie ein Testament anfechten möchten oder in Erbstreitigkeiten verwickelt sind. Suchen Sie hier passende Anwälte und nehmen unkompliziert und kostenlos Kontakt auf.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Schenkungsteuer umgehen helfen?

Will man Möglichkeiten ausloten, wie man die Schenkungssteuer umgehen kann, ist ein erfahrener Anwalt für Erbrecht ein guter Berater. Dabei kann er darüber aufklären, welche Freibeträge für welche Verwandtschaftsverhältnisse möglich sind, welche darüber hinausgehenden Steuersätze gültig sind und wie oft diese Freibeträge in Anspruch genommen werden können. Hierbei kann er zu Splittungen von Schenkungen beraten und sogenannte Kettenschenkungen planen. Auch können in bestimmten Fällen Adoptionen eine Lösung sein , um größere Freibeträge bei Schenkungen ausnutzen zu können. Ferner kann ein Anwalt für Erbrecht auch darüber informieren, wie man durch geschickte Gelegenheitsschenkungen eine Schenkungssteuer umgehen kann. Außerdem wird ein Anwalt für Erbrecht darüber informieren, wie man Schenkungen an das Finanzamt meldet und wie Schenkungen ggf. noch Auswirkungen auf ein späteres Erbe haben können. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Schenkungssteuer umgehen.

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FAQ: Schenkungssteuer umgehen

Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt auf gesetzlicher Grundlage nach einem festgelegten, „typisierenden Massenverfahren“ den Grundbesitzwert („gemeinen Wert“) einer Immobilie.
Die Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen unter Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und nur für bestimmte Vermögenswerte, wie z.B. Bargeld. Keine Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht für Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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