Die Freude über eine großzügige Schenkung kann schnell getrübt werden, wenn die Schenkungsteuer fällig wird. Kein Wunder, dass viele Geschenkgeber und Geschenknehmer die Schenkungsteuer umgehen möchten. Die Schenkungsteuer wird im selben Gesetz behandelt wie die Erbschaftsteuer, dem sogenannten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Hier wird geregelt, dass sich die Höhe der Schenkungsteuer nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis richtet. Denn je nach verwandtschaftlicher Nähe werden die Beschenkten in drei Steuerklassen eingeteilt, innerhalb derer sich die Schenkungsteuersätze stark unterscheiden – sie liegen zwischen 7 und 50 Prozent.
Wer die Schenkungsteuer umgehen möchte, kann dies nicht nur, indem er darauf achtet, dass die Schenkung den jeweiligen Freibetrag nicht überschreitet. Hier auf Erbrechtsinfo.de erfahren Sie, wie Sie die Schenkungsteuer umgehen können, ohne dabei mit dem Gesetz in Schwierigkeiten zu geraten.