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Testament anfechten – Infos, Gründe & Chancen

Wer ein Testament aufsetzt, beeinflusst die gesetzliche Erbfolge und verleiht seinem letzten Willen so Ausdruck. Unter den Erben kommt es dann häufig zu einem Erbstreit, wenn sich jemand ungerecht behandelt oder beim Erbe übergangen fühlt. Häufig kommt es dann zu Testamentsanfechtungen. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie beim Testament anfechten achten müssen und wie Sie im Einzelfall am besten vorgehen.

Inhaltsverzeichnis

Wann kann man in Deutschland ein Testament anfechten?

Ob sich das Testament anfechten lohnt beziehungsweise Erfolg versprechend ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidet man sich zu vorschnell dazu, ein Testament anzufechten, kann es passieren, dass man am Ende auf den Kosten sitzen bleibt. Wichtig für die Testamentsanfechtung ist, dass …

  • der Erbfall bereits eingetreten, der Erblasser also tot ist.
  • der Anfechtende entweder zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört oder von einem früheren Testament profitiert hätte.
  • ein guter Grund zum Testament anfechten vorliegt. 

Wann ist eine Testamentsanfechtung sinnlos?

Wer ein Testament anfechten möchte, braucht einen guten Grund. In manchen Fällen ist eine Testamentsanfechtung also von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das deutsche Erbrecht ermöglicht die Anfechtung eines Testaments immer dann, wenn anzunehmen ist, dass mit dem Testament etwas nicht in Ordnung ist oder der Erblasser eigentlich etwas anderes verfügen wollte. Steht jedoch fest, dass das vorliegende Testament den freien letzten Willen des Erblassers und keine gesetzeswidrigen Bestimmungen enthält, so ist das Testament gültig. 

Anfechtungsgründe – Wann kann man ein Testament anfechten?

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Gründe für eine Anfechtung eines Testaments geben. Denn nur, wenn ein rechtlich relevanter Grund vorliegt, ist die Anfechtung sinnvoll und die Erfolgsaussichten dementsprechend gut. Wer ein Testament anfechten möchte, sollte jedoch auch bei Vorliegen eines rechtlich relevanten Grundes unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.

Anfechtung aufgrund arglistige Täuschung

Obwohl der Tatbestand der arglistigen Täuschung recht bekannt ist, ist er im Erbrecht nicht eindeutig geregelt. In den meisten Fällen ist eine arglistige Täuschung allerdings gleichzusetzen mit einem Motivirrtum, einem Erklärungsirrtum oder dem Inhaltsirrtum. Liegt einer dieser drei Irrtümer vor, die im Folgenden näher erklärt werden, kann man ein Testament anfechten.

Der Motivirrtum

Berücksichtigt ein Testator in seinem Testament ein bestimmtes Ereignis, das dann aber nicht eintritt, so liegt ein Motivirrtum vor. Ein Testament anfechten wegen eines Motivirrtums kann man beispielsweise in folgendem Fall: Der Erblasser setzt seinen Bruder als Erben ein, weil vereinbart war, dass dieser ihn vor dem Tod pflegt, der Bruder kommt dieser Vereinbarung jedoch nicht nach.

Der Erklärungsirrtum

Die Anfechtung ist auch möglich, wenn die Vermutung naheliegt, dass ein Testator aus Versehen falsche Angaben gemacht hat. Kommt durch einen Zahlendreher beispielsweise eine Summe zustande, die vom Erblasser nicht angedacht war oder vielleicht sogar nicht einmal vorhanden ist, kann man das Testament anfechten oder für ungültig erklären lassen.

Der Inhaltsirrtum

Ebenso einen Grund zur Anfechtung  liefert ein sogenannter Inhaltsirrtum. Dieser liegt dann vor, wenn der Testator in seinem Testament Verfügungen errichtet hat, die ganz andere Konsequenzen haben als er dachte. Ist es beispielsweise der letzte Wille des Erblassers, dass seine Hinterlassenschaft nach einer bestimmten Erbquote auf seine gesetzlichen Erben übergeht und er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass sein langjähriger Lebenspartner zu diesem Kreis zählt, kann der Lebenspartner das Testament anfechten.

Anfechtung aufgrund  Drohung oder Zwang

Liegt die Vermutung nahe, dass ein Testament nur zustande gekommen ist, weil der Testator bedroht worden ist, ist die Anfechtung eines Testaments auf jeden Fall möglich. Hier ist es natürlich wichtig, dass man die Vermutung gut begründen oder durch Zeugen gar beweisen kann. Der Zwang ist ein ähnlicher Tatbestand wie die Drohung, wird aber als deren Steigerung gesehen. Kommt ein Testament unter Zwang zustande, kann man das Testament anfechten.

Anfechtung aufgrund Sittenwidrigkeit / Ausnutzung von Krankheiten

Die Anfechtung ist ohne Weiteres möglich, wenn das Testament geltende Gesetze oder die allgemeingültige Moral verstößt. Eine Testamentsanfechtung wegen Sittenwidrigkeit ist allerdings nicht so einfach, weil in der heutigen Zeit schwer festzulegen ist, was als sittenwidrig zu gelten hat und was nicht.

Wichtig bei einer Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit

Wer ein Testament wegen Sittenwidrigkeit oder Ausnutzung von Krankheiten anfechten möchte, muss bedenken, dass es durch die Klage nicht zur Ungültigkeit des ganzen Testaments kommen kann. Es sind nur die Teile betroffen, die die sittenwidrigen Verfügungen beinhalten.

Anfechtung aufgrund früherer Erbverträge (Ehegattentestamente)

In bestimmten Fällen ist die Testierfreiheit eines Erblassers eingeschränkt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er durch früher aufgesetzte Erbverträge oder Ehegattentestamente aus einer vorangegangenen Ehe bindende Verfügungen getroffen hat. In solchen Fällen kann man das Testament anfechten.

Anfechtung wegen Anpassungen kurz vor dem Tod 

Wenn der Erblasser kurz vor seinem Tod noch Änderungen an seinem Testament vorgenommen hat, ist das Testament anfechten schwierig. Möglich ist eine Testamentsanfechtung hier nur, wenn Testierunfähigkeit vermutet wird oder der Verdacht von Zwang oder einer Drohung naheliegt.

Anfechtung aufgrund von einer Scheidung

Es kommt immer wieder vor, dass Testamente bei einer Scheidung nicht geändert werden, weil es schlicht vergessen wird. Wird durch einen solchen Umstand ein geschiedener Ehepartner im Testament berücksichtigt, können die anderen Erben das Testament anfechten. Voraussetzung ist, dass naheliegend ist, dass der Erblasser dem geschiedenen Partner nichts mehr vermachen wollte.

Anfechtung wegen Nichtbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten

Von der Testierfreiheit ausgenommen sind Pflichtteilsansprüche. Ein bestimmter Personenkreis hat in Deutschland Anspruch auf einen Pflichtteil. Hierzu zählen der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner, die Kinder und die Eltern eines Erblassers. Wird ein Pflichtteilsberechtigter bei Erbe übergangen, kann er das Testament anfechten und seinen Pflichtteil durchsetzen. Das Testament anfechten ist auch dann möglich, wenn ein Testator die Pflichtteilsberechtigung einer bestimmten Person nicht kannte und naheliegend ist, dass er bei Kenntnis anders verfügt hätte.

Anfechtung aufgrund von  Formfehler

Die Anfechtung eines Testaments wegen Formfehlern kommt besonders häufig bei eigenhändigen Testamenten vor. Hier reicht es schon aus, wenn beispielsweise die Unterschrift fehlt oder aus der Überschrift des Testaments nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich um den letzten Willen eines Erblassers handelt. Wer ein Testament anfechten möchte und sich nicht sicher ist, ob die Testament Anfechtung Erfolg versprechend ist oder wirklich ein rechtlich relevanter Grund vorliegt, kann in unserer Anwaltssuche für spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht direkt mit einem Anwalt für Erbrecht in der Nähe kostenfrei Kontakt aufnehmen.

Anfechtung aufgrund von Testierunfähigkeit

Bei nachgewiesener Testierunfähigkeit kann man ein Testament anfechten. Testierfähig ist eine Person nach in Deutschland geltendem Recht jedenfalls dann, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und urteilsfähig ist. Beeinträchtigt werden kann diese Urteilsfähigkeit beispielsweise auch durch Krankheiten wie Alzheimer oder Demenz.

Anfechtung aufgrund Erbunwürdigkeit des Erben

In gewissen Fällen können Erben für erbunwürdig erklärt werden. Wenn der Testator dem erbunwürdigen Erben nicht noch vor seinem Tod vergeben hat, kann man ein Testament anfechten. Es gibt nach dem Erbrecht in Deutschland verschiedene Gründe für eine Erbunwürdigkeit. Zu diesen gehören:

  • Der Erbe wollte den Erblasser töten oder hat ihn getötet.
  • Der Erbe hat dem Erblasser so geschädigt, dass eine Testamentsänderung für den Erblasser nicht mehr möglich war.
  • Der Erbe hat den Erblasser bedroht oder getäuscht.
  • Der Erbe hat Urkundenfälschung begangen.

Anfechtung wegen teilweiser Unwirksamkeit 

Ein Testament anfechten kann man auch dann, wenn eine teilweise Unwirksamkeit des Testaments zur Unwirksamkeit des gesamten Dokuments führt. Dies ist dann der Fall, wenn eine unwirksame Verfügung sich auf weitere Verfügungen auswirkt, die ohne die ungültige Verfügung eigentlich wirksam gewesen wären. Hier steht der Anfechtung eines Testaments nichts im Wege.

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Anfechtung aufgrund Demenz Erkrankungen

Es ist möglich, ein Testament wegen Demenz anfechten zu lassen. Allerdings ist es nicht so einfach, ein Testament wegen Demenz anfechten zu lassen. Der Kläger ist hier in jedem Fall in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Testator nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, während er das Testament aufgesetzt hat. Wenn Sie ein Testament anfechten möchten, weil Sie beim Testator Testierunfähigkeit vermuten, nehmen Sie Kontakt zu einem Experten für Erbrecht in Berlin, Leipzig, München, Bremen, Stuttgart, Dortmund, Frankfurt sowie weiteren deutschen Städten auf. Dieser kann Sie in Ihrem individuellen Fall beraten und einschätzen, ob das Testament anfechten Erfolg versprechend ist oder nicht.

Wer kann ein Testament anfechten?

Ein Testament anfechten dürfen nach § 2080 BGB nur Erben, die einen Vorteil aus der Testamentsanfechtung ziehen. Wenn ein Pflichtteilsberechtigter beim Erbe übergangen wurde, muss er selbst das Testament anfechten. Wichtig ist, dass man ein Testament erst dann anfechten kann, wenn der Erbfall eingetreten ist; der Erblasser muss also tot sein. Darüber hinaus müssen die Gründe für die Anfechtung eines Testaments rechtlich relevant sein und dem Nachlassgericht nach § 2081 BGB schriftlich mitgeteilt werden. Lassen Sie sich hier am besten von einem Anwalt für Erbrecht in Ihrer Region beraten, bevor sie rechtliche Schritte einleiten und ein Testament anfechten.

Kann mein Pflichtteil bei einer Testament Anfechtung in Gefahr sein?

Der Pflichtteil ist für einen bestimmten Personenkreis (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern eines Erblassers) eine gesetzlich festgeschriebene Mindestbeteiligung am Erbe. Der Anspruch auf einen Pflichtteil geht nicht verloren, wenn Sie ein Testament anfechten, sondern bleibt bestehen.

Fristen für die Anfechtung eines Testaments

Sobald ein Erbe Kenntnis von dem Anfechtungsgrund eines Testaments erlangt hat, läuft eine einjährige Frist. Innerhalb dieser Frist muss man das Testament anfechten. 30 Jahre nach dem Erbfall ist eine Testamentsanfechtung spätestens ausgeschlossen, auch wenn der Erbe erst dann von einem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Die Ansprüche sind dann schlicht verjährt.

Wie kann man ein Testament anfechten?

Wer ein Testament anfechten möchte, muss beim zuständigen Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers eine sogenannte Anfechtungserklärung einreichen. Für diese Erklärung sind keine besonderen Formvorschriften zu beachten; es ist also auch möglich, die Anfechtungserklärung mündlich einzureichen. Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem Fachanwalt für Erbrecht in Berlin, Stuttgart, Hamburg sowie weiteren Städten in Deutschland über Ihr rechtliches Problem zu reden und mögliche Handlungsstrategien zu besprechen.

Beweislast beachten!

Der Anfechtende ist immer in der Beweislast. Wer ein Testament anfechten möchte, muss den Anfechtungsgrund beweisen können. Hilfreich ist es an dieser Stelle immer, wenn man Zeugen zur Stelle hat.

Chancen ein Testament anzufechten

Wie die Chancen bei einer Testamentsanfechtung liegen, ist von Fall zu Fall verschieden. Wichtig ist, dass die einjährige Frist eingehalten wird und eine Anfechtungserklärung abgegeben wird. Wer beweisen kann, dass ein Anfechtungsgrund vorliegt, hat beim Testament anfechten gute Chancen. Wie gut die Chancen im Einzelnen sind, kann am besten ein Experte für Erbrecht einschätzen. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie Erbrechtsexperten in Ihrer Region und können noch heute unverbindlich und kostenlos Kontakt aufnehmen.

Anfechtung bei Eigenhändigem Testament

Eigenhändige Testamente werden am häufigsten angefochten. Da für ihre Erstellung kein Notariatsakt notwendig ist, enthalten sie am häufigsten Formfehler oder unklare Formulierungen, die eine Testamentsanfechtung zur Folge haben. Wer ein handgeschriebenes Testament anfechten möchte und den Grund dafür belegen kann, hat meist gute Chancen. Allerdings sollte auch hier vorher ein Anwalt für Erbrecht konsultiert werden, der die Chancen im Einzelnen gut einschätzen kann.

Anfechtungschancen beim Notariellen bzw. öffentlichen Testament

Notarielle Testamente werden meist nicht wegen Formfehlern angefochten, sondern weil die Kläger persönliche Interessen durchsetzen möchten. Wer sich beim Erbe übergangen fühlt, muss hierfür allerdings haltbare Gründe angeben. Wie die Chancen beim Testament anfechten für notarielle beziehungsweise öffentliche Testamente sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht pauschal gesagt werden.

Berliner Testament – Ist eine Anfechtung sinnvoll?

Ob es sinnvoll ist, ein Berliner Testament anzufechten, ist abhängig vom Fall. Sprechen Sie hier am besten einen Fachanwalt für Erbrecht auf Erbrechtsinfo.com an und lassen sich individuell beraten. Hier können Sie einen passenden Partneranwalt spezialisiert auf Erbrecht kontaktieren. Grundsätzlich gibt es beim Anfechten eines Berliner Testaments zu beachten:

  • Weil ein Berliner Testament ein gemeinsames Testament von Eheleuten ist, ist dieses Testament rechtlich gesehen ein Vertrag. Deswegen müssen beim Anfechten die Maßstäbe für Verträge beziehungsweise einen Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, nicht für Testamente, angesetzt werden.
  • Die Erblasser selbst können ihr eigenes Testament, nachdem einer der beiden Erblasser verstorben ist, auch anfechten, wenn einer der gängigen Gründe zum Testament anfechten vorliegt.
    Testament anfechten – benötige ich wirklich einen Anwalt?
    Selbstverständlich kann Sie niemand zwingen, zum Testament anfechten einen Anwalt zu beauftragen. Wenn Sie aber sichergehen möchten, möglichst gute Chancen zu haben, ist ein Anwalt beim Testament anfechten unerlässlich.

Am besten ist es, wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht beauftragen, der über die nötige Erfahrung und das nötige Wissen verfügt, um die Anfechtung eines Testaments erfolgreich in Angriff zu nehmen. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie zahlreiche Rechtsexperten, die auf Erbrecht spezialisiert sind. Sie können noch heute einen Spezialisten in Ihrer Region finden und kostenlos Kontakt aufnehmen.

Vorgehensweise und Verlauf bei einem Anwalt

Die Vorgehensweise beim Testament anfechten mit Anwalt ist meist sehr ähnlich. Wenn Sie hier auf Erbrechtsinfo.com einen passenden Anwalt gefunden haben, befolgen Sie am besten diese Schritte:

  • Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt auf.
  • Schildern Sie per Mail oder am Telefon kurz Ihr Anliegen.
  • Im nächsten Schritt erhalten Sie von Ihrem Anwalt für Erbrecht einen Fragebogen mit detaillierten Fragen zum Sachverhalt, den Sie ausfüllen.
  • Alternativ können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
  • Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht prüft Ihren individuellen Fall und hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Anfechtung des Testaments.

Wie ist der Ablauf einer Testamentsanfechtung?

Der Ablauf einer Testamentsanfechtung ist recht einfach: Sie oder Ihr Anwalt für Erbrecht reichen fristgerecht die Anfechtungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht ein. Daraufhin werden alle übrigen Erben informiert und die Anfechtung geht ihren Gang.

Auswirkungen einer Testament Anfechtung

Wird ein ganzes Testament für ungültig erklärt, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es wird dann also so getan, als habe das Testament nie existiert. Falls allerdings nur Teile eines Testaments von der Anfechtung betroffen sind, so behalten alle anderen Verfügungen ihre Gültigkeit.

Oftmals kommt es auch zu Streitigkeiten, weil beispielsweise Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, fälschlicherweise nicht aufs Erbe angerechnet wurden. Wenn Sie sich für das Thema Schenkungen und die Unterschiede von Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer interessieren, können Sie sich über diese Themen in unseren gesonderten Artikeln ausführlich informieren.

Kosten der Testamentsanfechtung

Die Testament anfechten Kosten halten sich in Grenzen. Im Wesentlichen fallen nur Kosten für den Anwalt und für das Gerichtsverfahren an. Die Kosten für den Anwalt werden mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt. Demnach darf der Anwalt eine Gebühr zwischen 0,1 bis 2,5 verlangen, die sich am Nachlasswert orientiert. Beispielsweise müssen Sie bei einem Nachlasswert von 5000 Euro mit einer Gebühr von ca. 450 Euro rechnen, was der 1,5-fachen Gebühr entspricht. Für die Kosten für das Gerichtsverfahren wird die Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes herangezogen. Hier wird immer die Hälfte einer vollen Gebühr berechnet.

Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt über Anfechtungschancen erhalten

Wenn Sie ein Testament anfechten möchten und sich nicht sicher sind, ob Sie gute Chancen haben, nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht auf. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall geben. Dann können Sie in Ruhe entscheiden, ob sich die Anfechtung eines Testaments lohnt.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Testament anfechten helfen?

Ist ein Erbfall eingetreten und ein naher Angehöriger fühlt sich durch ein Testament benachteiligt oder übergangen, so sollte er einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu Rate ziehen, um zu prüfen, ob er das Testament anfechten kann. Dabei kann ein Anwalt für Erbrecht bewerten ob ein rechtsgültiger Grund für eine Anfechtung vorliegt und falls dies der Fall ist, seinen Mandanten auch bei der Vorbereitung und Durchführung einer Testamentsanfechtung unterstützen.

Wichtig ist dabei, rechtzeitig die Beratung eines Anwaltes für Erbrecht zu suchen, da bei der Anfechtung eines Testamentes eine einjährige Verjährungsfrist gilt, ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Deshalb ist es notwendig, frühzeitig den Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufzunehmen, denn bei einer Anfechtungsklage ist der Kläger verpflichtet die Beweise zu erbringen, warum seine Anfechtung gerechtfertigt ist. Hierbei bedarf es einer gewissen Vorbereitung, um diese Beweisführung aufzubauen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Testament anfechten.

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FAQ: Testament anfechten

Grundsätzlich lassen sich sowohl ein notarielles als auch ein handschriftliches Testament anfechten. Dabei wird häufig davon ausgegangen, dass sich ein handgeschriebenes Testament leichter anfechten lässt, als eine Verfügung von Todes wegen bei einem Notar
Ist ein Testament unwirksam, greifen ein eventuell früher geschriebenes Testament oder die gesetzliche Erbfolge, die den Anfechtenden begünstigt. Übrigens erlischt die Frist, in der man ein Testament anfechten kann, 30 Jahre nach dem Erbfall, unabhängig von der Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
Eine Aufgabe, die das Nachlassgericht von Amts wegen dann im Rahmen des Verfahrens wahrzunehmen hat, ist die Prüfung, ob das Testament gültig ist. Rechtswirksam gültig ist ein Testament dann, wenn es vom Testierwillen des Erblassers getragen und von ihm eigenhändig errichtet worden ist.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

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