Berliner Testament vom Anwalt
Wer ein Berliner Testament vom Anwalt für Erbrecht erstellen lässt, hat den klaren Vorteil einer persönlichen und individuellen Beratung. Denn anders als ein Notar darf ein Rechtsanwalt für Erbrecht eine beratende Funktion einnehmen. Es ist also möglich, ein Berliner Testament ohne Notar zu errichten. Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Erbrecht sind, um ein Berliner Testament ohne Notar zu erstellen, werden Sie hier auf Erbrechtsinfo.com fündig. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Anwaltsverzeichnis mit Experten für Erbrecht auch in Ihrer Region. Sie können alle Anwälte kostenlos vergleichen, Ihren Favoriten auswählen und unverbindlich Kontakt aufnehmen. Alternativ schildern Sie uns über das Kontaktformular Ihr Anliegen und wir leiten es an einen passenden Erbrechtsexperten weiter.
Anwaltskosten für ein Berliner Testament
Die Berliner Testament Anwaltskosten können unterschiedlich ausfallen. Meist werden sie anhand der Nachlasshöhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG ermittelt. Allerdings gibt es beim Rechtsanwalt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Berliner Testament Kosten festzulegen.
1. Pauschalvergütung
Ihr Rechtsanwalt verschafft sich zunächst einen Überblick über die anstehenden Arbeiten. Wenn er im Anschluss den Zeitaufwand eingeschätzt hat, vereinbart er mit Ihnen eine pauschale Summe für die Berliner Testament Kosten. Nachdem das Berliner Testament erstellt ist, erhält der Anwalt die vereinbarte Pauschale von Ihnen.
2. Stundensatz
Sie können mit Ihrem Anwalt für Erbrecht für die Erstellung des Berliner Testaments eine Vergütung nach Stundensatz vereinbaren. Hier ist der Rechtsanwalt für Erbrecht allerdings in der Pflicht, den zeitlichen Aufwand für die Arbeit für das Berliner Testament zu dokumentieren.
3. Gebühr
Wenn für die Errichtung des Berliner Testaments weder eine Vergütung nach Stundensatz noch eine Pauschalvergütung vereinbart wird, darf der Anwalt für eine Erstberatung eine Gebühr von 190 Euro verlangen. Entscheiden Sie sich für weitere Beratungen, muss die weitere Vorgehensweise besprochen werden.
Berliner Testament vom Notar
Wer möchte, kann ein Berliner Testament vom Notar erstellen lassen. Der Nachteil hierbei ist, dass ein Notar keine beratende Funktion einnehmen darf und auch ihre individuelle Situation nicht berücksichtigt. Er hält sich im Hintergrund und ist lediglich dazu da, die Berliner Testament Form zu prüfen und das Dokument zu beglaubigen. Deswegen ist es empfehlenswert, auf den Rat eines Anwalts für Erbrecht zurückzugreifen. Viele Rechtsexperten für Erbrecht bieten sogar die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an. Bevor Sie sich also für oder gegen ein Berliner Testament entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, sich ausführlich informieren zu lassen. So gehen Sie kein Risiko ein.
Notarkosten für die Erstellung eines Berliner Testaments
Ausschlaggebend für die Berliner Testament Notarkosten für die Erstellung beim Notar ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments. Beim Ehegattentestament wird eine zweifache Gebühr fällig:
Wert in Euro | Berliner Testament Kosten in Euro |
10.000 | 150 |
25.000 | 230 |
50.000 | 330 |
250.000 | 1.070 |
500.000 | 1.870 |
Für die Hinterlegung des Berliner Testaments fallen zusätzlich Kosten an: Für die Hinterlegung beim Amtsgericht müssen Sie mit 75 Euro Gebühr und für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister mit 15 Euro Gebühr rechnen.