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Berliner Testament – Vor- & Nachteile, Kosten & Pflichtteil

Wenn zwei Menschen sich lieben und beschließen, ihr Leben miteinander zu verbringen, wollen sie meistens auch gemeinsam für den Erbfall nach dem Tod des Partners vorsorgen. Für Eheleute und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es nach dem Erbrecht in Deutschland die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament unter Eheleuten zu errichten. Eine Sonderform dieses Ehegattentestaments innerhalb des Ehegatten Erbrechtes ist das sogenannte Berliner Testament. Wir möchten Sie im Folgenden detailliert über diese Sonderform der letztwilligen Verfügung,  die Vor- und Nachteile, sowie die Kosten informieren. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Berliner Testament?

Wenn Eheleute beschließen, gemeinsam ein Testament zu errichten, stoßen die meisten bei der Suche nach ersten Informationen auf den Ausdruck Berliner Testament. Diese Art von Testament ist ein gemeinschaftliches Testament unter Eheleuten. 

In dieser Sonderform des Ehegatten Testaments ist es üblich, dass sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder gehen also nach dem Tod eines Elternteils zunächst leer aus und erben erst dann, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Bei diesem Testament bestimmen die Eheleute also gemeinsam einen Schlusserben, der aber erst erbt, wenn beide Eheleute verstorben sind.

Berliner Testament bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Diese Art von gemeinschaftlichen Testament darf auch von homosexuellen Paaren errichtet werden, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ist ein Paar jedoch weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann kein Berliner Testament errichtet werden.

Warum diese Sonderform des Testaments?

Die meisten Eheleute entscheiden sich aus einem einfachen Grund für ein Berliner Testament: Es soll sichergestellt werden, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist. Wird ein Ehepartner durch ein Testament unter Eheleuten nicht zum Alleinerben bestimmt, erben nach der gesetzlichen Erbfolge neben ihm vor allem die Kinder eines Erblassers.

Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der überlebende Ehepartner Vermögenswerte verkaufen muss, um den Miterben ihren Anteil am Erbe auszahlen zu können. Mit einem Berliner Testament kann dies verhindert werden: Die eigenen Kinder werden durch das Testament zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erben erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. So ist mit diesem Testament sichergestellt, dass der überlebende Ehepartner seinen Lebensstandard weitgehend halten kann.

Vorteile und Nachteile des Berliner Testaments

Ein Berliner Testament bietet für die Eheleute, die es gemeinsam errichten, viele Vorteile. Passen Eheleute jedoch nicht genau auf und passen das Testament nicht genau an ihre individuelle Lebenssituation an, birgt das Nachteile. Wenn Sie als Ehepaar darüber nachdenken, ein Testament unter Eheleuten zu errichten, ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

Eine individuelle Rechtsberatung im Erbrecht lohnt sich vor allem, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Unüberlegt oder falsch aufgesetzte Testamente mit Formfehlern führen häufig zu einem Erbstreit unter Familienmitgliedern, die sich beim Erbe übergangen oder nur unzureichend bedacht fühlen. Deswegen ist es immer ratsam, einen Anwalt spezialisiert auf Erbrecht hinzuzuziehen, wenn man ein Testament errichten möchte. Im Folgenden sehen wir uns zunächst die Vor- und Nachteile dieser Art von Testament.

Vorteile 

Einer der wohl bedeutendsten Vorteile ist die Absicherung des überlebenden Partners. Weil der überlebende Partner als Alleinerbe eingesetzt wird, muss er sich nicht um die Aufteilung des Nachlasses kümmern. Auch der Verkauf von Immobilien oder Wertgegenständen bleibt dem überlebenden Partner so erspart – schließlich muss er keine anderen Erben auszahlen. Ein weiterer Vorteil dieses Testaments ist der, dass durch ein Testament sichergestellt wird, dass das Vermögen in der Familie bleibt. Wenn ein Ehepaar seine Kinder gemeinsam als Schlusserben einsetzt, bleiben die Kinder auch dann Schlusserben, wenn der überlebende Partner erneut heiratet.

Die Bindungswirkung bleibt nach dem Tod eines Partners auch dann bestehen, wenn der überlebende Partner erneut heiratet. Darüber hinaus ist es möglich, in einem Berliner Testament auch Stiefkinder zu bedenken. Dies ist insbesondere in Patchworkfamilien von Bedeutung. Wenn Sie mehr über die Vorteile dieses Testaments erfahren möchten, setzen Sie sich am besten mit einem Anwalt für Erbrecht in Verbindung und lassen sich beraten. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen die Möglichkeit, einen passenden Experten für Erbrecht in Ihrer Region zu finden.

Nachteile 

Nach den Vorteilen können Sie nun mehr über die Nachteile des Testaments erfahren. Einer der Nachteile wirkt sich vor allem auf die Kinder aus, die meist als Schlusserben eingesetzt werden: Dadurch, dass der überlebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird, werden sie bei dem Tod des ersten Elternteils schlicht enterbt und gehen leer aus. Weil viele Eheleute mit einer Pflichtteilsstrafklausel zusätzlich verhindern, dass die Kinder frühzeitig ihren Pflichtteil einfordern, bleiben die Kinder zunächst auf der Strecke. Später trifft die Kinder dann unter Umständen der nächste Nachteil.

Weil sie nach dem Tod des zweiten Ehepartners das gesamte Vermögen auf einmal erben, wird häufig der Erbschaftssteuer Freibetrag überschritten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen, die Sie am besten mit Ihrem Anwalt für Erbrecht besprechen. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit von Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung des Schenkungssteuer Freibetrags. Einer der Nachteile betrifft direkt die Eheleute: Nach dem Tod des einen Partners kann das Berliner Testament nicht mehr geändert werden. Verliebt sich der überlebende Partner neu oder überwirft sich mit seinen Kindern, kann er die Erbfolge nicht mehr ändern – obwohl er vielleicht möchte.

Gibt es steuerliche Nachteile?

Ein Testament kann in der Tat zu steuerlichen Nachteilen führen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn es sich um hohe Vermögenswerte handelt. Dadurch, dass Kinder beim Tod des ersten Ehepartners zunächst enterbt werden, verfällt der Erbschaftssteuer Freibetrag von 400.000 Euro. Normalerweise kann ein Kind diesen zweimal nutzen – einmal beim Tod der Mutter und einmal beim Tod des Vaters. Errichten die Eltern jedoch ein Berliner Testament, hat das Kind nur einmal die Möglichkeit zur Ausnutzung seines Erbschaftssteuer Freibetrags.

Berechnungsbeispiel: Steuernachteile

Ein Ehepaar hat errichtet gemeinsam ein Berliner Testament, bei dem sie ihren einzigen Sohn als Schlusserben einsetzen. Die Mutter besitzt ein Vermögen von 500.000 Euro, der Vater ein Vermögen von 300.000 Euro. Der Vater verstirbt zuerst, wodurch die 300.000 Euro durch das Testament an die Mutter übergehen. Beim Tod der Mutter erbt der Sohn dann ein Vermögen von 800.000 Euro. Weil er als Kind nur einen Erbschaftssteuer Freibetrag von 400.000 Euro hat, muss er auf die restlichen 400.000 Euro Erbschaftssteuer entrichten. Hätte er sofort nach dem Tod des Vaters geerbt, wäre zunächst gar keine Erbschaftssteuer angefallen. Nach dem Tod der Mutter hätte der Sohn dann lediglich auf die 100.000 Euro von den 500.000 Euro Erbschaftssteuer entrichten müssen, die den Erbschaftssteuer Freibetrag von 400.000 Euro überschreiten. In diesem Fall hätte das Berliner Testament also eindeutig steuerliche Nachteile.

Berliner Testament VorteileBerliner Testament Nachteile
finanzielle Absicherung des EhepartnersKinder gehen zunächst leer aus
das Vermögen bleibt in der Familiebei großen Vermögen kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen
hohe Bindungswirkungdas Testament unter Eheleuten kann nach dem Tod eines Partners nicht mehr geändert werden
Stiefkinder können leiblichen Kindern gleichgestellt werden

Berliner Testament Pflichtteil – Das erben die Kinder

Errichten Ehepartner ein Berliner Testament, erben Kinder zunächst gar nichts. Sie werden in der Regel als Schlusserben eingesetzt und erben erst, wenn auch der zweite Partner verstorben ist. Was aber ist mit dem Pflichtteil? Grundsätzlich ist es möglich, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils trotz Testament ihren Pflichtteil geltend machen. Unter Umständen kann dies den überlebenden Ehepartner in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der überlebende Partner beispielsweise eine Immobilie verkaufen müsste, um die Pflichtteilsansprüche des Kindes zu begleichen. Um dies zu vermeiden, gibt es die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Diese soll Kinder davon abhalten, bereits nach dem Tod des ersten Elternteils trotz Berliner Testament ihren Pflichtteil einzufordern.

Die Pflichtteilsstrafklausel

Mit der Pflichtteilsstrafklausel werden die Pflichtteilsansprüche der Kinder eingeschränkt. Die Pflichtteilsstrafklausel dieses Testamentsbewirkt, dass ein Kind, das nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, beim Tod des zweiten Elternteils automatisch auch auf den Pflichtteil gesetzt wird, anstatt Schlusserbe des gesamten Nachlasses zu sein. Verstößt ein Kind also gegen die Pflichtteilsstrafklausel und fordert nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil, verschlechtert es seine wirtschaftliche Situation dadurch unter Umständen. Verzichtet es hingegen beim Tod des ersten Elternteils auf seinen Pflichtteil, erhält es beim Tod des zweiten Elternteils als Schlusserbe den gesamten Nachlass.

Ist das Testament nach der Scheidung noch gültig?

Eheleute stellen sich oftmals die Frage, ob ein Testament unter Eheleuten nach Scheidung noch gültig ist. In der Regel verliert ein Berliner Testament nach einer Scheidung seine Gültigkeit – unter Umständen sogar schon früher. Damit diese Art von Testament unwirksam wird, reicht es, dass ein Scheidungsantrag gestellt oder zugestimmt worden ist. Im Grunde ist ein Berliner Testament dann unwirksam, wenn alle Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen. Trotzdem sollte man vorsichtig sein: Unter Umständen kann ein Testament seine Gültigkeit auch bei Scheidung behalten.

Dies ist dann der Fall, wenn anzunehmen ist, dass die Eheleute eine Wirksamkeit des Berliner Testaments über die Scheidung hinaus gewollt haben. Weil es hier jedoch schnell zu Uneinigkeiten und einem Erbstreit kommen kann, sollte man Vorkehrungen treffen. Am besten ist es, im Testament festzuhalten, was im Falle einer Scheidung mit den Verfügungen im Testament geschehen soll. Setzen Sie sich hierfür am besten mit Ihrem Anwalt für Erbrecht in Verbindung. Hier auf Erbrechtsinfpo.com finden Sie den passenden Erbrechtsexperten und können kostenlos Kontakt aufnehmen.

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Änderungen am Berliner Testament

Änderungen in diesem Testament sind nur möglich, wenn beide Eheleute zustimmen. Ein gemeinsam errichtetes Testament alleine zu ändern, geht also in der Regel nicht. Ausnahmen liegen vor, wenn die Eheleute sich die Möglichkeit für Änderungen im Testament eingeräumt haben. Dies ist unter anderem durch die Freistellungsklausel und die Wiederverheiratungsklausel möglich. Wenn Sie ein Berliner Testament ändern möchten oder weitere Fragen haben, besprechen Sie diese am besten mit Ihrem Anwalt für Erbrecht. So gehen Sie sicher, dass in Ihrem Testament keine Formfehler vorliegen und alles genauso vertraglich festgehalten ist, wie Sie es wünschen. Im Folgenden beschäftigen wir uns zunächst mit der Freistellungsklausel. Mehr Informationen zur Wiederverheiratungsklausel beim Ehegatten Testament finden Sie im Anschluss.

Freistellungsklausel 

Die Freistellungsklausel ermöglicht es dem hinterbliebenen Ehepartner, Änderungen am Berliner Testament vorzunehmen. In diesem Fall ist es möglich, dass der Verbliebene von der starken Bindungswirkung befreit wird und die Erbfolge neu regeln kann – falls gewünscht.

Freistellungsklausel - achten Sie auf die Formulierung

Es ist besonders wichtig, bei der Freistellungsklausel im Berliner Testament auf die richtige Formulierung zu achten. Eine „Verfügungsgewalt über das gemeinsame Vermögen“ beispielsweise bezieht sich nur auf die restliche Lebenszeit des hinterbliebenen Ehepartners. Die Verteilung des Vermögens nach dessen Tod ist hiermit nicht gemeint.

Auswirkung von Wiederheirat bzw. erneuter Heirat

Für den Fall, dass ein hinterbliebener Ehepartner erneut heiratet, gibt es die Berliner Testament Wiederverheiratungsklausel. Mit dieser kann sichergestellt werden, dass das gemeinsame Vermögen nicht in eine neue Familie übergeht. Die Wiederverheiratungsklausel kommt vor allem dem Schlusserben beziehungsweise den Schlusserben zugute. Entscheidet sich ein Ehepaar gegen eine Wiederverheiratungsklausel und heiratet ein Partner nach dem Tod des anderen dann erneut, ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt. Hierdurch wird das Erbe des im Testament genannten Schlusserben unter Umständen beträchtlich geschmälert. Wenn Sie Fragen zur Wiederverheiratungsklausel bei Ihrem Ehegatten Testament haben, lassen Sie sich am besten von Ihrem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Diesen können Sie hier auf Erbechtsinfo.com finden und noch heute kostenlos Kontakt aufnehmen.

Berliner Testament anfechten

Das Berliner Testament kann wie jede andere Testamentsform auch angefochten werden. Die Anfechtung kommt meist dann vor, wenn sich gesetzliche Erben beim Erbe übergangen fühlen oder das Testament Formfehler aufweist. Natürlich kann ein Ehegattentestament auch wegen vermuteter mangelnder Testierfähigkeit angefochten werden – die mangelnde Testierfähigkeit muss der Kläger jedoch nachweisen. Wer ein Testament anfechten möchte, sollte sich im Vorfeld von einem Rechtsexperten für Erbrecht beraten lassen. Dieser kann im Vorfeld über die Erfolgsaussichten informieren und individuell und passgenau beraten. Natürlich können Sie sich zusätzlich vorab auch in unserem gesonderten Artikel zum Thema Testament anfechten informieren.

Berliner Testament Kosten

Für ein Testament können Kosten beim Notar und beim Rechtsanwalt entstehen. Darüber hinaus kann die Aufbewahrung des Testaments Kosten verursachen. Wie hoch die Kosten im Einzelnen ausfallen, kann pauschal nicht beantwortet werden, weil sich die Gebühren an der Nachlasshöhe orientieren. Detailliertere Informationen zu den Preisen finden Sie in unserem gesonderten Artikel Testament Kosten.

Berliner Testament handschriftlich aufsetzen – Ist das möglich?

Es ist möglich, ein Berliner Testament handschriftlich aufzusetzen. Wer diese Art von Testament handschriftlich verfassen möchte, läuft jedoch Gefahr, dass das Testament durch Formfehler ungültig wird. Möglicherweise führen auch doppeldeutige Formulierungen dazu, dass gesetzliche Erben das Testament anfechten. Ist die Anfechtung erfolgreich, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das Testament verliert seine Gültigkeit. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, ein Testament gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht zu erstellen. Wer sich dennoch entschließt, ein Testament handschriftlich zu verfassen, sollte es zumindest von einem Rechtsexperten für Erbrecht prüfen lassen. Zudem müssen hier die Testament Formvorschriften genau eingehalten werden.

Testament unter Eheleuten vom Experten errichten lassen

Wer sich dazu entschließt, ein Ehegattentestament zu errichten, sollte hierbei auf die Hilfe eines Experten für Erbrecht zurückgreifen. Dies ergibt aus mehreren Gründen Sinn. Ein professionell aufgesetztes Berliner Testament enthält keine Formfehler und kann deswegen schon einmal schwieriger angefochten werden. Zudem kann ein Anwalt für Erbrecht seine Mandanten individuell beraten.

So wird die persönliche Situation der Ehegatten bei der Errichtung des Testaments genau berücksichtigt. Auf diese Weise kann gemeinsam mit dem Anwalt für Erbrecht besprochen werden, welche Verfügungen im Testament Sinn ergeben: Sollten Sie eine Freistellungsklausel aufnehmen? Wie sieht es mit der Wiederverheiratungsklausel aus? Entstehen für den Schlusserben steuerliche Nachteile, wenn Sie sich für ein Berliner Testament entscheiden? Diese und viele weitere Fragen kann ein Anwalt für Erbrecht gemeinsam mit Ihnen durchgehen. Zudem können Sie beim Erbrechtsexperten Berliner Testament Muster einsehen und verschiedene  Vorlagen vergleichen. So entsteht ein passgenaues Testament unter Eheleuten, das alle Ihre Wünsche und Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

Berliner Testament vom Anwalt

Wer ein Berliner Testament vom Anwalt für Erbrecht erstellen lässt, hat den klaren Vorteil einer persönlichen und individuellen Beratung. Denn anders als ein Notar darf ein Rechtsanwalt für Erbrecht eine beratende Funktion einnehmen. Es ist also möglich, ein Testament ohne Notar zu errichten. Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Erbrecht sind, um ein Berliner Testament ohne Notar zu erstellen, werden Sie hier auf Erbrechtsinfo.com fündig. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Anwaltsverzeichnis mit Experten für Erbrecht auch in Ihrer Region. Sie können alle Anwälte kostenlos vergleichen, Ihren Favoriten auswählen und unverbindlich Kontakt aufnehmen. Alternativ schildern Sie uns über das Kontaktformular Ihr Anliegen und wir leiten es an einen passenden Erbrechtsexperten weiter.

Anwaltskosten für die Testamentserstellung

Die Anwaltskosten können unterschiedlich ausfallen. Meist werden sie anhand der Nachlasshöhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG ermittelt. Allerdings gibt es beim Rechtsanwalt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Kosten des Berliner Testaments festzulegen.

1. Pauschalvergütung

Ihr Rechtsanwalt verschafft sich zunächst einen Überblick über die anstehenden Arbeiten. Wenn er im Anschluss den Zeitaufwand eingeschätzt hat, vereinbart er mit Ihnen eine pauschale Summe für die Kosten des Testaments. Nachdem das Testament erstellt ist, erhält der Anwalt die vereinbarte Pauschale von Ihnen.

2. Stundensatz

Sie können mit Ihrem Anwalt für Erbrecht für die Erstellung des Testaments eine Vergütung nach Stundensatz vereinbaren. Hier ist der Rechtsanwalt für Erbrecht allerdings in der Pflicht, den zeitlichen Aufwand für die Arbeit zu dokumentieren.

3. Gebühr

Wenn für die Errichtung des Berliner Testaments weder eine Vergütung nach Stundensatz noch eine Pauschalvergütung vereinbart wird, darf der Anwalt für eine Erstberatung eine Gebühr von 190 Euro verlangen. Entscheiden Sie sich für weitere Beratungen, muss die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Berliner Testament vom Notar

Wer möchte, kann das Testament vom Notar erstellen lassen. Der Nachteil hierbei ist, dass ein Notar keine beratende Funktion einnehmen darf und auch ihre individuelle Situation nicht berücksichtigt. Er hält sich im Hintergrund und ist lediglich dazu da, die Form des Testaments zu prüfen und das Dokument zu beglaubigen. Deswegen ist es empfehlenswert, auf den Rat eines Anwalts für Erbrecht zurückzugreifen. Viele Rechtsexperten für Erbrecht bieten sogar die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an. Bevor Sie sich also für oder gegen ein Berliner Testament entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, sich ausführlich informieren zu lassen. So gehen Sie kein Risiko ein.

Notarkosten für die Testamentserstellung

Ausschlaggebend für die Notarkosten für die Erstellung des Testaments beim Notar ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments. Beim Ehegattentestament wird eine zweifache Gebühr fällig:

Wert in EuroBerliner Testament Kosten in Euro
10.000150
25.000230
50.000330
250.0001.070
500.0001.870

Für die Hinterlegung des Berliner Testaments fallen zusätzlich Kosten an: Für die Hinterlegung beim Amtsgericht müssen Sie mit 75 Euro Gebühr und für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister mit 15 Euro Gebühr rechnen.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Berliner Testament helfen ?

Überlegt man sich als Ehepaar ein Berliner Testament aufzusetzen, empfiehlt sich im Vorfeld immer eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht. Dabei kann dieser im individuellen die Folgen für das Erbe analysieren und die Testierenden über die erbrechtlichen und auch steuerrechtlichen Folgen informieren. Zusätzlich wird er seine Mandanten natürlich auch zu den Pflichtteilsansprüchen der Kinder aufklären und dazu beraten, wie z. B. durch entsprechende Pflichtteilstrafklauseln einer frühzeitigen Einforderung von Pflichtteilsansprüchen entgegen gewirkt werden kann. Ferner wird ein erfahrener Anwalt für Erbrecht natürlich anhand der Wünsche seiner Mandanten ein rechtssicheres Testament formulieren und auch eine Beglaubigung oder Hinterlegung für seine Mandanten verlanlassen. Lassen Sie sich zu diesem Thema beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

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FAQ: Berliner Testament

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Berliner Testament zu errichten. Sie können es entweder ohne jegliche Hilfe handschriftlich verfassen oder gemeinsam mit einem Notar. Am besten ist es jedoch, ein Testament mit einem Anwalt zu erstellen, weil dieser auch eine beratende Funktion einnehmen darf und Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

Es ist möglich, das Testament zu ändern, wenn beide Eheleute der Änderung zustimmen. Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung nicht mehr ohne Weiteres möglich. Dies ist nur dann möglich, wenn eine Freistellungsklausel im Testament aufgenommen wurde.

Die Pflichtteilsklausel bewirkt bei diesem Testament, dass ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils darauf verzichtet, sein Pflichtteil einzufordern. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Ehepartner nach dem Tod des anderen durch Pflichtteilsansprüche nicht in Schwierigkeiten gerät und vielleicht sogar ein gemeinsames Haus verkaufen muss.

In der Regel wird ein Testament bei Scheidung unwirksam. Die Scheidung muss in den meisten fällen sogar nicht einmal vollzogen sein. Es reicht aus, wenn ein Scheidungsantrag gestellt oder diesem bereits zugestimmt wurde. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass ein Berliner Testament auch nach Scheidung noch wirksam ist. Dies ist dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Eheleute eine Wirksamkeit über die Scheidung hinaus gewollt hätten.

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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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