Warum diese Sonderform des Testaments?
Die meisten Eheleute entscheiden sich aus einem einfachen Grund für ein Berliner Testament: Es soll sichergestellt werden, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist. Wird ein Ehepartner durch ein Testament unter Eheleuten nicht zum Alleinerben bestimmt, erben nach der gesetzlichen Erbfolge neben ihm vor allem die Kinder eines Erblassers.
Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der überlebende Ehepartner Vermögenswerte verkaufen muss, um den Miterben ihren Anteil am Erbe auszahlen zu können. Mit einem Berliner Testament kann dies verhindert werden: Die eigenen Kinder werden durch das Testament zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erben erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. So ist mit diesem Testament sichergestellt, dass der überlebende Ehepartner seinen Lebensstandard weitgehend halten kann.
Vorteile und Nachteile des Berliner Testaments
Ein Berliner Testament bietet für die Eheleute, die es gemeinsam errichten, viele Vorteile. Passen Eheleute jedoch nicht genau auf und passen das Testament nicht genau an ihre individuelle Lebenssituation an, birgt das Nachteile. Wenn Sie als Ehepaar darüber nachdenken, ein Testament unter Eheleuten zu errichten, ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.
Eine individuelle Rechtsberatung im Erbrecht lohnt sich vor allem, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Unüberlegt oder falsch aufgesetzte Testamente mit Formfehlern führen häufig zu einem Erbstreit unter Familienmitgliedern, die sich beim Erbe übergangen oder nur unzureichend bedacht fühlen. Deswegen ist es immer ratsam, einen Anwalt spezialisiert auf Erbrecht hinzuzuziehen, wenn man ein Testament errichten möchte. Im Folgenden sehen wir uns zunächst die Vor- und Nachteile dieser Art von Testament.
Vorteile
Einer der wohl bedeutendsten Vorteile ist die Absicherung des überlebenden Partners. Weil der überlebende Partner als Alleinerbe eingesetzt wird, muss er sich nicht um die Aufteilung des Nachlasses kümmern. Auch der Verkauf von Immobilien oder Wertgegenständen bleibt dem überlebenden Partner so erspart – schließlich muss er keine anderen Erben auszahlen. Ein weiterer Vorteil dieses Testaments ist der, dass durch ein Testament sichergestellt wird, dass das Vermögen in der Familie bleibt. Wenn ein Ehepaar seine Kinder gemeinsam als Schlusserben einsetzt, bleiben die Kinder auch dann Schlusserben, wenn der überlebende Partner erneut heiratet.
Die Bindungswirkung bleibt nach dem Tod eines Partners auch dann bestehen, wenn der überlebende Partner erneut heiratet. Darüber hinaus ist es möglich, in einem Berliner Testament auch Stiefkinder zu bedenken. Dies ist insbesondere in Patchworkfamilien von Bedeutung. Wenn Sie mehr über die Vorteile dieses Testaments erfahren möchten, setzen Sie sich am besten mit einem Anwalt für Erbrecht in Verbindung und lassen sich beraten. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen die Möglichkeit, einen passenden Experten für Erbrecht in Ihrer Region zu finden.
Nachteile
Nach den Vorteilen können Sie nun mehr über die Nachteile des Testaments erfahren. Einer der Nachteile wirkt sich vor allem auf die Kinder aus, die meist als Schlusserben eingesetzt werden: Dadurch, dass der überlebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird, werden sie bei dem Tod des ersten Elternteils schlicht enterbt und gehen leer aus. Weil viele Eheleute mit einer Pflichtteilsstrafklausel zusätzlich verhindern, dass die Kinder frühzeitig ihren Pflichtteil einfordern, bleiben die Kinder zunächst auf der Strecke. Später trifft die Kinder dann unter Umständen der nächste Nachteil.
Weil sie nach dem Tod des zweiten Ehepartners das gesamte Vermögen auf einmal erben, wird häufig der Erbschaftssteuer Freibetrag überschritten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen, die Sie am besten mit Ihrem Anwalt für Erbrecht besprechen. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit von Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung des Schenkungssteuer Freibetrags. Einer der Nachteile betrifft direkt die Eheleute: Nach dem Tod des einen Partners kann das Berliner Testament nicht mehr geändert werden. Verliebt sich der überlebende Partner neu oder überwirft sich mit seinen Kindern, kann er die Erbfolge nicht mehr ändern – obwohl er vielleicht möchte.
Gibt es steuerliche Nachteile?
Ein Testament kann in der Tat zu steuerlichen Nachteilen führen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn es sich um hohe Vermögenswerte handelt. Dadurch, dass Kinder beim Tod des ersten Ehepartners zunächst enterbt werden, verfällt der Erbschaftssteuer Freibetrag von 400.000 Euro. Normalerweise kann ein Kind diesen zweimal nutzen – einmal beim Tod der Mutter und einmal beim Tod des Vaters. Errichten die Eltern jedoch ein Berliner Testament, hat das Kind nur einmal die Möglichkeit zur Ausnutzung seines Erbschaftssteuer Freibetrags.