Erbstreitigkeiten vorbeugen – Als Erblasser die richtige Vorsorge treffen
Jeder Erblasser wünscht sich, dass seine Erben friedlich miteinander umgehen und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Wer bereits zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten vorbeugen möchte, kann dies am besten mit einer detaillierten Nachlassplanung. Wer eine wasserdichte letztwillige Verfügung, wie zum Beispiel ein Testament oder einen Erbvertrag, aufsetzt, kann Erbstreitigkeiten schon zu Lebzeiten vorbeugen. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige weitere Möglichkeiten aufzeigen, die zur Vorbeugung von Erbstreitigkeiten beitragen.
1. Gültiges & eindeutiges Testament errichten
Wer einen Erbstreit zwischen seinen Erben vermeiden möchte, setzt am besten ein Testament auf, in dem der eigene letzte Wille unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Weil man ein Testament auch alleine zu Hause aufsetzen kann, empfiehlt es sich, das Testament zumindest professionell prüfen zu lassen. Weil eigenhändige Testamente häufig Formfehler oder doppeldeutige Formulierungen beinhalten, kommt es häufig zu Testamentsanfechtungen.
Um solche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist eine Prüfung des Testaments empfehlenswert. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen die Möglichkeit, den passenden Rechtsanwalt für die Prüfung Ihrer letztwilligen Verfügungen zu finden. Darüber hinaus sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Testament im Testamentsregister registrieren zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament in jedem Fall gefunden und Ihrem letzten Willen entsprochen wird.
2. Einzelne Nachkommen enterben
Um einen Erbstreit um die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden, können mithilfe eines Testamentes einzelne gesetzliche Erben enterbt werden. So ist von vorneherein klar, dass diese keinen Anspruch auf ein Erbe haben. Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit eines Erbstreits minimiert. Pflichtteilsansprüche bleiben allerdings durch die Enterbung unberührt. Wer einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen möchte, kann dies nur unter ganz besonderen Umständen. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten.
3. Erbvertrag errichten lassen
Eine weitere Möglichkeit, um einen Erbstreit zu vermeiden, ist die Aufsetzung eines Erbvertrages. Weil die Erben in den Erbvertrag einwilligen müssen und er quasi einen Vertrag zwischen Erblasser und Erben darstellt, ist die Erbfolge von vornherein transparent gestaltet. Demnach wissen alle, wer was erbt. Mit einem Erbvertrag ist das Aufkommen eines Erbstreits demzufolge unwahrscheinlich.
4. Pflichtteilsansprüche berücksichtigen
Wer sich dazu entschließt, einen Erbvertrag oder ein Testament aufzusetzen, muss an die Pflichtteilsansprüche denken. Ein bestimmter Personenkreis hat nach dem Erbrecht in Deutschland Anspruch auf einen Pflichtteil. Das bedeutet, dass selbst bei Enterbung der Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes besteht. In der Regel beläuft sich der Pflichtteil auf exakt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Die Pflichtteilsansprüche aller pflichtteilsberechtigten Personen sollten – wenn möglich – bereits bei der Aufsetzung von Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden. Auf diese Weise können Erbstreitigkeiten im Nachhinein verhindert werden.
5. Erbe ausschlagen – Auf Pflichtteil verzichten
Es ist möglich, mit einem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten des Erblassers einen sogenannten Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. So kann ein Erbstreit bereits zu Lebzeiten verhindert werden. Mit einer so genannten Pflichtteilsverzichtserklärung wird vereinbart, dass der Pflichtteilsberechtigte im Erbfall keinerlei Ansprüche an das Erbe mehr hat. In der Regel geht mit einem Pflichtteilsverzicht ein einmaliger Ausgleich einher, beispielsweise die einmalige Zahlung einer bestimmten Summe. Wie dieser Ausgleich im Einzelnen aussieht, muss von Fall zu Fall individuell geregelt werden. Wenn Sie Fragen zum Pflichtteilsverzicht beziehungsweise Erbverzicht haben oder eine Pflichtteilsverzichtserklärung aufsetzen möchten, hilft Ihnen ihr Anwalt für Erbrecht dabei.
6. Erbengemeinschaft – Teilanordnung festlegen
Um einen Erbstreit innerhalb der einer Erbengemeinschaft zu verhindern, hat der Erblasser die Möglichkeit, eine sogenannte Teilanordnung festzulegen. Mit dieser kann er bereits zu Lebzeiten verfügen, welcher Erbe welchen Erbteil und welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Legt der Erblasser keine Teilanordnung fest, so müssen sich die Miterben einer Erbengemeinschaft selbstständig mit der Erbauseinandersetzung befassen. Wegen der unterschiedlichen Interessen der einzelnen Erben kommt es hier meist schnell zu Streitigkeiten um das Erbe.
7. Schenkung zu Lebzeiten
Mit Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich ein Erbstreit nach dem Tod des Erblassers vermeiden. Wer sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte auf den Schenkungssteuer Freibetrag achten. Je nach verwandtschaftlichem Verhältnis fällt der Erbschaftssteuer Freibetrag recht hoch aus. Beispielsweise haben die direkten Nachkommen eines Erblassers einen Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 €. Dieser kann alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten kann also auch die Erbschaftssteuer vermindert werden. Sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen ist also nicht nur sinnvoll, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, sondern kann auch steuerlich reizvoll sein.
Erbstreit – Was tun? Welche Lösungen gibt es?
Obwohl viele Erblasser alle empfohlenen Vorkehrungen treffen, um einen Erbstreit zu vermeiden, klappt dies nicht immer. Wenn es trotzdem zu Erbstreitigkeiten kommen sollte, gibt es einige Möglichkeiten für friedliche Lösungen. Ein Gerichtsverfahren sollte immer der letzte Ausweg sein. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor, einen Erbstreit zu lösen.
1. Auflösung der Erbengemeinschaft
Um einen Erbstreit zu vermeiden, ist wohl die Auflösung der Erbengemeinschaft am besten geeignet. Allerdings ist die Auflösung einer Erbengemeinschaft nicht ganz so einfach. Voraussetzung für das Auflösen einer Erbengemeinschaft ist die so genannte Teilungsreife. Für die Teilungsreife müssen alle Nachlassverbindlichkeiten geregelt sein und das Vermögen muss ohne Wertverlust aufgeteilt werden können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Zum einen kann eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden, wenn sich alle Erben einig sind, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Diese Variante ist bei einem Erbstreit wahrscheinlich auszuschließen. Eine weitere Möglichkeit ist die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Auszahlung eines Miterben. Hier müssen allerdings alle Erben mit der Auszahlung einverstanden sein und man muss sich über die Höhe einigen.
Des Weiteren steht es jedem Erben frei, seinen Erbteil zu verkaufen. Hier haben die Miterben zunächst ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten. Schließlich kann eine Erbengemeinschaft durch eine Auseinandersetzungsklage aufgelöst werden. Hierzu muss ein Erbe einen Teilungsplan erstellen und eine Klage anstreben.
2. Streitschlichtung durch Mediator
Wenn es zu Erbstreitigkeiten kommt, die die Beteiligten untereinander nicht lösen können, ist eine Mediation im Erbrecht sinnvoll. Im Erbfall kommt es besonders häufig zu Konflikten, weil durch den Tod eines nahen Angehörigen meist auch andere Beziehungskonflikte innerhalb der Familie wieder aufbrechen. Mediatoren sind professionelle Streitschlichter, die zwischen den Parteien vermitteln. Auf diese Weise versuchen sie, die beiden Parteien einander anzunähern und eine friedliche Lösung zu erzielen.
3. Einvernehmliche Erbauseinandersetzung
Sind sich alle Erben über die Verteilung des Nachlasses einig, können sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen. Mit diesem wird die Erbengemeinschaft schließlich aufgelöst. Voraussetzung für einen Erbauseinandersetzungsvertrag ist allerdings, dass alle Miterben gemeinsam eine Lösung finden, mit der alle einverstanden sind. Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist die beste Lösung für alle Beteiligten und wahrt meist den Familienfrieden. Wenn möglich, sollte man sich also am besten um eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung bemühen.
4. Entlassung des Testamentsvollstreckers
Weil sich viele Erben vom Testamentsvollstrecker häufig bevormundet fühlen und darüber ein Erbstreit entflammt, gibt es die Möglichkeit, den Testamentsvollstrecker zu entlassen. Hierzu müssen allerdings triftige Gründe vorliegen. Wer einen Testamentsvollstrecker entlassen möchte, muss beim Nachlassgericht einen Antrag stellen. § 2227 BGB sagt, dass das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker auf Antrag der Beteiligten dann entlassen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein triftiger Grund beispielsweise wäre eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Ob ein Antrag auf Entlassung im Einzelnen Erfolg versprechend ist, können Sie vorab mit einem unserer Anwälte für Erbrecht besprechen. Hier Fachanwalt für Erbrecht finden. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben einen erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite.
5. Streitschlichtung durch Schiedsverfahren
Bahnte sich innerhalb der Erbengemeinschaft ein Erbstreit an, so gibt es die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens. Ein Schiedsverfahren ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits. Diese Beilegung findet in einem Verfahren durch Schlichtung oder eine für alle Parteien verbindliches Urteil statt. Der Vorteil eines Schiedsverfahrens ist, dass es weitaus günstiger ist als ein normales Gerichtsverfahren und darüber hinaus viel weniger Zeit in Anspruch nimmt. Dies ist deswegen der Fall, weil es beim Schiedsverfahren nur eine Instanz gibt. Der Schiedsspruch am Ende ist für alle Beteiligten verbindlich. Bevor man allerdings ein Schiedsverfahren anstrebt, lohnt sich der Gang zum Mediator. In vielen Fällen entstehen Erbstreitigkeiten aufgrund von schon zuvor da gewesenen kleineren Unstimmigkeiten. Daher ist es oft im Gespräch mit einem Mediator möglich, alle Probleme zu lösen und einen Erbstreit zu vermeiden.
6. Beilegung des Erbstreits durch Gerichtsverfahren
Die letzte Möglichkeit, einen Erbstreit beizulegen, ist der Erbstreit vor Gericht. Hier wird der Streit durch ein Gerichtsverfahren beigelegt. Zu diesem Gerichtsverfahren kommt es durch die Erbauseinandersetzungsklage eines Erben. Der klagende Erbe erstellt einen Teilungsplan und reicht dann eine Klage ein. Wird der Klage stattgegeben, wird der Nachlass nach dem Teilungsplan verteilt.
Bei der Erbauseinandersetzungsklage beziehungsweise dem Erbstreit vor Gericht gilt wie für alle anderen Gerichtsverfahren auch, dass derjenige die Kosten des Verfahrens tragen muss, der verliert. Falls sich bei Ihnen ein Erbstreit vor Gericht anbahnt, suchen Sie sich am besten frühzeitig einen Erbrechtsexperten, der sie unterstützt. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie den passenden Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Nehmen Sie am besten noch heute kostenlos Kontakt auf und lassen sich beraten.
7. Fachanwalt für Erbrecht zur Beratung heranziehen
Das Erbrecht in Deutschland ist ein komplexes rechtliches Feld, das Laien oftmals nur sehr schwer überblicken können. Wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft nun Streit ums Erbe beziehungsweise Streitigkeiten ums Geld in der Familie gibt, so hängt der Familiensegen schnell schief. In vielen Fällen fahren sich die Beteiligten dann so fest, dass sie aus eigenem Antrieb keine friedliche Lösung mehr erzielen können.
Wer einen handfesten Erbstreit vermeiden möchte, sollte spätestens dann eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Am besten ist es hier, sich auf die Kompetenz und das Fachwissen eines Rechtsanwaltes für Erbrecht zu verlassen.Dieser kennt sich mit allen erbrechtlich relevanten Themen bestens aus und kann Sie in Ihrem individuellen Fall ausführlich beraten. Falls es zum Äußersten, einer Erbauseinandersetzungsklage vor Gericht, kommen sollte, haben Sie kompetente Unterstützung an Ihrer Seite.
Auch wenn Sie planen, ein Testament, ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, ist ein Erbrechtsspezialist der richtige Ansprechpartner. Dieser kann Ihnen helfen, dass Ihre letztwillige Verfügung keine Formfehler enthält, die unter ihren Erben zu einem Erbstreit führen könnten. Auch Ihre Unternehmensnachfolge oder die Betriebsübernahme im Todesfall können Sie gemeinsam mit einem Erbrechtsexperten näher besprechen.
Erbstreitigkeiten Kosten – Diese Kosten können entstehen
Viele Erben haben Angst vor den Erbstreit Kosten. Diese können tatsächlich unter Umständen recht hoch werden. Wie hoch die Erbstreit Kosten letztlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen hängen die Erbstreit Kosten damit zusammen, wie hoch der Nachlass ist. Zum anderen ist ein wichtiger Faktor, ob der Erbstreit außergerichtlich geregelt wird oder ob der Erbstreit vor Gericht ausgetragen wird. Bei einem Erbstreit können Kosten für den Anwalt, das Gericht, den Testamentsvollstrecker, einen Mediator und einen Gutachter entstehen. Im Folgenden schauen wir uns an, wie hoch diese Kosten im Einzelnen ausfallen können.
Erbstreit Kosten für Mediator
Entscheiden sich die Erben bei einem Erbstreit für einen Mediator, so kommen sie meist mit sehr geringen Mediator Kosten davon. Weil ein Mediator nach Stundensatz bezahlt wird, hängt die tatsächliche Höhe der Mediator Kosten davon ab, wie lange die Parteien für eine Einigung brauchen. Letztlich gilt: Je schneller der Erbstreit beigelegt ist, desto niedriger sind die Mediator Kosten. Wie hoch der Stundensatz eines Mediators genau ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies muss im Einzelnen mit dem jeweiligen Mediator besprochen werden.
Kosten für Schiedsgericht (Schiedsrichter)
Die Kosten für ein Verfahren beim Schiedsgericht setzen sich zusammen aus der Verfahrensgebühr, der Schiedsrichtervergütung und den Kosten für Auslagen. Die genaue Schiedsrichter Kosten Höhe ist abhängig vom Streitwert, also der Höhe des Nachlasses, um den gestritten wird. In folgender Tabelle sehen Sie die Schiedsrichter Kosten in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes.