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Erbstreit – Was kann man bei Streitigkeiten rund um das Erbe tun?

Wenn es ans Erben geht, kommt es leider häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Meist fühlt sich jemand beim Erbe übergangen oder empfindet den Pflichtteil beim Erbe als zu niedrig. Erbstreitigkeiten rund um gemeinsame Immobilien, Kunst erben oder anderen Vermögenswerten führen häufig zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Die Gründe für einen Erbstreit sind vielfältig. Doch wie kann man einen Erbstreit vorbeugen bzw. wie ist die beste Vorgehensweise mitten in einem Erbstreit? Was kostet ein Erbstreit und wer muss die Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten überhaupt zahlen? In unserem Recht Ratgeber erhalten Sie alle Antworten darauf.
Inhaltsverzeichnis

Ursachen für einen Erbstreit

Für einen Erbstreit kann es vielfältige Gründe geben. Leider ist es meist sehr schwierig, Erbstreitigkeiten wieder beizulegen, wenn sie erst einmal entstanden sind.

Die Gründe für Streitigkeiten um das Erbe umfassend aufzuzählen, ist kaum möglich – bei jeder Erbschaft herrschen so individuelle Gegebenheiten, dass der Herd für Erbstreitigkeiten immer woanders liegt.

Dennoch möchten wir Ihnen im Folgenden die häufigsten Gründe für einen Erbstreit vorstellen und kurz erklären:

1. Erbstreit weil kein Testament vorhanden

Liegt von einem Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes vor, beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag, so greift nach dem Erbrecht in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Hier können unter Umständen auch Personen erben, die aus der Sicht der anderen Erben kein Anrecht auf einen Teil des Nachlasses haben. Oftmals ist Erblassern auch nicht bewusst, wer bei der gesetzlichen Erbfolge alles erbt – vielleicht jemand, mit dem der Erblasser seit Jahren zerstritten ist. Hier ist ein Erbstreit dann vorprogrammiert. Oftmals dauern solche Erbstreitigkeiten um die gesetzliche Erbfolge mehrere Jahre.

2. Erbstreit durch Testament mit Formfehler

Häufig kommt es auch zu Erbstreitigkeiten, wenn zwar ein Testament vorliegt, dieses aber Formfehler enthält. Wenn sich ein Erbe beim Erbe übergangen fühlt und das Testament anfechten möchte, kommt es schnell zu einem Erbstreit. Unter Umständen kann es auch sein, dass doppeldeutige Formulierungen in einer letztwilligen Verfügung zu einem Erbstreit führen. Häufig kommt es auch zu Testamentsanfechtungen, weil beim Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentsaufsetzung Testierunfähigkeit vermutet wird. Hier ist der Kläger allerdings in der Nachweispflicht. Es empfiehlt sich daher immer, einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, Hamburg, München, Dortmund, Düsseldorf sowie weiteren Städten in Deutschland zu konsultieren, wenn man eine letztwillige Verfügung aufsetzen möchte.

3. Erbstreit durch Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft

Ein weiterer Grund für Erbstreitigkeiten sind Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Hier kommt es bei der Erbauseinandersetzung oder beim Erbauseinandersetzungsvertrag häufig zu Uneinigkeiten. Ist keine friedliche Lösung möglich, landet der Erbstreit häufig vor Gericht. In einigen Fällen kann es auch zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Testamentsvollstrecker kommen.

4. Erbstreit durch Verletzung von Pflichtteilsansprüchen

Wenn Pflichtteilsansprüche verletzt worden sind, ist ein Erbstreit vorprogrammiert. Manchmal kommt es vor, dass ein Erblasser von Pflichtteilsansprüchen nichts weiß und diese daher im Testament nicht vermerkt. Macht man ein Angehöriger dann unerwartet seine Pflichtteilsansprüche geltend und möchte seinen Pflichtteil durchsetzen, kommt es häufig zu einem Erbstreit. Möchte sich ein Erbe innerhalb einer Erbengemeinschaft seinen Erbteil ausbezahlen lassen, kann es auch zu einem Erbstreit kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die anderen Erben nicht in der Lage sind, den anderen Erben auszubezahlen. Oftmals können sich die Miterben auch nicht über die Höhe der Abfindung einig werden.

5. Erbstreit wegen Immobilien innerhalb der Erbengemeinschaft

Sehr häufig kommt es innerhalb einer Erbengemeinschaft wegen Immobilien oder Grundstücken zu Erbstreitigkeiten. Weil Immobilien und auch Grundstücke häufig einen sehr hohen Wert haben, wollen die meisten mit Erben einer Erbengemeinschaft natürlich genau von diesen Werten profitieren. Wenn man sich bei der Erbauseinandersetzung nicht einig werden kann, kommt es hier häufig zu einem Erbstreit. Der Erbstreit um Immobilien oder der Erbstreit um Grundstücke ist oft von langer Dauer, weil eine Einigung hier nur schwer zu erzielen ist. In vielen Fällen werden die Objekte dann zwangsversteigert und das Geld unter den Erben aufgeteilt. Wer einen Erbstreit vermeiden möchte, sollte sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Möglich und empfehlenswert ist bei aufkommenden Erbstreitigkeiten auch eine Mediation im Erbrecht.

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Gründe für einen Streit um das Erbe schnell vorprogrammiert

Stirbt ein Erblasser, muss zunächst einmal geklärt werden, wer überhaupt erbt. Nach dem Erbrecht in Deutschland sind hier verschiedene Erbenstellungen möglich. Je nach Erbenstellung und Höhe des Nachlasses ist ein Streit ums Erbe wahrscheinlich. Besonders häufig kommt es zum Erbstreit unter Geschwistern und zu Erbstreitigkeiten ums Haus. Im Folgenden beschäftigen wir uns zunächst damit, in welchen Erbsituationen rasch ein Erbstreit zwischen Erben entstehen kann.

1. Gesetzliche Erbfolge

Häufig kommt es zum Streit um die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn keine letztwillige Verfügung von Todes wegen vorliegt. Innerhalb der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland ist die Familie in bestimmte Ordnungen aufgeteilt. Diese sind nacheinander erbberechtigt. Aus der nächsten Linie erbt immer nur dann jemand, wenn aus der vorherigen niemand mehr vorhanden ist.

Die einzelnen Ordnungen werden auch Parentelen genannt: Es gibt Erben erster, zweiter und dritter Ordnung. Wenn auch keine Erben der dritten Ordnung vorhanden sind, gibt es noch die vierte und fünfte Ordnung. Diese sind allerdings nur selten relevant. Ehepaare haben innerhalb der gesetzlichen Erbfolge eine Sonderstellung. Zum Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt es vor allem dann, wenn sich jemand beim Erbe übergangen fühlt oder schon vor dem Erbfall Streitigkeiten vorhanden waren.

2. Gewillkürte Erbfolge

Mit der gewillkürten Erbfolge kann ein Erblasser die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, indem er einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzt. Hierbei kann der Erblasser frei darüber verfügen, wer sein Vermögen zu welchen Teilen erben soll. Hiervon ausgenommen sind Pflichtteile. Die Pflichtteilsansprüche bestimmter Erben bleiben auch bei der gewillkürten Erbfolge bestehen.

Um einen Erbstreit bei der gewillkürten Erbfolge zu vermeiden, ist es daher besonders wichtig, sämtliche Pflichtteilsansprüche zu kennen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die letztwillige Verfügung von Todes wegen mithilfe eines Anwalts für Erbrechts aufsetzen zu lassen. So wird verhindert, dass das Testament oder der Erbvertrag Formfehler enthält. Die Wahrscheinlichkeit einer Testamentsanfechtung und eines handfesten Erbstreits wird so rapide reduziert.

3. Erbstreit Pflichtteil

Im deutschen Erbrecht haben die Kinder, der Ehepartner und in manchen Fällen auch die Eltern eines Erblassers Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist der Anteil eines Erbes, der den Pflichtteilsberechtigten Personen mindestens zusteht. Die Pflichtteilsquote beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diese Mindestbeteiligung am Erbe kann ich nur unter ganz besonderen Umständen entzogen werden. Gesetzliche Erben, die durch eine letztwillige Verfügung enterbt und auf den Pflichtteil gesetzt wurden, fühlen sich häufig beim Erbe übergangen. Hier kommt es dann in bestimmten Fällen zum Erbstreit um den Pflichtteil.

Zu geringer Pflichtteil

In vielen Fällen kommt es zum Pflichtteil Erbstreit, weil der Pflichtteil zu gering ausfällt. Wenn ein Kind durch ein Testament enterbt wird und dadurch nur einen Pflichtteilsanspruch hat, spricht viel dafür, dass es schon zu Lebzeiten Streitigkeiten gegeben hat. Häufig versuchen Erblasser dann, den Pflichtteil zusätzlich beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten zu schmälern.

Viele wissen nicht, dass Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, wegen des sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs auf den Pflichtteil angerechnet werden müssen. Möchte jemand seine Pflichtteilsansprüche geltend machen, kommt es dann oft zu einem handfesten Erbstreit.

Pflichtteilsansprüche geltend machen

Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen möchten, schildern Sie Ihr Problem einem Anwalt für Erbrecht. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie professionelle Erbrechtsanwälte in Ihrer Region. Sie können über unser Anwaltsverzeichnis alle Anwälte miteinander vergleichen und kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen. Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, beraten und unterstützen Sie. Mithilfe unseres Pflichtteilsrechners können Sie sich schon jetzt über die Höhe Ihres Pflichtteils informieren.

4. Erbstreit Erbengemeinschaft

Der Erbstreit bei Erbengemeinschaft ist besonders häufig. Weil die Miterben einer Erbengemeinschaft nach den §§ 2032-2041 BGB den Nachlass gemeinsam verwalten müssen, bis es zu Erbauseinandersetzung kommt, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Weil oftmals mehrere Erben Mitglied der Erbengemeinschaft sind, herrscht großes Konfliktpotenzial.

Häufig kommt es hier statt einer friedlichen Erbauseinandersetzung dann zu einer Erbauseinandersetzungsklage. Wenn Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind und sich Erbstreitigkeiten anbahnen, nehmen Sie am besten Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht auf. Dieser kann sie beim Erbengemeinschaft Erbstreit beraten, Sie bei Fragen zum Erbschein und beim Erbschein beantragen unterstützen und Ihnen sämtliche Fragen zu einer Erbauseinandersetzungsklage beantworten. Wer einen Erbstreit vermeiden möchte, kann über eine Mediation im Erbrecht nachdenken. Diese kann einer Erbengemeinschaft helfen, eine friedliche Erbauseinandersetzung mit Hilfe eines Erbauseinandersetzungsvertrages zu erzielen.

5. Konfliktpotenzial Testamentsvollstrecker

Wenn ein Erblasser bereits zu lebt Zeiten ahnt, dass es zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zu einem Erbstreit kommen könnte, setzt er oftmals einen Testamentsvollstrecker für die Nachlassverwaltung ein. Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers durchzusetzen. Somit müssen sich die Erben nicht untereinander auseinandersetzen, sondern alles mit dem Testamentsvollstrecker regeln. Dies birgt deswegen ein enormes Konfliktpotenzial, weil sich die Erben durch die Testamentsvollstreckung bevormundet fühlen und in ihren Handlungen eingeschränkt werden.

In einigen Fällen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung jedoch sinnvoll. Einen Testamentsvollstrecker bei Minderjährigen einzusetzen, schützt die Minderjährigen beispielsweise vor sorgeberechtigten Eltern, die das Erbe für sich nutzen könnten. Wenn Sie Fragen zur Testamentsvollstreckung bei Minderjährigen haben oder eine Testamentsvollstreckung anordnen möchten, besprechen Sie sich am besten mit Ihrem Anwalt für Erbrecht. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und kostenlos Kontakt zu Erbrechtsspezialisten aufzunehmen.

6. Streit um vererbte Immobilien

Neben Geldbeträgen werden am häufigsten Immobilien vererbt. Weil oftmals alle Erben mit den jeweiligen Immobilien Erinnerungen verbinden und Immobilien allgemein einen großen Wert haben, kommt es hier häufig zu Erbstreitigkeiten.

Weil Immobilien nicht einfach teilbar sind und jeder seine Ansprüche anmelden möchte, ist ein Immobilien Erbstreit oft nicht weit. Wenn sich die Erben nicht einig werden können, landen sie häufig vor Gericht. Nicht selten werden Immobilien dann zwangsversteigert, wodurch auch der Erinnerungswert verloren geht. Häufig kommt es auch zum Erbstreit, weil sich die Erben nicht einig werden können, wer die Immobilie bewohnen oder wie hoch die Abfindung für den jeweils anderen ausfallen soll. Wenn es zum Immobilien Erbstreit kommt, ist es immer am besten, miteinander im Gespräch zu bleiben.

Wer versucht, sich in den jeweils anderen hinein zu versetzen, minimiert die Gefahr für einen Erbstreit um Immobilien. Sollte es doch zum Äußersten kommen, sollte man sich einen Rechtsbeistand suchen, um seine Interessen bestmöglich durchsetzen zu können.

7. Erbstreit unter Geschwistern

Beim Geschwister Erbstreit ist häufig die Behandlung der Eltern zu Lebzeiten der Grund. Wenn ein Kind zu Lebzeiten der Eltern mehr finanzielle Zuwendung erhalten hat als die anderen, fühlen sich diese beim Erben schnell benachteiligt. Häufig fordert auch ein Kind, das die Eltern im Alter gepflegt hat, einen höheren Anteil am Erbe.

Wenn die anderen das anders sehen, ist ein Erbstreit vorprogrammiert. Unter Geschwistern kommt es häufig vor, dass ich einer benachteiligt fühlt. Gerade deswegen kommt es auch sehr häufig zu einem Geschwister Erbstreit. Einen Erbstreit vermeiden kann der Erblasser am besten durch klare Regelungen im Testament oder Erbvertrag. Diese Regelungen sollten die jeweiligen Zuwendungen zu Lebzeiten berücksichtigen. Wenn Sie bei den individuellen Regelungen in Ihrer letztwilligen Verfügung Hilfe benötigen, hilft Ihnen einen Rechtsanwalt für Erbrecht gerne weiter.

8. Miterbe möchte Erbteil auszahlen lassen

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es häufig vor, dass sich einer der Miterben seinen Erbteil ausbezahlen lassen möchte. Dies ist nicht so einfach wie gedacht. Weil in einer Erbengemeinschaft alle Miterben zusammen mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt sind, hat ein einzelner Miterbe keinen Anspruch auf eine Auszahlung seines Erbanteiles.

Oft entsteht dann hier aufgrund der divergierenden Interessen ein Erbstreit. Sind allerdings alle anderen Miterben mit der Auszahlung einverstanden, ist sie möglich. Allerdings muss für eine Auszahlung des Erbteils die Höhe des Erbes feststehen und alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen sein. Unter Umständen kann es viel Zeit in Anspruch nehmen, bis beispielsweise der Wert einer Immobilie klar feststeht.

Wenn Sie Fragen zum Erbe auszahlen innerhalb einer Erbengemeinschaft haben oder sich vor Erbstreitigkeiten fürchten, ziehen Sie am besten einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu Rate. Hier auf Erbrechtsinfo.com haben Sie die Möglichkeit, einen Spezialisten für Erbrecht in Ihrer Region zu finden. Nehmen Sie am besten noch heute kostenlos Kontakt auf und schildern Ihren individuellen Fall.

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Erbstreitigkeiten vorbeugen – Als Erblasser die richtige Vorsorge treffen

Jeder Erblasser wünscht sich, dass seine Erben friedlich miteinander umgehen und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Wer bereits zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten vorbeugen möchte, kann dies am besten mit einer detaillierten Nachlassplanung. Wer eine wasserdichte letztwillige Verfügung, wie zum Beispiel ein Testament oder einen Erbvertrag, aufsetzt, kann Erbstreitigkeiten schon zu Lebzeiten vorbeugen. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige weitere Möglichkeiten aufzeigen, die zur Vorbeugung von Erbstreitigkeiten beitragen.

1. Gültiges & eindeutiges Testament errichten

Wer einen Erbstreit zwischen seinen Erben vermeiden möchte, setzt am besten ein Testament auf, in dem der eigene letzte Wille unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Weil man ein Testament auch alleine zu Hause aufsetzen kann, empfiehlt es sich, das Testament zumindest professionell prüfen zu lassen. Weil eigenhändige Testamente häufig Formfehler oder doppeldeutige Formulierungen beinhalten, kommt es häufig zu Testamentsanfechtungen.

Um solche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist eine Prüfung des Testaments empfehlenswert. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen die Möglichkeit, den passenden Rechtsanwalt für die Prüfung Ihrer letztwilligen Verfügungen zu finden. Darüber hinaus sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Testament im Testamentsregister registrieren zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament in jedem Fall gefunden und Ihrem letzten Willen entsprochen wird.

2. Einzelne Nachkommen enterben

Um einen Erbstreit um die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden, können mithilfe eines Testamentes einzelne gesetzliche Erben enterbt werden. So ist von vorneherein klar, dass diese keinen Anspruch auf ein Erbe haben. Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit eines Erbstreits minimiert. Pflichtteilsansprüche bleiben allerdings durch die Enterbung unberührt. Wer einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen möchte, kann dies nur unter ganz besonderen Umständen. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten.

3. Erbvertrag errichten lassen

Eine weitere Möglichkeit, um einen Erbstreit zu vermeiden, ist die Aufsetzung eines Erbvertrages. Weil die Erben in den Erbvertrag einwilligen müssen und er quasi einen Vertrag zwischen Erblasser und Erben darstellt, ist die Erbfolge von vornherein transparent gestaltet. Demnach wissen alle, wer was erbt. Mit einem Erbvertrag ist das Aufkommen eines Erbstreits demzufolge unwahrscheinlich.

4. Pflichtteilsansprüche berücksichtigen

Wer sich dazu entschließt, einen Erbvertrag oder ein Testament aufzusetzen, muss an die Pflichtteilsansprüche denken. Ein bestimmter Personenkreis hat nach dem Erbrecht in Deutschland Anspruch auf einen Pflichtteil. Das bedeutet, dass selbst bei Enterbung der Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes besteht. In der Regel beläuft sich der Pflichtteil auf exakt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Die Pflichtteilsansprüche aller pflichtteilsberechtigten Personen sollten – wenn möglich – bereits bei der Aufsetzung von Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden. Auf diese Weise können Erbstreitigkeiten im Nachhinein verhindert werden.

5. Erbe ausschlagen – Auf Pflichtteil verzichten

Es ist möglich, mit einem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten des Erblassers einen sogenannten Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. So kann ein Erbstreit bereits zu Lebzeiten verhindert werden. Mit einer so genannten Pflichtteilsverzichtserklärung wird vereinbart, dass der Pflichtteilsberechtigte im Erbfall keinerlei Ansprüche an das Erbe mehr hat. In der Regel geht mit einem Pflichtteilsverzicht ein einmaliger Ausgleich einher, beispielsweise die einmalige Zahlung einer bestimmten Summe. Wie dieser Ausgleich im Einzelnen aussieht, muss von Fall zu Fall individuell geregelt werden. Wenn Sie Fragen zum Pflichtteilsverzicht beziehungsweise Erbverzicht haben oder eine Pflichtteilsverzichtserklärung aufsetzen möchten, hilft Ihnen ihr Anwalt für Erbrecht dabei.

6. Erbengemeinschaft – Teilanordnung festlegen

Um einen Erbstreit innerhalb der einer Erbengemeinschaft zu verhindern, hat der Erblasser die Möglichkeit, eine sogenannte Teilanordnung festzulegen. Mit dieser kann er bereits zu Lebzeiten verfügen, welcher Erbe welchen Erbteil und welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Legt der Erblasser keine Teilanordnung fest, so müssen sich die Miterben einer Erbengemeinschaft selbstständig mit der Erbauseinandersetzung befassen. Wegen der unterschiedlichen Interessen der einzelnen Erben kommt es hier meist schnell zu Streitigkeiten um das Erbe.

7. Schenkung zu Lebzeiten

Mit Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich ein Erbstreit nach dem Tod des Erblassers vermeiden. Wer sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte auf den Schenkungssteuer Freibetrag achten. Je nach verwandtschaftlichem Verhältnis fällt der Erbschaftssteuer Freibetrag recht hoch aus. Beispielsweise haben die direkten Nachkommen eines Erblassers einen Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 €. Dieser kann alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten kann also auch die Erbschaftssteuer vermindert werden. Sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen ist also nicht nur sinnvoll, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, sondern kann auch steuerlich reizvoll sein.

Erbstreit – Was tun? Welche Lösungen gibt es?

Obwohl viele Erblasser alle empfohlenen Vorkehrungen treffen, um einen Erbstreit zu vermeiden, klappt dies nicht immer. Wenn es trotzdem zu Erbstreitigkeiten kommen sollte, gibt es einige Möglichkeiten für friedliche Lösungen. Ein Gerichtsverfahren sollte immer der letzte Ausweg sein. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor, einen Erbstreit zu lösen.

1. Auflösung der Erbengemeinschaft

Um einen Erbstreit zu vermeiden, ist wohl die Auflösung der Erbengemeinschaft am besten geeignet. Allerdings ist die Auflösung einer Erbengemeinschaft nicht ganz so einfach. Voraussetzung für das Auflösen einer Erbengemeinschaft ist die so genannte Teilungsreife. Für die Teilungsreife müssen alle Nachlassverbindlichkeiten geregelt sein und das Vermögen muss ohne Wertverlust aufgeteilt werden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Zum einen kann eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden, wenn sich alle Erben einig sind, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Diese Variante ist bei einem Erbstreit wahrscheinlich auszuschließen. Eine weitere Möglichkeit ist die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Auszahlung eines Miterben. Hier müssen allerdings alle Erben mit der Auszahlung einverstanden sein und man muss sich über die Höhe einigen.

Des Weiteren steht es jedem Erben frei, seinen Erbteil zu verkaufen. Hier haben die Miterben zunächst ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten. Schließlich kann eine Erbengemeinschaft durch eine Auseinandersetzungsklage aufgelöst werden. Hierzu muss ein Erbe einen Teilungsplan erstellen und eine Klage anstreben.

2. Streitschlichtung durch Mediator

Wenn es zu Erbstreitigkeiten kommt, die die Beteiligten untereinander nicht lösen können, ist eine Mediation im Erbrecht sinnvoll. Im Erbfall kommt es besonders häufig zu Konflikten, weil durch den Tod eines nahen Angehörigen meist auch andere Beziehungskonflikte innerhalb der Familie wieder aufbrechen. Mediatoren sind professionelle Streitschlichter, die zwischen den Parteien vermitteln. Auf diese Weise versuchen sie, die beiden Parteien einander anzunähern und eine friedliche Lösung zu erzielen.

3. Einvernehmliche Erbauseinandersetzung

Sind sich alle Erben über die Verteilung des Nachlasses einig, können sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen. Mit diesem wird die Erbengemeinschaft schließlich aufgelöst. Voraussetzung für einen Erbauseinandersetzungsvertrag ist allerdings, dass alle Miterben gemeinsam eine Lösung finden, mit der alle einverstanden sind. Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist die beste Lösung für alle Beteiligten und wahrt meist den Familienfrieden. Wenn möglich, sollte man sich also am besten um eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung bemühen.

4. Entlassung des Testamentsvollstreckers

Weil sich viele Erben vom Testamentsvollstrecker häufig bevormundet fühlen und darüber ein Erbstreit entflammt, gibt es die Möglichkeit, den Testamentsvollstrecker zu entlassen. Hierzu müssen allerdings triftige Gründe vorliegen. Wer einen Testamentsvollstrecker entlassen möchte, muss beim Nachlassgericht einen Antrag stellen. § 2227 BGB sagt, dass das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker auf Antrag der Beteiligten dann entlassen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein triftiger Grund beispielsweise wäre eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Ob ein Antrag auf Entlassung im Einzelnen Erfolg versprechend ist, können Sie vorab mit einem unserer Anwälte für Erbrecht besprechen. Hier Fachanwalt für Erbrecht finden. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben einen erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite.

5. Streitschlichtung durch Schiedsverfahren

Bahnte sich innerhalb der Erbengemeinschaft ein Erbstreit an, so gibt es die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens. Ein Schiedsverfahren ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits. Diese Beilegung findet in einem Verfahren durch Schlichtung oder eine für alle Parteien verbindliches Urteil statt. Der Vorteil eines Schiedsverfahrens ist, dass es weitaus günstiger ist als ein normales Gerichtsverfahren und darüber hinaus viel weniger Zeit in Anspruch nimmt. Dies ist deswegen der Fall, weil es beim Schiedsverfahren nur eine Instanz gibt. Der Schiedsspruch am Ende ist für alle Beteiligten verbindlich. Bevor man allerdings ein Schiedsverfahren anstrebt, lohnt sich der Gang zum Mediator. In vielen Fällen entstehen Erbstreitigkeiten aufgrund von schon zuvor da gewesenen kleineren Unstimmigkeiten. Daher ist es oft im Gespräch mit einem Mediator möglich, alle Probleme zu lösen und einen Erbstreit zu vermeiden.

6. Beilegung des Erbstreits durch Gerichtsverfahren

Die letzte Möglichkeit, einen Erbstreit beizulegen, ist der Erbstreit vor Gericht. Hier wird der Streit durch ein Gerichtsverfahren beigelegt. Zu diesem Gerichtsverfahren kommt es durch die Erbauseinandersetzungsklage eines Erben. Der klagende Erbe erstellt einen Teilungsplan und reicht dann eine Klage ein. Wird der Klage stattgegeben, wird der Nachlass nach dem Teilungsplan verteilt.

Bei der Erbauseinandersetzungsklage beziehungsweise dem Erbstreit vor Gericht gilt wie für alle anderen Gerichtsverfahren auch, dass derjenige die Kosten des Verfahrens tragen muss, der verliert. Falls sich bei Ihnen ein Erbstreit vor Gericht anbahnt, suchen Sie sich am besten frühzeitig einen Erbrechtsexperten, der sie unterstützt. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie den passenden Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Nehmen Sie am besten noch heute kostenlos Kontakt auf und lassen sich beraten.

7. Fachanwalt für Erbrecht zur Beratung heranziehen

Das Erbrecht in Deutschland ist ein komplexes rechtliches Feld, das Laien oftmals nur sehr schwer überblicken können. Wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft nun Streit ums Erbe beziehungsweise Streitigkeiten ums Geld in der Familie gibt, so hängt der Familiensegen schnell schief. In vielen Fällen fahren sich die Beteiligten dann so fest, dass sie aus eigenem Antrieb keine friedliche Lösung mehr erzielen können.

Wer einen handfesten Erbstreit vermeiden möchte, sollte spätestens dann eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Am besten ist es hier, sich auf die Kompetenz und das Fachwissen eines Rechtsanwaltes für Erbrecht zu verlassen.Dieser kennt sich mit allen erbrechtlich relevanten Themen bestens aus und kann Sie in Ihrem individuellen Fall ausführlich beraten. Falls es zum Äußersten, einer Erbauseinandersetzungsklage vor Gericht, kommen sollte, haben Sie kompetente Unterstützung an Ihrer Seite.

Auch wenn Sie planen, ein Testament, ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, ist ein Erbrechtsspezialist der richtige Ansprechpartner. Dieser kann Ihnen helfen, dass Ihre letztwillige Verfügung keine Formfehler enthält, die unter ihren Erben zu einem Erbstreit führen könnten. Auch Ihre Unternehmensnachfolge oder die Betriebsübernahme im Todesfall können Sie gemeinsam mit einem Erbrechtsexperten näher besprechen.

Erbstreitigkeiten Kosten – Diese Kosten können entstehen

Viele Erben haben Angst vor den Erbstreit Kosten. Diese können tatsächlich unter Umständen recht hoch werden. Wie hoch die Erbstreit Kosten letztlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen hängen die Erbstreit Kosten damit zusammen, wie hoch der Nachlass ist. Zum anderen ist ein wichtiger Faktor, ob der Erbstreit außergerichtlich geregelt wird oder ob der Erbstreit vor Gericht ausgetragen wird. Bei einem Erbstreit können Kosten für den Anwalt, das Gericht, den Testamentsvollstrecker, einen Mediator und einen Gutachter entstehen. Im Folgenden schauen wir uns an, wie hoch diese Kosten im Einzelnen ausfallen können.

Erbstreit Kosten für Mediator

Entscheiden sich die Erben bei einem Erbstreit für einen Mediator, so kommen sie meist mit sehr geringen Mediator Kosten davon. Weil ein Mediator nach Stundensatz bezahlt wird, hängt die tatsächliche Höhe der Mediator Kosten davon ab, wie lange die Parteien für eine Einigung brauchen. Letztlich gilt: Je schneller der Erbstreit beigelegt ist, desto niedriger sind die Mediator Kosten. Wie hoch der Stundensatz eines Mediators genau ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies muss im Einzelnen mit dem jeweiligen Mediator besprochen werden.

Kosten für Schiedsgericht (Schiedsrichter)

Die Kosten für ein Verfahren beim Schiedsgericht setzen sich zusammen aus der Verfahrensgebühr, der Schiedsrichtervergütung und den Kosten für Auslagen. Die genaue Schiedsrichter Kosten Höhe ist abhängig vom Streitwert, also der Höhe des Nachlasses, um den gestritten wird. In folgender Tabelle sehen Sie die Schiedsrichter Kosten in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes.

Kosten Testamentsvollstrecker

Für die Testamentsvollstrecker Kosten gibt es keine verbindliche Regelung. § 2221 BGB legt fest: „Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat.“ Allerdings ist nicht eindeutig geregelt, was unter angemessen zu verstehen ist. Am besten ist es, wenn der Erblasser bereits im Testament vermerkt, wie der Testamentsvollstrecker entlohnt werden soll. Damit lassen sich Streitigkeiten zwischen den Erben über die Testamentsvollstrecker Kosten vermeiden. 

Der Deutsche Notarverein hat sich um eine relativ einheitliche Regelung bemüht und Testamentsvollstrecker Kosten vorgeschlagen, die als angemessen angesehen werden können. Möchte ein Erblasser sich an diesen Testamentsvollstrecker Kosten orientieren, sollte er dies unbedingt bereits im Testament vermerken. In folgender Tabelle sehen Sie die von Deutschen Notarverein vorgeschlagenen Testamentsvollstrecker Kosten.

NachlasswertTestamentsvollstrecker Kosten
bis 250.000 €4 % des Nachlasses
bis 500.000 €3 % des Nachlasses
bis 2.500.000 €2,5 % des Nachlasses
bis 5.000.000 €2 % des Nachlasses
über 5.000.000 €1,5 % des Nachlasses

Erbstreit Gutachter Gebühr

Wenn sich besonders viele Nachlassgegenstände in einem Nachlass befinden, deren Wert nicht genau feststeht, dann kommt es häufig zu Erbstreitigkeiten zwischen den Erben. Um den genauen Wert der jeweiligen Nachlassgegenstände eindeutig festzustellen, können die Erben einen Gutachter beauftragen. Dieser kann den Wert aller Nachlassgegenstände feststellen und genau berechnen, wie hoch der Nachlass letztlich ausfällt.

Für diese Tätigkeit des Gutachters fallen natürlich Gutachter Kosten an. Es ist möglich, dass die Gutachter Kosten in Abhängigkeit vom Nachlasswert berechnet werden. Allerdings kann ein Gutachter auch nach Stundensatz bezahlt werden. Wie hoch dieser ist, ist von Gutachter zu Gutachter unterschiedlich. Meist liegt er zwischen 60 und 120 €.

Erbstreit – Anwaltskosten

Die Erbstreit Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier dient, ähnlich wie beim Gerichts- und Notarkostengesetz (GKNotG) der Nachlasswert als Basis für die Vergütung. Allerdings können Sie mit Ihrem Anwalt auch alternative Honorarvereinbarung treffen. Unter anderem ist es möglich, eine Pauschale zu vereinbaren oder eine Vergütung nach Stundensatz auszumachen.

In folgender Tabelle sehen Sie die einfache Gebühr des RVG. Allerdings kann es sein, dass sich die Erbstreit Anwaltskosten um einen bestimmten Faktor erhöhen. Dieser liegt zwischen 0,1 und 2,5 und ist abhängig davon, wie schwierig die Tätigkeit des Anwalts einzuschätzen ist und wie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten gestaltet sind.

Gegenstandswert in EUROGebühr in EURO
5.000303,00
10.000558,00
25.000788,00
50.0001.163,00
110.0001.503,00
200.0002.013,00
500.0003.213,00

Erbstreit Kosten vor Gericht

Muss ein Erbstreit vor Gericht ausgetragen werden, fallen hierfür weitere Erbstreit Anwaltskosten an. Die Erbschaftsklage Kosten für den Anwalt setzen sich hierbei in der Regel zusammen aus einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr und einer 1,2-fachen Termingebühr. Zusätzlich zu den Kosten für den Anwalt fallen bei einem Erbstreit vor Gericht Gerichtskosten an. Diese lassen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnen:

GegenstandswertGebühr in €
5.000146,00
10.000241,00
25.000371,00
50.000546,00
110.0001.026,00
200.0001.746,00
500.0003.536,00

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten für einen Erbstreit?

Die meisten Menschen, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, gehen davon aus, dass auch Erbstreitigkeiten durch diese Versicherung abgedeckt sind. Hier sollte man allerdings vorsichtig sein. In der Regel werden die Erbstreit Kosten von einer Rechtschutzversicherung nicht übernommen. In den meisten Fällen sind nur die Kosten für eine Erstberatung im Versicherungsfall von der Rechtschutzversicherung gedeckt. Es gibt nur sehr wenige Versicherer, die auch die Erbstreit Kosten vor Gericht übernehmen. Ob Ihre Rechtschutzversicherung dazugehört, sollten Sie im Einzelnen prüfen.

Wer trägt die Kosten bei einem Erbstreit?

Die Kosten für einen Erbstreit trägt immer die Partei, die den Erbstreit verliert. Demnach hat die unterliegende Partei nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Anwaltskosten der anderen Partei zu tragen. Dies kann unter Umständen sehr teuer werden, weswegen eine friedliche Beilegung eines Erbstreits immer zu empfehlen ist. Auch die Pflichtteil einklagen Kosten werden von der unterliegenden Partei getragen. Gewinnt der Klagende, muss also die andere Partei die Pflichtteil einklagen Kosten komplett übernehmen. In einigen Fällen lässt sich ein Erbstreit vor Gericht aber leider nicht vermeiden. Wenn Sie einen gerichtlichen Erbstreit führen müssen, nehmen Sie unbedingt die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch.

Dauer eines Erbstreits

Ein Erbstreit kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Bei einer solch langen Erbstreit Dauer können enorme Kosten entstehen. Allerdings sollte man im Ernstfall nicht vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung und einer langen Erbstreit Dauer zurückschrecken. Wenn man sich beim Erbe übergangen fühlt, Pflichtteilsansprüche geltend machen oder seinen Erbteil einklagen möchte, sollte man sich unbedingt einen Erbrechtsexperten suchen, um seine Interessen durchzusetzen. Dank der Beratung von einem Anwalt für Erbrecht können Sie alle Risiken und Möglichkeiten eines Erbstreits besser einschätzen und haben jemanden an Ihrer Seite, der Ihre Interessen vertritt. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen mit seinem Anwaltsverzeichnis die Möglichkeit, einen Erbrechtsexperten in Ihrer Region zu finden und kostenlos Kontakt aufzunehmen.

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FAQ: Erbstreit

Grundsätzlich müssen die Kosten eines laufenden Rechtsstreits von den Beteiligten selbst getragen werden. Natürlich kann der Gewinner eines Erbstreits seine Kosten hinterher mit dem Erbe ausgleichen. Trotzdem muss jeder seine Kosten zuerst vorstrecken, bis ein Urteil gefällt wurde.
Die Verfahren können über mehrere Instanzen durchaus mehrere Jahre dauern. Wegen der meist hohen Streitwerte fallen bei Gericht auch auf Seiten der Anwälte hohe Kosten an.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

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