Die Höhe des Nachlasses bestimmt die Pflichtteilshöhe, doch bevor diese ermittelt werden kann, müssen alle Vermögenswerte des Nachlasses bewertet und anschließend die Schulden abgezogen werden.
Was gehört zum Pflichtteil und was nicht? Geldschulden, Zugewinnausgleichsforderungen und Erbfallkosten (z.B. Kosten für die Beerdigung), müssen vom Nachlass abgezogen werden. Zum Aktiva zählen alle vermögensrechtlichen Positionen wie beispielsweise Grundstücke, Unternehmen, Beteiligungen, persönliche Habe, Bargeld, Sammlungen, Wertgegenstände, Bankguthaben und Bausparverträge.
Ein hinterbliebener Ehepartner kann als gesetzlicher Erbe die Möbel und Haushaltsgegenstände sowie Hochzeitsgeschenke vom Nachlass abziehen. Hierdurch verringern sich die Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge oder Eltern.