Wie erstellt man die Erbschaftssteuererklärung richtig?
Um eine Erbschaft Steuerklärung korrekt und optimal erstellen zu können, muss man zunächst über die steuerrechtlichen Bedingungen im Einzelfall Bescheid wissen. Die Höhe der Steuer ist einerseits natürlich vom Gesamtwert des Erbes abhängig, aber in den meisten Fällen auch ganz besonders vom individuellen Freibetrag und der eigenen Steuerklasse. Dabei ist der individuelle Freibetrag immer der Betrag, den man als Erbe steuerfrei erben kann.
Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser kann dieser entsprechend hoch oder niedrig ausfallen. Für den Fall, dass der gesamte Wert der eigenen Erbschaft unterhalb der Freibetragsgrenze liegt, wird keine Erbschaftssteuer fällig. Nur für darüberhinausgehende Beträge ist dann die entsprechende Steuer zu entrichten. Für den Fall, dass das eigene Erbe den eigenen Freibetrag übersteigt, ist die Höhe der Erbschaftssteuer davon abhängig, wie hoch dieser Überschussbetrag ist und in welche Erbschaftssteuerklasse der Erbe nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser einzuordnen ist.
Der Erbschaftssteuer Freibetrag
Bei Erbschaften gibt es sogenannte Freibeträge, auf die keine Steuer zu entrichten ist. Dabei richtet sich dieser nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis. Anbei die aktuellen Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, die in Anspruch genommen werden können:
Person | Freibetrag in € |
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 |
Leibliche Kinder / Adoptivkinder | 400.000 |
Enkelkinder | 200.000 |
Sonstige Nachkommen / Eltern / Großeltern | 100.000 |
Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 |
Alle aus Steuerklasse III | 20.000 |
Zusätzliche Versorgungsfreibeträge
Einige enge Verwandte des Erblassers können zusätzlich zum Steuerfreibetrag einen sogenannten Versorgungsfreibetrag in Anspruch nehmen. Hierzu zählen zählen die Kinder des Erblassers und der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner. Durch den Versorgungsfreibetrag soll die Versorgung dieser Personen nach dem Tod des Erblassers sichergestellt werden. Hierbei können derartige Versorgungsfreibeträge zusätzlich zum regulären Freibetrag folgendermaßen geltend gemacht werden:
- Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner: 256.000 Euro.
- Kindern zwischen 0 und 5 Jahren: 52.000 Euro.
- Kinder zwischen 5 bis zu 10 Jahren: 41.000 €;
- Kinder zwischen 10 bis zu 15 Jahren 30.700 €;
- Kinder zwischen 15 bis zu 20: 20.500 €;
- Kinder zwischen dem 20. und 27. Lebensjahr 10.300 Euro.
Der Erbschaftssteuersatz
Übersteigt ein Erbe den Freibetrag, ist auf das überschüssige Erbe Erbschaftsteuer zu zahlen. Dabei spielt dann die Höhe des Betrages und das verwandtschaftliche Verhältnis zum Erblasser eine Rolle für die Steuerklasse. Der Gesetzgeber hat hierfür unterschiedliche Erbschaftssteuerklassen geschaffen. Die verschiedenen Steuerklassen haben unterschiedliche Erbschaftssteuersätze, die man der beigefügten Tabelle entnehmen kann:
Erbschaft in € | Erbschaftssteuer Steuerklasse I | Erbschaftssteuer für Steuerklasse II | Erbschaftssteuer für Steuerklasse III |
75.000 | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 | 27 % | 40 % | 50 % |
Darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Was muss ich bei der Erstellung der Erbschaft Steuererklärung beachten?
Grundsätzlich kann der steuerpflichtige Erbe seine Erbschaft Steuererklärung selbst abgeben. Jedoch empfiehlt sich immer dann die Unterstützung durch einen erfahrenen Experten für Erbrecht, wenn die Vermögenswerte des Nachlasses folgende Bestandteile enthalten:
- Immobilienvermögen, Agrarland oder Forstvermögen
- Unternehmen sowie Unternehmens- oder Gesellschaftsanteile
- Beteiligungen des Erblassers an geschlossenen Fonds
Außerdem empfiehlt es sich auch immer einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu beauftragen, wenn der Erblasser verheiratet war und sein Vermögen im Verlaufe seines Lebens ganz überwiegend von Ihm selbst gebildet wurde, da hierbei ein erbrechtlicher Zugewinnausgleich die Belastung durch die Erbschaftsteuer erheblich mindern kann. Bei einem Erbe der oben genannten Vermögenswerte ist die Abgabe einer korrekten Steuererklärung immer komplex, denn es sind dann zusätzlich zur Steuererklärung auch weitere Formulare für eine sogenannte Bedarfsbewertung einzureichen. Dabei müssen dann zur einfachen Erbschaftssteuererklärung (als Mantelbogen Erb11) dann auch folgende Anlagen zur sogenannten Bedarfsbewertung gemacht werden:
- BBW 1/12 – Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts/Personendaten
- BBW 2/12 – Anlage Feststellung Grundbesitzwert
- BBW 2a/12 – Einlageblatt zur Anlage Feststellung Grundbesitzwert
- BBW 20/10 – Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellungserklärung
- BBW 50.1/13 – Anlage Betriebsvermögen Einzelvermögen für Besteuerungszeitpunkte nach dem 6.6.2013
- BBW 50.2/13 – Anlage Betriebsvermögen Personengesellschaft Besteuerungszeitpunkte nach dem 6.6.2013
Problematik der Bewertung von Vermögenswerten bei Immobilien und Unternehmen
Gerade bei Unternehmen und Immobilien ist die Bewertung des geerbten Vermögenswertes für die Erbschaftsteuer sehr wichtig und auch problematisch. Außerdem können in diesen Bereichen sehr viele gesetzliche Steuerbefreiungen oder auch Steuervergünstigungen greifen, die ein Laie nicht überblicken kann. Allerdings kann man die dabei relevanten steuerrechtlichen Möglichkeiten nur ausschöpfen, wenn man sie kennt und dadurch auch Erbschaftssteuer einsparen.
Hierbei kann es meist sinnvoll sein, dem zuständigen Finanzamt durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Wert des Vermögenswertes nachzuweisen. Grundsätzlich sind dabei immer gegen die mögliche Steuerersparnis die zusätzlichen Kosten für das Sachverständigengutachten abzuwägen. Außerdem sollte bei der Zuwendung von Vermögenswerten, die teilweise oder vollständig steuerfrei bewertet werden können, auch darauf geachtet werden, dass eine Steuerbefreiung auch geltend gemacht wird.
Die Formalien der Erbschaft Steuererklärung, die Dauer und Kosten
Eine Steuererklärung zum Erbe muss immer durch den Erben selbst unterschrieben werden.
Auch muss man sich als Steuerpflichtiger darauf einstellen, dass der Steuerbescheid oft auch erst ein Jahr nach Abgabe der Steuererklärung ergeht. Dies hängt zumeist von den Umständen des Einzelfalls ab und der Auslastung des zuständigen Finanzamts. Grundsätzlich ist immer dann mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, wenn Immobilien oder Unternehmensanteile betroffen sind. Dabei ergeht dann auch häufig zunächst ein vorläufiger Steuerbescheid, der später noch eine Änderung erfährt, noch wenn durch das jeweilige zuständige Finanzamt ein gesonderter Feststellungsbescheid über die Bewertung ergeht.
Je nachdem, welche Unterstützung man bei der Erstellung der Erbschaft Steuererklärung in Anspruch nimmt, gestalten sich auch die Kosten. Hierbei werden die Kosten für die Erstellung entweder nach Vergütungsverordnungen von Steuerberatern oder Stundensätzen von spezialisierten Anwälten berechnet. Grundsätzlich können die Kosten für die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung vom Wert der Erbschaft in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Erbschaft Steuererklärung helfen?
Da diese Steuern eine hohe Komplexität der Gesetzeslage aufweisen und Reformen auch immer wieder für geänderte Gesetzeslagen sorgen, empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht mit der Steuererklärung zu beauftragen, wenn auch der Nachlass komplex ist. Hierbei kann dieser dafür sorgen, dass eine optimale steuerliche Gestaltung des Nachlasses realisiert wird und dies entsprechend in die Erbschaft Steuererklärung einfließt.
Ferner unterstützt ein erfahrener Anwalt für Erbrecht natürlich auch, wenn ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid notwendig ist und er hilft auch bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmen im Nachlass. Zusätzlich kann er seinen Mandanten natürlich auch rechtlich unterstützen, wenn ihm durch eine fehlerhafte Steuererklärung eine Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, gegen die er sich verteidigen muss. Ferner steht er natürlich auch als Berater für Erbengemeinschaft zur Verfügung, die er in erbschaftsteuerrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen kann. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Erbschaft Steuererklärung.