Wer ein Haus erbt, muss Erbschaftssteuer bezahlen. Allerdings fallen weder Grunderwerbssteuern noch Einkommenssteuern an. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig vom ermittelten Verkehrswert des Hauses und natürlich vom Verwandtschaftsgrad von Erblasser und Erbe.
Um die Erbschaftssteuer fürs Haus oder die Erbschaftssteuer für Immobilien zu umgehen, kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Hier fällt zwar normalerweise eine Schenkungssteuer an.
Diese ist ebenfalls grunderwerbssteuer- und einkommenssteuerfrei. In einigen Fällen lässt sich die Schenkungssteuer jedoch komplett umgehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Immobilie vom beschenkten Ehegatten über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst bewohnt wird.
Lassen Sie sich bei Fragen zum Thema Schenkung und Schenkungssteuer am besten von einem Rechtsexperten für Erbrecht von Erbrechtsinfo.com beraten.
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