Sie sind Anwalt?

Erbschaftssteuer Berechnung – Grundsätzliches, Steuerklassen & Freibeträge

Wer ein Erbe antritt, der muss sich in absehbarer Zeit auch mit der fälligen Erbschaftssteuer beschäftigen und so gilt es die Erbschaftssteuer Berechnung vorzunehmen. Denn obgleich das Finanzamt die fällige Steuer für den Steuerpflichtigen berechnet und vorschreibt, kann es sinnvoll sein, diese vorab selbst zu berechnen. Wie das geht und worauf Erben im Hinblick auf die Berechnet der Erbschaftssteuer in jedem Fall achten sollten, erfahren sie im nun folgenden Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zur Erbschaftssteuer Berechnung

Die Erbschaftssteuer Berechnung ist für Laien häufig eine Herausforderung, weil verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, wenn man die Erbschaftssteuer berechnen möchte. Nach dem Erbrecht in Deutschland werden die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer näher im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geregelt.

Demnach muss jeder Erbe beziehungsweise jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft bei Übernahme eines Erbes Erbschaftssteuer entrichten. Der Erbschaftssteuer Steuersatz hängt von dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab.

Für die Erbschaftssteuer Berechnung muss zusätzlich zunächst der Erbschaftssteuer Freibetrag vom Erbe abgezogen werden. Auf den Rest muss dann nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten wie den Beerdigungskosten Erbschaftssteuer an den Fiskus gezahlt werden. Für die Erbschaftssteuer Berechnung können Sie folgende Erbschaftssteuer Tabelle zu Hilfe nehmen. Alles, was Sie wissen müssen, ist, welcher Steuerklasse Sie angehören und wie hoch Ihr Erbe ausfällt:

Erbschaft in €Erbschaftssteuer Prozent für Steuerklasse IErbschaftssteuer Prozent für Steuerklasse IIErbschaftssteuer Prozent für Steuerklasse III
75.00071530
300.000112030
600.000152530
6.000.000193030
13.000.000233550
26.000.000274050
Darüber 304350

Wenn Sie sichergehen möchten, ziehen Sie bei Fragen zur Erbschaftssteuer Berechnung einen Anwalt für Erbrecht zurate. Dieser kann Sie individuell beraten und unterstützen. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie nicht nur zum Erbschaftssteuer berechnen passende Experten in Ihrer Region: Wenn Sie Hilfe beim Testament erstellen oder Erbvertrag aufsetzen brauchen oder Fragen zur gesetzlichen Erbfolge oder dem Pflichtteil haben, finden Sie hier den passenden Ansprechpartner.

Erbschaftssteuer Steuerklassen

Nach dem Erbrecht Deutschland werden alle Erben in drei verschiedene Steuerklassen eingeteilt, die für die Erbschaftssteuer Berechnung wichtig sind. Wer welcher Steuerklasse angehört, hängt mit dem verwandtschaftlichen Verhältnis zusammen. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger ist die Erbschaftssteuer und der Erbschaftssteuersatz. Mit der Höhe des Erbes steigt die Erbschaftssteuer und also auch der Erbschaftssteuersatz allerdings an. Die Einteilung in die verschiedenen Steuerklassen zur Erbschaftssteuer Berechnung sieht wie folgt aus:

Zur ersten Steuerklasse zählen:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • eigene Kinder
  • Stiefkinder
  • Adoptivkinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern


Zur zweiten Steuerklasse zählen:

  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegereltern
  • geschiedene Ehepartner
    Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Zur dritten Steuerklasse zählen:

alle anderen, also weiter entfernte Verwandte, nicht verwandte Freunde und Bekannte

Erbschaftssteuer Freibeträge

Bei der Erbschaftssteuer Berechnung müssen sogenannte Freibeträge berücksichtigt werden, auf die keine Erbschaftssteuer zu entrichten sind. Der Erbschaftssteuer Freibetrag richtet sich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis, also auch nach den Steuerklassen. Allerdings kann sich der Erbschaftssteuer Freibetrag innerhalb der Steuerklassen nochmals unterscheiden, was wichtig für die Erbschaftssteuer Berechnung ist. Die Höhe der verschiedenen Freibeträge für die Erbschaftssteuer Berechnung finden Sie übersichtlich in folgender Tabelle:

Person Freibetrag in €
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000
Leibliche Kinder / Adoptivkinder
400.000
Enkelkinder200.000
Sonstige Nachkommen / Eltern / Großeltern100.000
Geschwister, Neffen, Nichten20.000
Alle aus Steuerklasse III 20.000

Dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kindern steht über den Erbschaftssteuer Freibetrag hinaus ein sogenannter Versorgungsausgleich zu, der ebenfalls steuerfrei ist. Kindern steht der Versorgungsausgleich nur bis zum 27. Lebensjahr zu und die Höhe ist abhängig vom Alter. Weitere Informationen zum Erbschaftssteuer Freibetrag finden Sie in unserem gesonderten Artikel zum Erbschaftssteuer Freibetrag. Außerdem können Sie mit unserem Erbschaftssteuer Rechner Ihre Erbschaftssteuer berechnen.

Sie benötigen einen Anwalt?
Finden Sie in unserem Anwaltsverzeichnis Ihren passenden Rechtsanwalt für erbrechtliche Angelegenheiten in Ihrer Nähe.
Anwalt-beauftragen.png

Erbschaftssteuer Immobilien

Um die Erbschaftssteuer Berechnung für Immobilien und die Erbschaftssteuer Berechnung für Häuser vorzunehmen, muss zunächst der Wert der Immobilie ermittelt werden. Hierzu wird mithilfe spezieller Verfahren der Verkehrswert ausfindig gemacht, anhand dessen dann die Erbschaftssteuer Berechnung stattfindet. Allerdings gelten für die Erbschaftssteuer Berechnung bei Immobilien und Häusern einige Sonderregelungen. Diese ermöglichen unter Umständen eine Freiheit von der Erbschaftssteuer. Zunächst einmal gilt, dass zur Erbschaftssteuer Berechnung bei Immobilien und Häusern nur 90 Prozent des Wertes herangezogen werden.

Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, die Erbschaftssteuer für Immobilien zu umgehen. Wann dies der Fall ist, können Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht besprechen. Dieser kann Sie auch beraten, wenn Sie selbst eine steueroptimierte Nachlassplanung vornehmen möchten, die Ihre Erben möglichst wenig finanziell belastet. Vergleichen Sie hier auf Erbrechtsinfo.com verschiedene Spezialisten für Erbrecht in Ihrer Region und nehmen noch heute kostenlos Kontakt auf.

Was ist der Verkehrswert und wie wird er ermittelt?

Der Verkehrswert ist der Wert, der voraussichtlich erzielt werden würde, wenn das Haus verkauft würde. Anhand des Wertes der Immobilie wird dann die Erbschaftssteuer berechnet. In der Regel ermittelt das Finanzamt den Wert der Immobilie, allerdings kann man diesen auch selbst ermitteln lassen und dem Finanzamt dann mitteilen.

Erbschaftssteuer berechnen bei vorherigen Schenkungen?

Mit Schenkungen lassen sich Erbschaftssteuern umgehen, zumindest teilweise. Weil es auch bei Schenkungen Freibeträge gibt, sind sie in einigen Fällen steuerlich gesehen sinnvoller als eine Vererbung. Die Freibeträge bei Schenkungen dürfen alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Allerdings ist Folgendes zu beachten: Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, werden zumindest teilweise aufs Erbe angerechnet und fallen bei der Erbschaftssteuer Berechnung ins Gewicht. Dies ist wegen den sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Fall.

Verschenkt ein Erblasser kurz vor seinem Tod sein ganzes Vermögen, um den Pflichtteil von pflichtteilsberechtigten Erben zu schmälern, besteht eine Ausgleichspflicht. Hier kommt es nicht selten zu Erbstreitigkeiten, bei denen man immer die Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen sollte.

Nachlassverbindlichkeiten – Schulden erben

Erblasserschulden und Erbfallschulden können erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer Berechnung haben. Wenn der Erblasser hauptsächlich Schulden hinterlässt, kann es sogar in einigen Fällen ratsam sein, das Erbe auszuschlagen. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in dem gesonderten Artikel Nachlassverbindlichkeiten – Schulden erben. Beim Schulden erben und der Erbschaftssteuer Berechnung ist es immer ratsam, einen Experten für Erbrecht heranzuziehen. Weil dieser sich mit den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Erbschaftssteuer und der Erbschaftssteuer Berechnung auskennt, kann er Sie umfassend beraten und Ihnen im Falle eines Erbstreits zur Seite stehen. In Bezug auf die Erbschaftssteuer bietet Ihnen ein Spezialist für Erbrecht folgende Vorteile:

  • Rechtssichere Beratung zur Erbschaftssteuer
  • Hilfe bei der Erbschaftssteuererklärung
  • Überprüfung des Erbschaftssteuerbescheides
  • Hilfe bei der erbschaftssteuerlichen Optimierung Ihres Nachlasses
  • Im Erbfall Hilfe beim Erbschaftssteuer berechnen

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Erbschaftssteuer Berechnung helfen ?

Will man als Erbe seine Erbschaftsteuer berechnen, sollte man sich an einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht wenden. Dieser kann anhand des Verwandtschaftsverhältnisses und der Erbschaftshöhe ermitteln , in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer ausfallen wird. Außerdem kann er einbeziehen, inwiefern sich Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers noch auf das Erbe und damit die Erbschaftssteuer auswirken können. Außerdem wird er seinen Mandanten darüber informieren, inwiefern sich z. B. Nachlassverbindlichkeiten und auch Schulden des Erblassers auf die Erbschaftsteuer Berechnung auswirken. Neben einer Hilfe bei der Erbschaftssteuererklärung kann er auch eine Überprüfung des Erbschaftssteuerbescheides leisten oder bei einer erbschaftssteuerlichen Optimierung Ihres Nachlasses. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht bei Erbschaftssteuer Berechnung.

Anwalt-beauftragen.png
Fragen zum Thema Erbschaftssteuer Berechnung?
Unsere Anwälte für Erbrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um das Erbschaftssteuer Berechnung und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Erbschaftssteuer Berechnung

Zur Berechnung der Erbschaftssteuer werden zunächst die Werte aller Vermögensgegenstände addiert, die auf den Erben übergehen. Davon werden die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Aber nicht alles, was den Erben Geld kostet, gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Liegt das Vermögen des Erblassers unter einer bestimmten Freigrenze, müssen für das Erbe keinerlei Steuern gezahlt werden. So können Ehegatten als Personengruppe mit dem höchsten Freibetrag bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Jedes leibliche oder adoptierte Kind darf bis zu 400.000 Euro erben, ohne Steuern zu zahlen.
Vermächtnisse, Pflichtteile, Auflagen mindern die Erbschaftsteuer. Ist der Erbe beispielsweise verpflichtet, ein Vermächtnis auszuzahlen, muss er Pflichtteilsansprüche befriedigen oder entsteht ihm im Zusammenhang mit einer vom Erblasser angeordneten Auflage finanzieller Aufwand, dann mindert dies die Erbschaftsteuer.
Picture of Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema: Erbschaftssteuer Berechnung
Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
WhatsApp
Email

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Erbrecht in unserer Anwaltssuche finden
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Erbrecht in unserer Anwaltssuche finden