Um die Erbschaftssteuer Berechnung für Immobilien und die Erbschaftssteuer Berechnung für Häuser vorzunehmen, muss zunächst der Wert der Immobilie ermittelt werden. Hierzu wird mithilfe spezieller Verfahren der Verkehrswert ausfindig gemacht, anhand dessen dann die Erbschaftssteuer Berechnung stattfindet.
Allerdings gelten für die Erbschaftssteuer Berechnung bei Immobilien und Häusern einige Sonderregelungen. Diese ermöglichen unter Umständen eine Freiheit von der Erbschaftssteuer. Zunächst einmal gilt, dass zur Erbschaftssteuer Berechnung bei Immobilien und Häusern nur 90 Prozent des Wertes herangezogen werden.
Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, die Erbschaftssteuer für Immobilien zu umgehen. Wann dies der Fall ist, können Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht besprechen. Dieser kann Sie auch beraten, wenn Sie selbst eine steueroptimierte Nachlassplanung vornehmen möchten, die Ihre Erben möglichst wenig finanziell belastet.
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