Beispiel
Paul hat ein Haus von seinem Vater geerbt. Dieser hat das Haus vor acht Jahren gekauft und hat es in den ersten zwei Jahren selbst bewohnt. Danach hat er es in den letzten sechs Jahren bis zu seinem Tod vermietet. und es anschließend aber in den vergangenen sechs Jahren bis zu seinem Tod vermietet. Paul findet einen Makler und Käufer für das Haus, wobei der Makler für die Vermittlung eine Provision in Höhe von 3,57 bis 7,14 Prozent des Verkaufspreises erhält. Das geerbte Haus ist schuldenfrei und der Käufer übernimmt die Notarkosten. Beim Verkauf des Hauses fällt nun Spekulationssteuer an, die sich wie folgt berechnet:
- Aktueller Verkaufspreis: 600.000 Euro
- Ursprünglicher Kaufpreis: 450.000 Euro
- Maklerkosten (4% des Verkaufspreises): 24.000 Euro
- Notarkosten: 0 €
- Pauls Steuersatz: 40 %
- 600.000 Euro minus
- 450.000 Euro minus
- 24.000 Euro
- = 126.000 Euro Verkaufspreis
- Minus Kaufpreis
- Minus Maklerkosten
- = Zu versteuernder Betrag
In diesem Fall muss Paul also beim Verkauf des Hauses aufgrund seines Steuersatzes von 40 % 126.000 x 0,4 = 54400 € Spekulationssteuer beim Hausverkauf bezahlen.
Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer bei einem geerbten Haus aus ?
Vollkommen unabhängig von einer Spekulationssteuer kann bei einem Geerbten Haus auch Erbschaftssteuer anfallen. Als Erbe und naher Verwandter des Erblassers hat man hierbei Freibeträge, auf die keine Erbschaftssteuer bezahlt werden muss. So haben z. B. Ehepartner eines Erblassers einen Freibetrag von 500.000 € und die Kinder eines Erblassers jeweils einen Freibetrag von 400.000 €. Nur für den Fall, dass die Erbschaft diese Beträge übersteigt, muss dann auf den Differenzbetrag eine Erbschaftssteuer bezahlt werden. Hierbei ist also auch wieder der ermittelte Verkehrswert einer Immobilie zugrunde zu legen. Nur wenn dieser den individuellen Freibetrag des Erben überschreitet, muss auf die Differenz dann Erbschaftssteuer bezahlt werden.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht helfen, wenn man ein geerbtes Haus verkaufen möchte?
Für den Fall, dass man ein geerbtes Haus verkaufen möchte, ist es immer ratsam, zuvor die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht zu suchen. Dabei kann dieser im individuellen Einzelfall darüber aufklären, welche Vorbereitungen dafür zu treffen sind und auch bereits ermitteln, ob und welche Steuern beim Hausverkauf anfallen können. Ferner kann er natürlich auch helfen, wenn eine Erbengemeinschaft ein geerbtes Haus an einen der Erben übertragen will und dabei z. B. einen Verkauf von Erbteilen vorbereiten.
Zusätzlich kann sich ein Anwalt für Erbrecht z. B. auch um eine korrekte Verkehrswertermittlung eines geerbten Hauses kümmern, für den Fall, dass hierbei ein günstigerer Verkehrswert zu erwarten ist. Außerdem wird ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch für einen Erben ermitteln, ob im konkreten Fall Erbschaftssteuer anfällt, ob Sonderregelungen in Anspruch genommen werden können und in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer fällig wird. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema „geerbtes Haus verkaufen“.