Welche Qualifikation muss ein Nachlassverwalter haben?
Grundsätzlich beauftragt das zuständige Nachlassgericht für die Nachlassverwaltung eine geeignete und befähigte Person. Hierbei wird diese Aufgabe dann zumeist von einem Anwalt oder Notar übernommen. Für den Fall, dass der Antragsteller bereits einen Vorschlag zur Person gemacht hat, wird das zuständige Gericht die Befähigung der Person auch prüfen.
Wann sollte man einen Nachlassverwalter einsetzen?
Wenn ein Nachlassverwalter eingesetzt wird, geben auch die Erben ihre Verfügungsgewalt über den Nachlass vorübergehend auf. Deshalb sollte der Einsatz eines Nachlassverwalters im Vorfeld immer gut überlegt werden. Dabei sind die Vor- und Nachteile einer derartigen Maßnahme gründlich gegeneinander abzuwägen. Zu den Vorteilen zählt immer, dass ein Verwalter den Nachlass sichert und die ansonsten den Erben obliegenden Pflichten übernimmt. Außerdem trennt er auch den Nachlass vom Vermögen der Erben und er übernimmt die Verhandlungen mit den Nachlassgläubigern.
Hingegen geben die Erben hierbei eben auch ihre Verfügungsgewalt über den Nachlass auf und sie haben keinen Zugriff auf das Erbe für die Dauer der Nachlassverwaltung. Außerdem verringert sich natürlich auch das Nachlassvermögen durch die entsprechende Vergütung für die Verwaltung.
Die Vergütung für die Nachlassverwaltung
Generell kann ein Nachlassverwalter für seine Tätigkeit eine entsprechende Vergütung verlangen, die sich nach den Maßgaben des § 1987 BGB richtet. Hierbei ist jedoch keine feste Pauschale vorgesehen und das Nachlassgericht wird die entsprechende Vergütung dann festlegen, entsprechend der Qualifikation ( Anwalt, Notar) und dem Aufwand des eingesetzten Verwalters. Die Kostenübernahme ist dabei abhängig vom Wert der Erbmasse, wobei bei geringen Nachlasswerten diese Kosten oftmals vom Staat übernommen werden. Hingegen wird bei höheren Vermögenswerten der Erbschaft das Gericht entweder einen Anteil am Vermögen als Vergütung in einer Anordnung festlegen oder aber bestimmte Stundensätze geltend machen.
Wie wird ein Nachlassverwalter kontrolliert?
Zunächst einmal verrichtet ein Nachlassverwalter seine Arbeit unabhängig und in Eigenverantwortung. Allerdings unterliegt er trotzdem einer strengen Kontrolle durch das zuständige Gericht und wichtige Rechtsgeschäfte, wie z. B. der Verkauf einer Immobilie, müssen auch durch das Gericht genehmigt werden. Hingegen hat ein Nachlassverwalter als Anwalt oder Notar in den meisten anderen Tätigkeiten weitgehend freie Hand bei der Erfüllung seiner Aufgaben und ist keinen Anordnungen unterworfen.
Für den Fall jedoch, dass ein Nachlassverwalter nicht im Sinne der Erben oder auch Gläubiger handelt und deshalb pflichtwidrig tätig ist, kann eine Entlassung auf Antrag stattfinden, über die das Nachlassgericht entscheidet. Grundsätzlich können einem Nachlassverwalter dabei auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, z. B. bei Untreue nach § 266 StGB, Betrug nach § 263 StGB oder bei Unterschlagung nach § 246 StGB.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Nachlassverwaltung helfen?
Für den Fall, dass man als Erbe mit einem verschuldeten Nachlass konfrontiert ist oder ein Nachlass noch ungeklärt ist empfiehlt es sich immer, sich von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Dabei kann ein Anwalt den individuellen Fall analysieren und auch Empfehlungen für eine Nachlassverwaltung aussprechen und einen entsprechenden Antrag für das Gericht vorbereiten.
Ferner kann ein Anwalt natürlich auch für Erben oder eine Erbengemeinschaft ggf. die Nachlassverwaltung selbst übernehmen oder diese bei Suche nach einem geeigneten Verwalter unterstützen. Ferner wird der Anwalt seine Mandanten natürlich auch genau darüber informieren, welche Aufgaben ein Nachlassverwalter dann im Einzelnen zu übernehmen hat und welche Rechte und Pflichten den Erben oder auch Nachlassgläubigern in dieser Zeit zukommen. Lassen sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Nachlassverwaltung.