Fristen in der Erbenermittlung
Grundsätzlich ist jedoch die Erbenermittlung nicht an bestimmte Fristen gebunden und deshalb dauert sie meist so lange, wie es die Ermittlung eben verlangt. Das bedeutet auch, dass die Arbeit von Nachlassgerichten und Nachlasspflegern nicht besonderen zeitlichen Restriktionen unterliegt.
Hierbei kann sich die Erbenermittlung in Einzelfällen auch schon einmal über Jahre hinziehen. Dabei wird sie dann auch erst wegen Erfolglosigkeit eingestellt, wenn alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind. Insbesondere, wenn auch über die Landesgrenzen hinaus eine Erbenermittlung betrieben werden muss und Dokumente übersetzt sowie registriert werden müssen, kann sich eine Erbensuche sehr in die Länge ziehen. Für den Fall, dass jedoch Testamente oder Erbverträge vorhanden sind, gestaltet sich die Erbensuche zumeist relativ einfach und kann dann auch meist schnell abgeschlossen werden.
Erbenermittlung weiterer Erben dauert noch an – Was passiert mit dem Nachlass?
Für den Fall, dass bereits einige Erben ermittelt werden konnten, müssen diese nicht darauf warten, dass die Erbenermittlung abschließend noch weitere Erben ermittelt hat. Dabei kann dann jeder bereits ermittelte Erbe bereits einen Erbschein beantragen, der jedoch nur auf den den Erbteil ausgestellt wird, der ihm per Gesetz zusteht (Teilerbschein).
Außerdem können dann auch schon teilbare Nachlassgegenstände, wie z. B. Wertpapiere oder Barvermögen zur Auszahlung kommen. Hingegen gilt dies nicht für nicht- teilbare Nachlassgegenstände, wie z. B. Immobilien oder Unternehmen, denn diese können erst abschließend übertragen werden, wenn alle Erben ermittelt wurden. Wenn also mehrere Berechtigte als Erben vorhanden sind, bilden diese für die nicht- teilbaren Vermögenswerte eine Erbengemeinschaft, die dann durch eine Erbauseinandersetzung aufgelöst werden muss.