Grenzen einer transmortalen Vollmacht
Für den Fall, dass ein Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten z. B. eine transmortale Kontovollmacht erteilt hat, ist der Bevollmächtigte weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zu einer Umschreibung des Kontos auf seine Person berechtigt. Dabei kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass nach dem Tod des Erblassers Streit zwischen Erben und dem Bevollmächtigten führt. Dabei wird oftmals eine transmortale Vollmacht dem Ehepartner erteilt, um ihn als Bevollmächtigten im eigenen Todesfall finanziell abzusichern, indem man ihm Zugriff auf das Kontoguthaben einräumt.
Hierbei berechtigt eine derartige Vollmacht einerseits gegenüber der Bank zu Verfügungen, jedoch müssen diese im sogenannten Innenverhältnis auch dem Willen des Vollmachtgebers entsprechen. Für den Fall, dass noch weitere Erben ( wie z. B. Kinder) vorhanden sind, ist eine postmortale Vollmacht jedoch kein geeignetes Mittel zur finanziellen Absicherung, da auch die anderen Erben die Vollmacht widerrufen können. Hingegen kann sie jedoch dazu dienen, den Zugriff auf das entsprechende Konto des Erblassers zu sichern, bis z. B. ein Erbschein erteilt wurde.
Unterschied zwischen transmortaler & postmortaler Vollmacht
Wenn man sich mit Vollmachten beschäftigt und als juristischer Laie mit den Themen nicht vertraut ist, begegnet einem nicht nur die transmortale Vollmacht sondern auch die postmortale Vollmacht. Dabei muss man dann die Unterschiede der beiden Vollmachten kennenlernen und sich letztendlich entscheiden, welche Variante im individuellen Fall besser geeignet ist. Dabei besteht die Besonderheit der transmortalen Vollmacht eben darin, dass sie schon zu den Lebzeiten des Vollmachtgebers gültig ist und ihre Wirksamkeit auch nicht nach seinem Ableben verliert. Hingegen tritt eine postmortale Vollmacht erst mit dem Ableben des Vollmachtgebers in Kraft.
Grundsätzlich können sowohl die transmortale Vollmacht als auch die postmortale Vollmacht privatschriftlich erteilt werden. Befinden sich allerdings Immobilienvermögen oder Immobilienrechte sowie Gesellschaftsbeteiligungen im Nachlass, so ist eine zumindest notariell beglaubigte, sinnvollerweise aber eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich. Darüber hinaus gilt, dass die notarielle Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr eine deutlich höhere Anerkennung erfährt und zumindest die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers vom Notar überprüft wurde.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der transmortalen Vollmacht helfen?
Eine transmortale Vollmacht bietet sich immer dann an, wenn man den Hinterbliebenen einen direkten Zugriff auf den Nachlass ermöglichen will, oder über die Vollmacht eine unmittelbare Handlungsfähigkeit gewährleisten will. Dabei muss man im Einzelfall abstellen, welche Bedürfnisse wirklich vorhanden sind. Generell bietet es sich an, die Themen im Rahmen der Erstellung einer letztwilligen Verfügung mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu besprechen.
Dabei kann ein Anwalt den individuell zu regelnden Fall analysieren und geeignete Mittel zur Nachlassregelung vorschlagen. Hierbei wird er auch die persönliche Erben Situation und die Struktur des Nachlasses mit einbeziehen. Grundsätzlich ist bei einer transmortalen Vollmacht eben auch immer zu berücksichtigen, ob sich durch die Bevollmächtigung Problem in der Erbengemeinschaft ergeben können und ob geeignete Personen für die Bevollmächtigung in Frage kommen. Alle diese Themen sollte man mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht besprechen. Lassen Sie sich beraten von einem spezialisierten Anwalt zu allen Fragen rund um das Thema transmortale Vollmacht.