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Erbschein Kosten – Gebühren, Ausgaben & Kosten

Nach dem deutschen Erbrecht benötigen Erben unter Umständen einen Erbschein, um sich als solche auszuweisen. Doch nur die wenigsten wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen und dass es beispielsweise nicht möglich ist, einen kostenlosen Erbschein zu beantragen. Wir informieren Sie in folgendem Artikel über die Erbscheinkosten, wonach sie sich richten und wie sie berechnet werden.
Inhaltsverzeichnis

Welche Gebühren fallen beim Erbschein beantragen an?

Wer einen Erbschein beantragt, muss mit Erbscheinkosten rechnen. Wie hoch die Kosten für einen Erbschein jedoch im Einzelnen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen hängen die Erbscheinkosten von der Höhe des Nachlasswertes ab.

Zum anderen spielt es eine Rolle, ob Sie selbst den Erbschein beantragen oder dies bei einem Notar in Auftrag geben. Die Erbschein Kosten beim Notar sind meist noch einmal genauso hoch wie die Erbschein Kosten für die Erteilung des Erbscheins beim Nachlassgericht.

Erbscheinkosten abhängig vom Nachlasswert

Die Erbscheinkosten sind abhängig von der Höhe des Erbes. Grundsätzlich gilt, dass ein Erbschein teurer ist, je höher der Nachlasswert ist. Bei einem recht kleinen Erbe hingegen fallen auch die Kosten gering aus. Als Grundlage für die Erbscheinkosten Berechnung dient das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das 2013 in Kraft getretene Gesetz legt in Tabelle A und Tabelle B fest, wie Anwälte und Notare die Gebühren in Nachlassangelegenheiten festzusetzen haben. Die Erbscheinkosten für die Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht belaufen sich auf einen einfachen Gebührensatz. Die Höhe für die Kosten für den Erbschein in Abhängigkeit von der Nachlasshöhe können Sie in folgender Tabelle einsehen:

Nachlasshöhe in €Kosten Erbschein in €
1.000,0019,00
2.000,0027,00
5.000,0045,00
10.000,0075,00
25.000,00115,00
50.000,00165,00
80.000,00219,00
125.000,00300,00
200.000,00435,00
500.000,00935,00
1.000.000,001.735,00
2.000.000,003.335,00

Kosten für die eidesstattliche Versicherung

Zu beachten ist, dass für die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht nochmals Erbscheinkosten in gleicher Höhe anfallen wie für die Erteilung eines Erbscheins, also nochmal eine einfache Gebühr.

Zusätzliche Kosten für Auslagen möglich

Es ist möglich, dass Ihnen zusätzlich zu den Erbscheinkosten eine Gebühr für die gemachten Auslagen berechnet wird. Zu den Auslagen zählen unter anderem Versandgebühren und sämtliche Materialkosten, beispielsweise für Papier und das Ausdrucken von Dokumenten. Diese zusätzlichen Erbscheinkosten fallen allerdings meist sehr gering aus und sind einheitlich geregelt. Beispielsweise werden für ein Blatt Papier lediglich 15 Cent zusätzliche Gebühren veranschlagt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Auslagen meist unter 20 Euro, fallen also nicht sehr stark ins Gewicht.

Beispiele für die Berechnung des Erbscheins

Wer seine Erbscheinkosten berechnen möchte, kann dies recht einfach tun. In der Regel reicht ein Blick auf die Kostentabellen des GNotKG. Dennoch möchten wir Ihnen anhand von Beispielen ein Gespür für die Höhe der Erbschein Kosten geben:

1. Beispiel

Hat ein Nachlass den Wert von 260.000 €, so fallen Erbscheinkosten von 535 € an. Zusätzlich entstehen Kosten für die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht. Diese belaufen sich nochmal auf eine einfache Gebühr, also 535 €. Zusammen genommen belaufen sich die Kosten für den Erbschein also auf 1070 €. Hinzu kommen die zusätzlichen Erbscheinkosten für die Auslagen von ca. 20 € sowie die Mehrwertsteuer auf den gesamten Betrag.

2. Beispiel

Vererbt ein Vater seinen beiden Söhnen jeweils 500.000 €, so hat der Nachlass einen Wert von insgesamt 1 Million. Wenn die Söhne gemeinsam als Erbengemeinschaft einen Erbschein beantragen, fallen hierfür Kosten von 1735 € an. Zusätzlich zu den Erbscheinkosten kommt die einfache Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, also erneut 1735 €. Insgesamt betragen die Erbscheinkosten also 3470 €. Möchte allerdings nur einer der beiden Söhne einen Erbschein, den sogenannten Teilerbschein, beantragen, so muss er auch nur den Teil bezahlen, der der Höhe seines Erbes entspricht. Hier würden dann zweimal 935 € anfallen – einmal für die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht und ein weiteres Mal für die Erteilung des Erbscheins. Die Kosten für den Erbschein würden sich in diesem Fall also auf 1870 € belaufen.

Wer muss die Kosten beim Erbschein tragen?

Die Kosten für den Erbschein muss grundsätzlich der Erbe tragen, der den Erbschein beantragt. Viele Menschen wissen nicht, dass ein Erbschein kostenlos nicht ausgestellt werden kann. Wenn Sie nicht Alleinerbe sind, sondern innerhalb einer Erbengemeinschaft erben, kann die Erbengemeinschaft entweder gemeinsam einen Erbschein beantragen oder jeder Erbe für sich einen Teilerbschein. Beantragt die Erbengemeinschaft den Erbschein gemeinsam, so werden die Erbscheinkosten untereinander aufgeteilt. Hier muss dann jeder Erbe in Abhängigkeit von der Höhe seines Erbes die Erbscheinkosten teilweise tragen. Besteht ein Nachlass beispielsweise insgesamt aus einer halben Million Euro, so belaufen sich die Kosten für den Erbschein auf 935 Euro plus 935 Euro für die eidesstattliche Versicherung.

Sind vier Personen zu gleichen Teilen Erbe, so muss jeder ein Viertel der Kosten tragen, wenn ein gemeinsamer Erbschein beantragt wird. Pro Person würden hier Erbschein Kosten von 467,50 Euro entstehen. Beantragt ein Erbe allein einen Teilerbschein für seinen Anteil von 125.000 Euro am Erbe, so belaufen sich die Kosten für den Erbschein laut Tabelle auf 300 Euro für den Erbschein und 300 Euro für die eidesstattliche Versicherung, insgesamt also auf 600 Euro. Es lohnt sich also, den Erbschein als Erbengemeinschaft zu beantragen, weil dann die Kosten pro Kopf im Schnitt geringer sind. Selbst wenn ein überschuldeter Nachlass angenommen wird, kann ein Erbschein kostenlos allerdings nicht ausgestellt werden. Hier sind die Kosten allerdings sehr gering und betragen meist nur wenige Euro.

Schulden werden von den Erbschein Kosten abgezogen

Hinterlässt ein Erblasser einen Nachlass von 100 000 Euro, hat aber 20 000 Euro Schulden, so werden diese von den Erbschein Kosten abgezogen. Die Kosten für den Erbschein werden also nur für das Erbe von 80 000 berechnet.

Sind die Ausgaben für einen Erbschein immer notwendig?

Nach dem Erbrecht in Deutschland besteht keine Pflicht, einen Erbschein zu beantragen. Die Kosten muss man also nur dann auf sich nehmen, wenn man einen Erbschein benötigt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn man einen Nachweis über sein Erbrecht erbringen muss. Auch wenn man für den Verstorbenen Bankgeschäfte abwickeln oder sonstige Verträge auflösen muss, kann ein Erbschein notwendig sein. In vielen Fällen kann man sich die Erbscheinkosten jedoch sparen. Wann Sie auf einen Erbschein und somit auch die Kosten für einen Erbschein verzichten können, besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt für Erbrecht. Dieser kann Ihnen nicht nur im Hinblick auf den Erbschein wertvolle Tipps geben, sondern Sie auch allgemein zur gesetzlichen Erbfolge, dem Pflichtteil oder letztwilligen Verfügungen des Todes wegen beraten.

Kosten Erbschein beim Notar

Die Kosten für den Erbschein beim Notar belaufen sich in der Regel ebenfalls auf eine einfach Gebühr nach dem GNotKG. Den Erbschein beim Notar zu beantragen empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie mit dem Antrag möglichst wenig Stress haben möchten. Wie hoch die Kosten beim Notar sind, können Sie ebenfalls in der Erbschein-Kosten-Tabelle weiter oben einsehen. Denn genau wie für die Erteilung des Erbscheins sowie für die eidesstattliche Versicherung fällt für die Erbscheinkosten beim Notar eine einfache Gebühr an. Bei einem Nachlasswert von 5.000 Euro beträgt diese Gebühr beispielsweise 45 Euro und bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro bereits 935 Euro.

Kosten Erbschein beim Anwalt

In bestimmten Fällen ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, wenn es um den Erbschein geht. Insbesondere wenn sich ein Erbstreit anbahnt oder es zwischen den Erben einer Erbengemeinschaft Unstimmigkeiten gibt, kann Sie ein Anwalt für Erbrecht bestens unterstützen. Auch bei allgemeinen Fragen zum Nachlassverfahren ist die Beratung durch einen Experten hilfreich. Wie hoch die Erbscheinkosten beim Anwalt letztlich ausfallen, ist unterschiedlich. Sie können mit Ihrem Anwalt für Erbrecht entweder eine Pauschale oder, je nach Aufwand, eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbaren. Deswegen ist keine genaue Aussage über die Kosten beim Anwalt möglich.

Sind die Kosten des Erbscheins steuerlich absetzbar?

Wer einen Erbschein beantragt, fragt sich meist, ob die Kosten für den Erbschein steuerlich absetzbar sind. Grundsätzlich sind die Erbschein Kosten steuerlich absetzbar. Die Erbscheinkosten zählen zu den Erbfallkosten, also den Kosten, die durch den Erbfall entstehen, dazu. Das Finanzamt erkennt hierfür pauschal einen absetzbaren Betrag von 10.300 Euro an.

Sind die Kosten höher, muss dies nachgewiesen werden. Die Frage, ob der Erbschein steuerlich absetzbar ist, ist also eindeutig geregelt. Wenn Sie bei einem Nachlassverfahren Hilfe benötigen oder noch Unklarheiten zu den Erbschein Kosten bestehen, hilft Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht gern weiter. Suchen Sie gleich hier im Anwaltsverzeichnis auf Erbrechtsinfo.com einen passenden Anwalt heraus und nehmen kostenlos und unverbindlich Kontakt auf. Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir leiten es für Sie an den passenden Erbrechtsexperten weiter.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei den Erbscheinkosten helfen ?

Für den Fall, dass man einen Erbschein beantragen muss, um ein Erbe verwalten zu können und Geschäfte rund um das Erbe abwickeln zu können, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Erbrecht für eine Beratung aufzusuchen. Gerade bei einem großen Erbe können auch nicht unerhebliche Kosten für einen Erbschein entstehen. Dabei ist dann oftmals zu klären, ob dieser überhaupt benötigt wird, ob man ihn für einen Erben alleine oder auch für eine Erbengemeinschaft beantragt. Grundsätzlich kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht anhand der individuellen Nachlasssituation bereits einschätzen, in welcher Höhe Kosten für einen Erbschein anfallen und welche zusätzlichen Gebühren evtl. noch zu berücksichtigen sind. Außerdem kann er auch dazu beraten, wie diese Kosten steuerlich absetzbar sind und wie sie auf verschiedene Erben verteilt werden können. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

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Fragen zum Thema Erbschein Kosten ?
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FAQ: Erbschein Kosten

Für die Erteilung des Erbscheins wird nach Nr. 12210 KV GNotKG vom Nachlassgericht eine 1,0-Gebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig vom Nachlasswert. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein.
Es gibt somit beim Beantragen des Erbscheins keine Möglichkeit, um Kosten zu sparen. Bei einem Nachlasswert von 5.000 Euro können Sie zum Beispiel mit knapp 100 Euro an Gebühren rechnen. Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro werden knapp 330 Euro fällig.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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